Auszug - 3. Satzung zur Änderung der Straßenreinigungs- und Straßenreinigungsgebührensatzung der Hansestadt Lübeck vom 1. Dezember 2014 und Neufassung der Straßenreinigungs- und Straßenreinigungsgebührensatzung mit Wirkung 01.01.2017  

44. Sitzung des Werkausschusses EBL
TOP: Ö 5.2
Gremium: Werkausschuss EBL Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Do, 16.11.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 19:00 Anlass: Sitzung
Raum: Entsorgungsbetriebe
Ort: Malmöstraße 22, Lübeck
VO/2017/05433 3. Satzung zur Änderung der Straßenreinigungs- und Straßenreinigungsgebührensatzung der Hansestadt Lübeck vom
1. Dezember 2014 und Neufassung der Straßenreinigungs- und Straßenreinigungsgebührensatzung mit Wirkung 01.01.2017
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator Ludger Hinsen
Federführend:3.700 - Entsorgungsbetriebe Lübeck Bearbeiter/-in: Rehberg, Manfred
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Senator Hinsen stellt zu Beginn der Diskussion klar, dass an dieser Stelle nicht von einer Ent­lastung gesprochen werde. Grundsätzlich sei ein Strukturmodell zu diskutieren. Es gehe um eine gerechte Verteilung der Lasten zwischen den Gebühren- und Steuerzahlern.

In die Grundlage der Vorlage wurde bereits sehr viel Arbeit seitens der EBL und des Werk­ausschusses gesteckt. Es haben drei Sitzungen/Beratungen dazu stattgefunden. Anregun­gen aus dem Werkausschuss wurden mit aufgenommen.

Auch wurde mit den Interessensverbänden in zwei Terminen gesprochen, um ein größt­mög­liches Einvernehmen sicherzustellen und um ihnen unser Modell zu erörtern. In der Diskus­sion wurde klar der Wunsch nach einer höheren städtischen Beteiligung geäußert.

Wegen des derzeitigen Überschusses (aus den letzten milderen Winter) bestehe eine gute Ausgangslage. Dies könne aber nicht fest für die Zukunft prognostiziert werden und werde sich je nach Wetterlage ändern.

 

Zur Frage, wer etwas zurückgezahlt bekommen soll, werde vorgeschlagen, dass die neu zu beschließende Satzung auf alle angewendet werden soll.

Herr Senator Hinsen ist nach wie vor der Auffassung, dass das OVG-Urteil allein nicht dazu führen würde, dass alle Geld zurückerhalten (sondern nur die Kläger). Die herrschende Situ­ation ergebe aber, dass der eingenommene Überschuss an die Gebührenzahler gehe, die diesen auch aufgebracht haben.

Deshalb sei die neue Satzung auf alle Bürger anzuwenden und nicht nur auf die Kläger.

Dieser Vorschlag wird der Runde zur Diskussion gestellt. Hinweis: Diese pauschale Hand­habung würde auch den Verwaltungsaufwand deutlich minimieren.

 

Herr Quirder erinnert, dass er bereits vor zwei Sitzungen darauf hingewiesen habe, dass die juristische Entscheidung nicht unbedingt dem Gerechtigkeitsempfinden entspräche. Das müsse auch die Politik wahrnehmen. Deshalb begrüße er diesen Vorschlag.

Hinweis: Aus einer Bauausschusssitzung sei ihm zugetragen worden, dass ein Normenkon­trollverfahren geplant werde. Er fragt, ob dieses bekannt sei; Herr Senator Hinsen und Herr Dr. Verwey verneinen.

 

Herr Rohlf spricht eine an Herrn Senator Hinsen übergebene Vorlage an bzgl. des hohen Allgemein­interesses einiger Straßen. Herr Senator Hinsen teilt mit, dass dieser Vorschlag von der CDU ange­nommen worden sei. Er bitte aber, diesen Antrag nicht zu stellen, solange die Vergangenheit noch nicht abgearbeitet sei, um auf der rechtlich sicheren Seite zu blei­ben.

