Auszug - Wohnperspektive für Geflüchtete schaffen und Standardausstattung verbessern -Antrag AM Rolf Klinkel-  

33. Sitzung des Ausschusses für Soziales in der Wahlperiode 2013/2018
TOP: Ö 11.1
Gremium: Ausschuss für Soziales Beschlussart: zurückgestellt
Datum: Di, 05.09.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:03 - 18:45 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
VO/2017/05169 Antrag des AM Rolf Klinkel [GAL]: Wohnperspektive für Geflüchtete schaffen und Standardausstattung verbessern
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion grün+alternativ+links (GAL) Bearbeiter/-in: Mentz, Katja
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis

Gemeinsame Beratung der TOPe 11.1, 11.1.1 und 11.1.2

 

 

Antrag AM Klinkel TOP 11.1:

 

Bis ausreichend bezahlbarer Wohnraum für alle geschaffen wurde, wird für die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete die Quadratmeterzahl pro Person erhöht, mindestens verdoppelt, wenn die Verweildauer in einer Gemeinschaftsunterkunft voraussichtlich die ursprüngliche Höchstdauer von zwölf Monaten übersteigen wird oder diese bereits überschritten hat.

Um dies zu erreichen, werden gut geeignete Unterkünfte nicht aufgegeben.

Die Anmietung von gewerblichem Wohnraum ist zu ermöglichen, wenn die Kosten hierfür die Kosten einer nicht-gewerblichen Unterkunft im Durchschnitt um nicht mehr als 20 Prozent übersteigen.

Die Standardausstattung in den Zimmern und Containern der Gemeinschaftsunterkünfte für Geflüchtete wird auf die zur Zeit längere Aufenthaltsdauer ausgerichtet, ergänzt bzw. erneuert. Zur Grundausstattung gehören Bett, Tisch, Stühle, ausreichend große Schränke für Bekleidung und andere persönliche Gegenstände. Wenn Brandschutzbestimmungen es erlauben, soll es den Bewohner*innen ermöglicht werden, die Unterkunft individuell einzurichten, so dass zukünftig auch ein Sofa, ein Teppich oder ähnliches zur Grundausstattung zählen.

 Für geflüchtete Menschen mit Behinderung muss in den Unterkünften entsprechend ihrer Behinderung Barrierefreiheit gewährleistet werden.

 Es möge berichtet werden, in welchem Zeitraum der Bedarf an Sozialwohnungen und Wohnungen im Niedrigpreissegment voraussichtlich gedeckt sein wird.

 

Ergänzungsantrag AM Klinkel TOP 11.1.1:

Der Antrag ‚Wohnperspektive für Geflüchtete schaffen und Standards verbessern‘ möge nach dem vierten Absatz wie folgt ergänzt werden:

 Neben der Anhebung der Standards sollen die Einrichtung von Spiel- und Lernräumen für Kinder sowie Aufenthaltsräume für Erwachsene in den Gemeinschaftsunterkünften die Unterbringungssituation verbessern.

 

Änderungsantrag AM Akyurt TOP 11.1.2:

Der Sozialsenator wird beauftragt, das Unterbringungskonzept für Flüchtlinge bis zur Haushaltssitzung der Bürgerschaft wie folgt zu überarbeiten und in die Haushaltsberatungen einzubringen:

- Für Flüchtlinge, die länger länger als 6 Monate in Gemeinschaftsunterkünften leben, wird der zur Verfügung gestellte Wohnraum deutlich erhöht. Einrichtungsgegenstände wie Tische, Stühle, ausreichend große Schränke, Teppiche und Sofas sollen im Rahmen der Möglichkeiten der Brandschutzvorschriften erlaubt werden.

- Der Bürgermeister wirkt auf einen Entwurf für die Änderung der Verträge mit den Einrichtungsbetreibern hin und stellt in der Haushaltssitzung den hierdurch entstehenden Finanzbedarf dar.

- Der Bürgermeister wirkt darauf hin, dass kein Flüchtling unfreiwillig länger als zwei Jahre in Gemeinschaftsunterkünften leben muss. Dem Sozialausschuss ist vierteljährlich zu berichten, welche Anstrengungen die Stadt unternommen hat, Flüchtlinge in den regulären Wohnungsmarkt zu integrieren.

 

Herr Klinkel (ergänzend Frau Mentz) und Frau Akyurt begründen ihre Anträge auf „Entzerrung“.

Der Vorsitzende weist noch einmal darauf hin, dass diese (erneut) in der Bürgerschaft zu stellen sind.

Herr Schaffenberg bittet um Vertagung der Anträge, da in seiner Fraktion noch Beratungsbedarf besteht.

(Herr Thalau verlässt die Sitzung um 18.09 Uhr.)

Die Antragsteller sprechen sich gegen eine Vertagung aus und wünschen ein „Signal“ aus dem Ausschuss für Soziales – zumindest bezüglich der Schaffung von Spiel- und Lernräumen/Aufenthaltsräumen (Frau Mentz).Herr Senator Schindler gibt zu bedenken, dass bei Einrichtung dieser Räume weniger Flüchtlinge untergebracht werden können; das bedeutet eine geringere Auslastung der Unterkunft bei gleicher Miete. Diese haushaltsrelevante Entscheidung habe die Bürgerschaft zu treffen.

Frau Schwartz erklärt, die beantragte „Entzerrung“ würde eine Abkehr vom bisher geltenden Prinzip der Wirtschaftlichkeit bedeuten (ist der Wohnraum auf Dauer nicht geeignet und läuft die Nutzungsdauer aus, wird er abgebaut, z.B. gewerblicher Wohnraum, Containerwohnanlagen; hierzu berichtet Herr Kewitz). Die „Entzerrung“ würde ein Defizit im städtischen Haushalt i.H.v. 700.000,00 – 1.000.000,00 € begründen.

Zum Thema Brandschutz gibt Frau Schwartz zu bedenken, dass es sich hier um ordnungsrechtliche Unterbringungen handelt; in diesen Fällen haften der Betreiber und die städtischen Verantwortlichen.

Es sprechen außerdem Frau Zunft (begrüßt die „Entzerrung“), Frau Menorca (zur Ausstattung der Zimmer mit Matratzen) und Frau Bade (Anzahl der Flüchtlinge).

(Frau Zunft verlässt die Sitzung um 18.34 Uhr.)

Der Vorsitzende lässt sodann über den Vertagungsantrag abstimmen.


Der Ausschuss beschließt mit 10 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen die Vertagung der Anträge zu TOP 11.1/11.1.1 und 11.1.2.