Auszug - Bericht zu "Verlässliche Regelungen bei Ferienwohnungen" (5.610)  

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 4.2.3
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Mo, 05.02.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:45 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
VO/2017/05624 Bericht zu "Verlässliche Regelungen bei Ferienwohnungen" (5.610)
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Glogau
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Bresch, Karl-Heinz
 
Wortprotokoll
Beschluss

Frau Friedrichsen spricht die, im Vergleich zum Land Schleswig-Holstein, nicht vergleichbare spezielle Situation mit den Gängen und Höfen bei der Hansestadt Lübeck an, und sieht es als vordergründig an aufzuarbeiten, wo widerrechtliche Nutzungen seien.

 

Herr Ramcke möchte wissen, ob es konkrete Zahlen gäbe.

Frau Glogau verweist auf den im Bericht erwähnten Stand aus November 2013.

Frau Koretzky ergänzt, dass diese Zahlen nur die Gänge und Höfe beträfen und durch Begehungen und über das Internet ermittelt worden seien. Sie bilden keine verlässliche Erhebung für die gesamte Altstadt.

 

Herr Pluschkell weist auf die in Schleswig-Holstein fehlende Ermächtigungsgrundlage (letzter Absatz des Berichtes) hin und möchte wissen, ob so etwas überhaupt vom Land erwünscht sei.

Frau Glogau führt aus, dass erst einmal geprüft werden müsse, ob Regelungsbedarf bestehe und sie verweist auf die schwierige Situation im Zusammenhang mit dem Planungsrecht. Als erstes müsse feststehen, ob es der politische Wille in Lübeck sei, dass Ferienwohnungen in der Lübecker Altstadt zugelassen seien und wenn ja, in welcher Größenordnung. Das Nebeneinander von Wohnen und Ferienwohnen ließe sich nicht durch das Planungsrecht allein, sondern nur über eine Satzung verbindlich regeln, für die heute keine Ermächtigungsgrundlage bestünde.

 

Herr Ramcke weist in diesem Zusammenhang auf die bestehende Wohnungsnot in der Innenstadt hin und schlägt eine räumliche Ausdehnung des Bereiches für die Bestandserhebung bis an die Wakenitz vor.

 

Herr Pluschkell merkt an, dass man schnell zu einem Ergebnis kommen müsse, um die widerrechtliche Nutzung zu unterbinden. Hierzu möchte er wissen, welchen Zeitraum die Verwaltung für die Erfassung und einen Beschluss ins Auge gefasst habe.

Frau Glogau erläutert, dass die Verwaltung sich erst einmal ein Überblick verschaffen müsse. Hierzu würde sich u.a. auch der Rahmenplan Innenstadt eignen, da hier die Thematik gesondert diskutiert werden soll. Eine planungsrechtliche Begleitung würde sich in den nächsten Jahren realisieren lassen.

 

Herr Dr. Eymer schlägt vor, erst einmal die Bestandsaufnahme abzuwarten.

 

Herr Dr. Brock führt aus, dass dieses Thema bisher seitens der Verwaltung nur aufgegriffen wurde, wenn es zu Beschwerden gekommen sei. Ansonsten werde die Schwarznutzung von der Hansestadt Lübeck geduldet. Die Verwaltung solle bei dem Gedanken zur Nutzung von Ferienwohnungen ausgewogen vorgehen.

Frau Glogau bestätigt das angesprochene ausgewogene Vorgehen, und merkt an, dass das zukünftige Verfahren für alle Bürgerinnen und Bürger transparent sein müsse.

 

Der Bauausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.