Herr Senator Hinsen stellt zu Beginn der Diskussion klar, dass an dieser Stelle nicht von einer Entlastung gesprochen werde. Grundsätzlich sei ein Strukturmodell zu diskutieren. Es gehe um eine gerechte Verteilung der Lasten zwischen den Gebühren- und Steuerzahlern.
In die Grundlage der Vorlage wurde bereits sehr viel Arbeit seitens der EBL und des Werkausschusses gesteckt. Es haben drei Sitzungen/Beratungen dazu stattgefunden. Anregungen aus dem Werkausschuss wurden mit aufgenommen.
Auch wurde mit den Interessensverbänden in zwei Terminen gesprochen, um ein größtmögliches Einvernehmen sicherzustellen und um ihnen unser Modell zu erörtern. In der Diskussion wurde klar der Wunsch nach einer höheren städtischen Beteiligung geäußert.
Wegen des derzeitigen Überschusses (aus den letzten milderen Winter) bestehe eine gute Ausgangslage. Dies könne aber nicht fest für die Zukunft prognostiziert werden und werde sich je nach Wetterlage ändern.
Zur Frage, wer etwas zurückgezahlt bekommen soll, werde vorgeschlagen, dass die neu zu beschließende Satzung auf alle angewendet werden soll.
Herr Senator Hinsen ist nach wie vor der Auffassung, dass das OVG-Urteil allein nicht dazu führen würde, dass alle Geld zurückerhalten (sondern nur die Kläger). Die herrschende Situation ergebe aber, dass der eingenommene Überschuss an die Gebührenzahler gehe, die diesen auch aufgebracht haben.
Deshalb sei die neue Satzung auf alle Bürger anzuwenden und nicht nur auf die Kläger.
Dieser Vorschlag wird der Runde zur Diskussion gestellt. Hinweis: Diese pauschale Handhabung würde auch den Verwaltungsaufwand deutlich minimieren.
Herr Quirder erinnert, dass er bereits vor zwei Sitzungen darauf hingewiesen habe, dass die juristische Entscheidung nicht unbedingt dem Gerechtigkeitsempfinden entspräche. Das müsse auch die Politik wahrnehmen. Deshalb begrüße er diesen Vorschlag.
Hinweis: Aus einer Bauausschusssitzung sei ihm zugetragen worden, dass ein Normenkontrollverfahren geplant werde. Er fragt, ob dieses bekannt sei; Herr Senator Hinsen und Herr Dr. Verwey verneinen.
Herr Rohlf spricht eine an Herrn Senator Hinsen übergebene Vorlage an bzgl. des hohen Allgemeininteresses einiger Straßen. Herr Senator Hinsen teilt mit, dass dieser Vorschlag von der CDU angenommen worden sei. Er bitte aber, diesen Antrag nicht zu stellen, solange die Vergangenheit noch nicht abgearbeitet sei, um auf der rechtlich sicheren Seite zu bleiben.
Die CDU wird diesen Vorschlag über das Protokoll (s. Anlage) dem Ausschuss zur Verfügung stellen. Herr Senator Hinsen weist darauf hin, dass 2018 neu diskutiert werden müsse (inkl. diesem Modell über die Satzung ab 2019). Herr Rohlf erklärt sich damit einverstanden.
Herr Burmester stimmt dem auch zu. Weist aber darauf hin, dass es eine ausführliche, gute Begründung zur Entscheidung geben müsse. Zudem müsse die Stadt sich noch äußern, ob sie diesen öffentlichen Anteil überhaupt zahlen wolle.
Herr Senator Hinsen bezeichnet diese Anmerkungen als durchaus gerechtfertigt und teilt mit, dass der Senat sich bereits über die Kosten beraten habe; diese sollen vorher mit im Haushaltsentwurf der HL 2018 mit eingeplant werden.
Frau Jansen sowie Herr Ulrich begrüßen ebenfalls die Gleichbehandlung aller Bürger.
Herr Schaafberg gibt den warnenden Hinweis, dass diese allgemeine Rückzahlung auch eine entsprechende Anspruchshaltung bei den Bürgern fördern würde. Frau Blunk führt aus, dass sich deshalb mit der Diskussion hierzu schwer getan wurde, weil ja Recht bestehe. Bezüglich des Beschlusses muss ausdrücklich klargestellt werden, dass es sich um eine singuläre Entscheidung handele. Verwaltung und Politik müssen künftig die Bürger mehr zwischeninformieren (z.B. auf Klagerecht), auch wenn dann mit einer Klageschwemme zu rechnen sei.
Anschließend stellt Herr Dr. Verwey das vorgeschlagene Modell anhand einer Präsentation vor und gibt Ausführungen zu Ziel, Aufgaben, Kalkulationsgrundlagen, Kalkulationsergebnisse, Gebührensätze/Reinigungsklassen sowie Auswirkungen auf den Haushalt der HL 2015 – 2018. Fazit: Die Stadt wird dauerhaft das höhere Allgemeininteresse finanzieren müssen. Herr Dr. Verwey zeigt auf den Abgleich mit den Forderungen aus der Urteilsbegründung, die Kalkulationszeiträume (ab 2019 neu zu diskutieren). Dazu führt er noch die Abstimmung mit den Klageparteien und die Sichtweise der Interessenverbände aus. Die Auswirkungen der Vorschläge der Verbände stellt er mit Modellrechnungen vor. Einigkeit bestehe darüber, dass das Thema rechtlich komplex sei.
Herr Dr. Verwey weist auf die in der Sitzung zur Einsichtnahme ausliegende Gebührenkalkulation hin und bietet im Vorfeld der Sitzung der Bürgerschaft am 30.11.2017 den Fraktionen weitere Erläu-terungen an.
Herr Schaafberg fragt nach, wie viele Überstunden für die Bescheiderstellungen anzusetzen seien. Herr Dr. Verwey teilt mit, dass diese von der Hansestadt Lübeck (Bereich Steuern) veranlagt und erhoben werden. Herr Senator Hinsen informiert, dass die städtische Software bei der geplanten einheitlichen Umsetzung dazu in der Lage sei.
Resümee: Herr Dr. Verwey begrüßt, dass der Rechtsstreit nunmehr mit einer Gebührensenkung auf breiter Front beendet werden soll. Alle Zeiträume wurden abgerechnet. Mit dieser Kalkulation sind alle Perioden bis 2016 abgeschlossen und man hat eine saubere Vorlage für die Zukunft. Das hält Herr Dr. Verwey für eine ausgewogene Lösung, bei der es keine Verlierer gäbe.
Herr Barteck verlässt die Sitzung um 18.44 Uhr.