Auszug - Bebauungsplan 07.44.00 ? Am Ährenfeld ? und zugehörige 117. Änderung des Flächennutzungsplanes, Erweiterung des Geltungsbereichs und Auslegungsbeschlüsse (5.610)  

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 2.1
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Mo, 04.12.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:30 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
VO/2017/05493 Bebauungsplan 07.44.00 ? Am Ährenfeld ? und zugehörige 117. Änderung des Flächennutzungsplanes,
Erweiterung des Geltungsbereichs und Auslegungsbeschlüsse (5.610)
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Glogau
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Bresch, Karl-Heinz
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Voht spricht die auf der Seite 4/39 der Anlage 2 befindliche Stellungnahme vom Bereich 2.500 (Soziale Sicherung) zur Festsetzung der 30%-Quote an und merkt an, dass dies eine Vorgabe eines Bürgerschaftsbeschlusses sei, der nicht willkürlich von der Verwaltung festgelegt oder abgelehnt werden könne. Er möchte weiterhin wissen, ob die 30%-Quote auf der Gesamtfläche eingehalten werde.

Herr Bresch erläutert, dass die Baufelder im Teilbereich WA2 an Baugruppen zur Errichtung von Wohnungen für den Eigenbedarf vergeben werden sollen. Die Forderung der Errichtung zusätzlicher Wohnungen im sozialen Wohnungsbau zur Einhaltung der 30%-Quote sei hier nicht mit dem Ziel der Förderung privater Baugemeinschaften vereinbar einzuhalten, da auf dem dortigen kleinen Baufeld Wohngebäude für Baugruppen geplant seien, bei denen diese Umsetzung schwer falle.

 

Herr Howe möchte wissen, ob es hierfür keine Kompensation auf anderen Grundstücken geben werde.

Herr Bresch erläutert, dass vom Bereich Soziale Sicherung keine Kompensation gefordert werde. Die Forderung höherer Quoten für andere Grundstücke erscheine nicht zwingend erforderlich; der B-Plan beinhalte diesbezüglich aber keine Bindung.

 

Herr Howe erwähnt, dass es als Abgrenzung zwischen einer Wohnbebauung und einem Naturschutzgebiet an anderen Stellen in Lübeck einen Zaun zum Schutz gegeben habe.

Herr Howe beantragt, dass es zwischen den Privatgrundstücken und dem Naturschutzgebiet bzw. Landschaftsschutzgebiet einen Zaun zum Schutz dieser geben solle, der von den Grundstückseigentümern zu errichten sei.

Herr Bresch merkt an dass es vorgesehen sei, dass die Grundstückseigentümer eine Einfriedung und gemäß B-Planfestsetzung auch eine mindestens 1,5 Meter hohe Heckenpflanzung am Ende ihres Grundstückes vorzunehmen haben. Die Errichtung eines zusätzlichen zweiten Zaunes erscheine insofern entbehrlich.

 

Herr Howe beantragt, dass für das Quartier ein Gesamtparkplatz eingerichtet werde, so dass hier ggf. ein autofreies Quartier entstehen solle.

 

Herr Howe möchte wissen, an welcher Stelle in Lübeck bzw. in welchem Stadtteil, die 36 Ersatzpflanzungen der Bäume vorgesehen seien.

Herr Bresch führt aus, dass die Standorte noch mit dem Bereich Stadtgrün und Verkehr abgestimmt werden und die Durchführung der Pflanzungen im städtebaulichen Vertrag geregelt werde, der mit der KWL abzuschließen ist.

 

Herr Howe merkt an, dass die Ausrichtung der neu zu bauenden Häuser so zu planen sei, dass die Nutzung einer Photovoltaikanlage möglich werde.

Herr Bresch erläutert, dass die Gebäude überwiegend nach Südwesten ausgerichtet seien, was sowohl für die Anlage von Terrassen, wie auch für die Nutzung von Solarenergie günstig sei. Da zudem keine Schrägdächer vorgesehen seien, könnten die Solaranlagen auf den Flachdächern ggf. auch direkt nach Süden ausgerichtet werden.

 

Frau Friedrichsen regt an, dass aufgrund der starken Versiegelung der Gesamtfläche eine Ausstattung der Parkflächen mit Rasensteinen oder ähnlich durchlässigen Materialien festzulegen sei.

Herr Bresch führt aus, dass in B-Plänen für Wohngebiete in der Regel die Anlage von Stellplätzen in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau vorgeschrieben werde (Nachtrag zur Niederschrift: siehe textliche Festsetzung 6.2).

 

Frau Friedrichsen möchte wissen, wie viele barrierefreie Wohnungen dort entstehen werden.