Die CDU wird diesen Vorschlag über das Protokoll (s. Anlage) dem Ausschuss zur Verfü­gung stellen. Herr Senator Hinsen weist darauf hin, dass 2018 neu diskutiert wer­den müsse (inkl. die­sem Modell über die Satzung ab 2019). Herr Rohlf erklärt sich damit ein­verstanden.

 

Herr Burmester stimmt dem auch zu. Weist aber darauf hin, dass es eine ausführliche, gute Begründung zur Entscheidung geben müsse. Zudem müsse die Stadt sich noch äußern, ob  sie diesen öffentlichen Anteil überhaupt zahlen wolle.

Herr Senator Hinsen bezeichnet diese Anmerkungen als durchaus gerechtfertigt und teilt mit, dass der Senat sich bereits über die Kosten beraten habe; diese sollen vorher mit im Haus­haltsentwurf der HL 2018 mit eingeplant werden.

 

Frau Jansen sowie Herr Ulrich begrüßen ebenfalls die Gleichbehandlung aller Bürger.

 

Herr Schaafberg gibt den warnenden Hinweis, dass diese allgemeine Rückzahlung auch eine entsprechende Anspruchshaltung bei den Bürgern fördern würde. Frau Blunk führt aus, dass sich deshalb mit der Diskussion hierzu schwer getan wurde, weil ja Recht bestehe. Be­züglich des Beschlusses muss ausdrücklich klargestellt werden, dass es sich um eine sin­guläre Entscheidung handele. Verwaltung und Politik müssen künftig die Bürger mehr zwi­scheninformieren (z.B. auf Klagerecht), auch wenn dann mit einer Klageschwemme zu rech­nen sei.

 

Anschließend stellt Herr Dr. Verwey das vorgeschlagene Modell anhand einer Präsentation vor und gibt Ausführungen zu Ziel, Aufgaben, Kalkulationsgrundlagen, Kalkulationsergeb­nisse, Gebührensätze/Reinigungsklassen sowie Auswirkungen auf den Haus­halt der HL 2015 – 2018. Fazit: Die Stadt wird dauerhaft das höhere Allgemeininteresse finanzieren müssen. Herr Dr. Verwey zeigt auf den Abgleich mit den Forderungen aus der Urteilsbe­gründung, die Kalkulationszeit­räume (ab 2019 neu zu diskutieren). Dazu führt er noch die Abstimmung mit den Klagepar­teien und die Sichtweise der Interessenverbände aus. Die Auswirkungen der Vorschläge der Verbände stellt er mit Modellrechnungen vor. Einigkeit bestehe darüber, dass das Thema rechtlich komplex sei.

Herr Dr. Verwey weist auf die in der Sitzung zur Einsichtnahme ausliegende Gebührenkal­kulation hin und bietet im Vorfeld der Sitzung der Bürgerschaft am 30.11.2017 den Fraktio­nen weitere Erläu-te­rungen an.

 

Herr Schaafberg fragt nach, wie viele Überstunden für die Bescheiderstellungen anzusetzen seien. Herr Dr. Verwey teilt mit, dass diese von der Hansestadt Lübeck (Bereich Steuern) veranlagt und erhoben werden. Herr Senator Hinsen informiert, dass die städtische Software bei der geplanten einheitlichen Umsetzung dazu in der Lage sei.

 

Resümee: Herr Dr. Verwey begrüßt, dass der Rechtsstreit nunmehr mit einer Gebührensen­kung auf breiter Front beendet werden soll. Alle Zeiträume wurden abgerechnet. Mit die­ser Kalkulation sind alle Perioden bis 2016 abgeschlossen und man hat eine saubere Vor­lage für die Zukunft. Das hält Herr Dr. Verwey für eine ausgewogene Lösung, bei der es keine Verlie­rer gäbe.

 

Herr Barteck verlässt die Sitzung um 18.44 Uhr.

 


Beschluss:

Die 3. Satzung zur Änderung der Straßenreinigungs- und Straßenreinigungsgebührensatzung in der Fassung der Anlage 2 sowie die Neufassung der Straßenreinigungs- und Straßenreinigungsgebührensatzung in der Fassung der Anlage 3 in Verbindung mit dem Straßenverzeichnis (Anlage 3a) werden beschlossen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Der Ausschuss empfiehlt der Bürgerschaft einstimmig, gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.

Enthaltungen: 1