Auszug - Bericht zu der Entwicklung einer Jugendberufsagentur in der Hansestadt Lübeck  

33. Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 5.4
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Do, 07.09.2017 Status: öffentlich
Zeit: 16:00 - 18:29 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
VO/2017/05171 Bericht zu der Entwicklung einer Jugendberufsagentur in der Hansestadt Lübeck
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Kathrin WeiherBezüglich:
VO/2016/03481
Federführend:4.401 - Schule und Sport Bearbeiter/-in: Glenk, Reinhard
 
Wortprotokoll

Frau Weiher erläutert, dass der Wunsch nach einer Jugendberufsagentur aus der Politik kam. Bei dem nun vorliegenden Bericht zu der Entwicklung einer Jugendberufsagentur in der Hansestadt Lübeck handle es sich um einen Rahmen, auf den sich der Fachbereich 2, die Agentur für Arbeit HL, das Jobcenter HL, das Schulamt in der HL und der Fachbereich 4 verständigt haben. Frau Weiher betont, dass es sich hierbei nur um ein Basiskonzept handelt, auf dessen Grundlage nun in der Planungsgruppe weitergearbeitet wird und auf der operativen Ebene weitergearbeitet wird.

 

Herr Glenk – Bereich Schule und Sport – erläutert den Bericht zu der Entwicklung einer Jugendberufsagentur in der Hansestadt Lübeck.

Zunächst macht Herr Glenk auf den Leitgedanken des Konzepts aufmerksam: Niemand darf verloren gehen.

Dieses Konzept lege die strategisch-institutionelle Ausrichtung fest, die eine kohärente Angebots- und Beratungsstruktur sowie eine abgestimmte Maßnahmenplanung zwischen dem SGB II, III, VIII und XII vorsieht. Auf dieser Basis erfolge die Erarbeitung der operativen Umsetzung, die aus der Perspektive der Jugendlichen entwickelt, sich beispielsweise in bereichsübergreifenden Fallkonferenzen abbilden werde.

Herr Glenk bittet um Verständnis, dass es von der Auftragserteilung im Februar 2016 bis hin zur Fertigstellung des Berichts über ein Jahr gedauert hat. Es seien viele Gespräche und Workshops notwendig gewesen um auch von den beteiligten zuständigen Partnern und Insti-tutionen wirklich niemanden zurückzulassen. Dies sei mit dem nun vorliegenden Konzept gelungen. Zu Beginn des Schuljahres 2018 seien schon erste Komponenten des Konzepts umsetzbar.

 

Herr Klüssendorf fragt, in welcher Form die Kinder- und Jugendbeteiligung erfolgt ist.

Frau Reichel berichtet von einer ersten Maßnahme zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an der Entwicklung der Jugendberufsagentur. In allen städtischen Jugendzentren sei ein Gesprächsleitfaden die Grundlage für Einzel- aber auch Gruppengesprächen gewesen, in denen einige wesentlichen Punkte angesprochen  und die Möglichkeit zur Stellungnahme durch die Kinder und Jugendlichen gegeben wurde. Gefragt wurde zur Idee der institutionellen Vernetzung und gemeinsamen Zieldefinition allgemein, zur Informationsweitergabe durch Behörden, zur geschätzten Anzahl von NutzerInnen, die bereits problematische Entwicklungen zeigen sowie zu Gestaltungswünschen. Der Rücklauf der Befragung ist noch nicht vollständig, daher berichtet Frau Reichel auszugsweise zu ersten Erkenntnissen.

 

Frau Mentz merkt an, dass in der Organisationsstruktur ein Gremium fehle, das sich aus Jugendlichen zusammensetzt. So könnten auch deren Erfahrungswerte mit in die Weiterentwicklung der Jugendberufsagentur einfließen.

Darüber hinaus möchte Frau Mentz wissen, wie die Jugendberufsagentur ohne Haushalt funktioniere.

Frau Weiher erläutert, dass es sich um eine Rahmenbedingung für eine Jugendberufsagentur handle, ein Konzept zur Optimierung der Wege. Dieses benötige keinen eigenen Haushalt. Das Personal sei bereits vorhanden.

 

Herr Müller bittet darum, dass der Jugendhilfeausschuss weiterhin in regelmäßigen Intervallen über den Stand zur Jugendberufsagentur  informiert werde.

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.