Herr Bresch merkt an, dass die Landesbauordnung (LBO) diesbezügliche Regelungen beinhalte (Nachtrag zur Niederschrift: Gemäß § 52 Abs. 1 LBO müssen im Geschosswohnungsbau die Wohnungen mindestens eines Geschosses barrierefrei erreichbar und für die Benutzung mit dem Rollstuhl ausgestattet sein).

 

Frau Friedrichsen spricht die Begründung auf der Seite 54 an und hier die Verlagerung der Sternwarte. Sie möchte wissen, wie weit eine Realisierung zur Unterbringung der Sternwarte in der Schule Grönauer Baum möglich sei und in welcher Höhe hier noch Gelder zusätzlich notwendig seien bzw. ob die Kosten den bisher zugesagten Baukostenzuschuss von 203.000 Euro zuzüglich des Wertes für das der Sternwarte zugesagte Grundstück überschreiten würden.

Herr Bresch erläutert, dass sich der Fachbereich 4 gegenwärtig um die Einwerbung von Fördergeldern bemühe. Klar sei, dass der bisher zugesagte Baukostenzuschuss von 203.000 Euro für die Baumaßnahmen zugunsten der Sternwarte an der Schule Grönauer Baum nicht ausreichen werde. Berücksichtige man zusätzlich den Wert des zugesagten Grundstücks, so lägen die Kosten für die Umsiedlung der Sternwarte aber nach bisheriger Kostenschätzung noch unter dem Gesamtbetrag aus Baukostenzuschuss und Grundstückswert. Sobald geklärt sei, wie hoch der Differenzbetrag zwischen Gesamtkosten und Förderung durch Stiftungen sei, würde eine Vorlage zum weiteren Verfahren in die Bürgerschaft eingebracht werden.

 

Herr Ramcke möchte wissen, warum die Bebauung des Gebietes nicht weiter an die bestehende Straße herangezogen worden sei und so dicht am Naturschutzgebiet läge.

Herr Bresch erläutert ihm dies anhand der Anlage 3.

 

Herr Ramcke möchte wissen, warum nicht erst das naturschutzrechtliche parallel laufende Verfahren abgewartet werde.

Herr Bresch verweist auf den unmittelbaren kausalen Zusammenhang.

Herr Schröder erläutert, dass dieses Verfahren auch mit der unteren Naturschutzbehörde abgestimmt sei.

 

Herr Ramcke spricht die Änderung des Flächennutzungsplanes in der Begründung auf der Seite 12 Nummer 3.5 im dritten Absatz an und möchte hierzu wissen, wie eine wirtschaftliche Betrachtung der Verwaltung aussehe.

Herr Bresch erläutert, dass bei einem Verzicht auf die Hälfte der Baugrundstücke im südlichen Teilbereich die wirtschaftlichen Einbußen für die Stadt auf der Hand liegen würden, auch wenn er hier keine konkreten Zahlen vorlegen könne.

Herr Schröder führt aus, dass keine Zahlen einer möglichen Rendite vorlägen.

 

Herr Lötsch merkt an, dass es wichtig sei Wohnraum zu schaffen und gibt zu bedenken, dass mögliche Kostenansätze auch eine persönliche Wertung der Wirtschaftlichkeit haben würden. Zudem hätten die zur Bebauung vorgesehenen bisherigen LSG-Flächen als Sportplatzfläche kaum eine Bedeutung für den Landschaftsschutz.

 

Herr Ramcke beantragt, dass die Verwaltung die Berechnung der wirtschaftlichen Betrachtung vorlege.

 

Frau Friedrichsen möchte wissen, warum auf der Seite 53 der Begründung nur eine voraussichtliche Aufnahme der Grundschüler aus diesem Quartier in der Schule an der Wakenitz in Aussicht gestellt werde.

Herr Bresch erläutert, dass es in Lübeck keine festgeschriebenen Grundschuleinzugsbereiche gebe. Die zuständige Schulverwaltung gehe hier davon aus, dass der zusätzliche Bedarf an Grundschulplätzen über die Schule an der Wakenitz und ggf. anderen umliegende Schulen gedeckt werden könne.

 

Herr Prieur informiert darüber, dass der Schul- und Sportausschuss dieses Gebiet in die Planungen mit einbezogen habe und dort kein Probleme sehe.

 

Frau Kaske verweist in diesem Zusammenhang auf die Albert-Schweitzer-Schule, die in einer ähnlichen Entfernung zum neuen Quartier läge.

 

Herr Voht beantragt, dass die Verwaltung bis zur Ausschreibung bzw. Vermarktung der Grundstücke der Politik darstelle, in welchen Bereichen der soziale Wohnungsbau erhöht werde, um die 30% Gesamtquote zu erhalten.

 

Herr Howe beantragt, dass die 30%-Quote des Bürgerschaftsbeschlusses auf jeden Fall auf dem Gesamtgebiet eingehalten werde.

 

 

 

Der Vorsitzende lässt über folgenden Antrag von Herrn Howe abstimmen:

Herr Howe beantragt, dass es zwischen den Privatgrundstücken und dem Naturschutzgebiet bzw. Landschaftsschutzgebiet einen Zaun zum Schutz dieser geben solle, der von den Grundstückseigentümern zu errichten sei.

 

Abstimmungsergebnis:

Für den Antrag:6 Stimmen

Gegen den Antrag:8 Stimmen

Enthaltungen:1 Stimme

Der Bauausschuss lehnt den Antrag mehrheitlich ab.

 

 

 

Der Vorsitzende lässt über folgenden Antrag von Herrn Howe abstimmen:

Herr Howe beantragt, dass für das Quartier ein Gesamtparkplatz eingerichtet werde, so dass hier ggf. ein autofreies Quartier entstehen solle.

 

Abstimmungsergebnis:

Für den Antrag:1 Stimme

Gegen den Antrag:12 Stimmen

Enthaltungen:2 Stimmen

Der Bauausschuss lehnt den Antrag mehrheitlich ab.

 

 

 

Der Vorsitzende lässt über folgenden Antrag von Herrn Ramcke abstimmen:

Herr Ramcke beantragt, dass die Verwaltung die Berechnung der wirtschaftlichen Betrachtung vorlege.

 

Abstimmungsergebnis:

Für den Antrag:2 Stimmen

Gegen den Antrag:12 Stimmen

Enthaltungen:1 Stimme

Der Bauausschuss lehnt den Antrag mehrheitlich ab.

 

 

 

Der Vorsitzende lässt über folgenden Antrag von Herrn Howe abstimmen:

Herr Howe beantragt, dass die 30%-Quote des Bürgerschaftsbeschlusses auf jeden Fall auf dem Gesamtgebiet eingehalten werde.

 

Abstimmungsergebnis:

Für den Antrag:7 Stimmen

Gegen den Antrag:8 Stimmen

Enthaltungen:0 Stimmen

Der Bauausschuss lehnt den Antrag mehrheitlich ab.

 

 

 

Der Vorsitzende lässt über folgenden Antrag von Herrn Voht abstimmen:

Herr Voht beantragt, dass die Verwaltung bis zur Ausschreibung bzw. Vermarktung der Grundstücke der Politik darstelle in welchen Bereichen der soziale Wohnungsbau erhöht werde, um die 30% Gesamtquote zu erhalten.

 

Abstimmungsergebnis:

Für den Antrag:7 Stimmen

Gegen den Antrag:8 Stimmen

Enthaltungen:0 Stimmen

Der Bauausschuss lehnt den Antrag mehrheitlich ab.

 

 

 

Der Vorsitzende lässt über die unveränderte Vorlage abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

Für die Vorlage:8 Stimmen

Gegen die Vorlage:3 Stimmen

Enthaltungen:4 Stimmen

Der Bauausschuss beschließt die Vorlage mehrheitlich.

 


Beschluss:

1.Der räumliche Geltungsbereich der 117. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich Am Ährenfeld, dessen Aufstellung der Bauausschuss am 02.12.2013 beschlossen hat, wird gemäß beiliegendem Übersichtsplan (Anlage 1) um nordöstlich und südwestlich an den ursprünglichen Geltungsbereich angrenzende Flächen erweitert. Die Einbeziehung ist erforderlich, da die bisherige Darstellung der betreffenden Flächen als Gemeinbedarfs- und Wohnbauflächen nicht mehr den aktuellen Zielen der Stadtentwicklung entspricht und die vorhandenen Freiflächennutzungen (Weiden, Kleingärten, öffentliche Grünflächen) planungsrechtlich gesichert werden sollen.

 

2.Der Bauausschuss nimmt den Auswertungsbericht der bisher zum Bebauungsplan 07.44.00 – Am Ährenfeld - und zur zugehörigen 117. Änderung des Flächennutzungsplanes durchgeführten Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in der vorliegenden Fassung (Anlage 2) zur Kenntnis.

 

3Die Entwürfe des Bebauungsplanes 07.44.00 – Am Ährenfeld - und der zugehörigen 117. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die zugehörigen Begründungen werden in den vorliegenden Fassungen (Anlagen 4, 5, 6 und 9) gebilligt.

 

4.Die Entwürfe des Bebauungsplanes 07.44.00 – Am Ährenfeld - und der zugehörigen 117. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die zugehörigen Begründungen sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die Auslegung zu benachrichtigen.

 

5.Sollten die Entwürfe des Bebauungsplanes 07.44.00 – Am Ährenfeld - und der zugehörigen 117. Änderung des Flächennutzungsplanes nach der öffentlichen Auslegung geändert oder ergänzt werden, ohne dass die Grundzüge der Planung berührt werden, ist eine eingeschränkte Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit sowie der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen.