Auszug - Förderung der E-Mobilität Überweisung aus der Bürgerschaft vom 23. Februar 2017 - Antrag der Fraktion Freie Wähler und Die Linke VO/2017/04685  

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 5.3.3
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: zurückgestellt
Datum: Mo, 19.06.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 20:35 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
VO/2017/04723 Förderung der E-Mobilität
Überweisung aus der Bürgerschaft vom 23. Februar 2017 - Antrag der Fraktion Freie Wähler und Die Linke
VO/2017/04685
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator F. - P. Boden
Federführend:5.060 - Fachbereichs-Controlling Bearbeiter/-in: Kaacksteen, Thomas
 
Wortprotokoll

Antrag der Fraktion Freie Wählen und Die Linke – Überweisung aus der Bürgerschaft vom 23.02.2017 (VO/2017/04685):

Förderung der E-Mobilität

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, der Lübecker Bürgerschaft über die VO/2016/04454 hinaus umgehend und umfassend über weitere konkrete Möglichkeiten zur Förderung der Elektromobilität im Bereich der Hansestadt Lübeck durch die Stadtverwaltung, städtische Eigenbetriebe und Unternehmen mit städtischer Beteiligung zu berichten. Dabei soll insbesondere auf folgende Punkte eingegangen werden:

 

  1. Lichtmasten als Ladestation:

 

Die Industrie bietet inzwischen Lösungen an, Lichtmasten durch Umbau ohne aufwändige Verkabelungsarbeiten in Ladestationen für Elektroautos umzuwandeln. In der Innenstadt wo große Teile der Bebauung aus der Vorautozeit stammen, also ohne Garagen errichtet wurden, sind viele Bürgerinnen und Bürger auf öffentliche Lademöglichkeiten angewiesen. Diese können – anders als Eigenheimbesitzer mit Garage oder privater Einfahrt – ohne Ladestationen im öffentlichen Raum ihre automobile Mobilität nicht auf erneuerbare Energie umstellen.

 

  • Kennt die Stadtverwaltung diese Lösungen der Nutzung von Straßenlaternen?
  • Wie beurteilt die Stadtverwaltung Technik und Kosten?
  • Und ggf. welche Konzepte wurden dazu bisher angedacht, überdacht oder entwickelt?

 

  1. Förderprogramme für Ladestationen:

 

  • Welche Möglichkeiten zur Teilnahme an Förderprogramm der Bundesregierung und der Europäischen Union zur Schaffung von Elektromobilität-Ladestationen bestehen für die Hansestadt Lübeck?
  • Welche notwendigen Schritte sind zur Teilnahme zu unternehmen?

 

 

 

Folgende Informationen zu den oben stehenden Antrag sind den Bauausschussmitgliedern mitgeteilt worden:

Zu dem Antrag hat das Sachgebiet Verkehrswegebeleuchtung im Bereich Stadtgrün und Verkehr folgende Stellungnahme abgegeben:

 

  1. Lichtmaste als Ladestation

Die Industrie bietet inzwischen Lösungen an, Lichtmasten durch Umbau ohne aufwändige Verkabelungsarbeiten in Ladestationen für Elektroautos umzuwandeln. In der Innenstadt wo große Teile der Bebauung aus der Vorautozeit stammen, also ohne Garagen errichtet wurden, sind viele Bürgerinnen und Bürger auf öffentliche Lademöglichkeiten angewiesen. Diese können – anders als Eigenheimbesitzer mit Garage oder privater Einfahrt – ohne Ladestationen im öffentlichen Raum ihre automobile Mobilität nicht auf erneuerbare Energie umstellen.

 

- Kennt die Stadtverwaltung diese Lösungen der Nutzung von Straßenlaternen?

Ja, aus der Presse, von Fachberichten, aus Katalogen.

 

- Wie beurteilt die Stadtverwaltung Technik und Kosten?

Die Leistung, die die Hansestadt Lübeck dem Bürger zukünftig anbieten möchte, ist präzise vorzugeben. Standorte müssen genau festgelegt werden.

Daraufhin kann ermittelt werden, welche vorhandenen Komponenten genutzt werden können, welche umgebaut werden müssen und welche Leistungen hinzugekauft werden müssen. Ein Leistungsverzeichnis ist zu erstellen. Die Technik kann dann beurteilt werden, Preise können angefragt werden.

 

- Und ggf. welche Konzepte wurden dazu bisher angedacht, überdacht oder entwickelt?

Es wurden keine konkreten Konzepte entwickelt, jedoch wurde das Thema „Lichtmaste als Ladestationen für E-Mobilität“ bereichsintern mit folgendem Stand bereits diskutiert:

Grundsätzlich kann die Hansestadt Lübeck Komponenten der öffentlichen Beleuchtung (wie z. B. Schaltschränke, Erdkabel, Lichtmaste) für öffentliche Elelektroautoladestationen bereitstellen.

Hierzu sind in jedem Fall Umbauarbeiten in den Schaltschränken und an sämtlichen Laternen des Kabelzuges mit einer Ladestation erforderlich. Der Aufwand richtet sich nach den örtlichen Gegebenheiten.

Der Nutzen der öffentlichen Beleuchtungskomponenten ist allerdings sehr beschränkt. Die Länge eines Leitungszuges darf 120 m nicht überschreiten. Die Leistungsbereitstellung beträgt maximal 4,6 kW. In diesem Leitungszug kann zeitgleich nur ein Fahrzeug aufgeladen werden. Der Raum für die Unterbringung von Anschlusskomponenten der Ladestation hinter einer Masttür ist sehr gering. Die technische Machbarkeit wäre noch zu prüfen.

 

Die Hansestadt Lübeck empfiehlt daher grundsätzlich, separate Anschlusssäulen zu verwenden. Der Anschluss kann über das öffentliche eher leistungsschwache Beleuchtungsnetz (jedoch mit den o. g. Einschränkungen) erfolgen, besser wäre ein Anschluss direkt an das ebenso verfügbare aber deutlich leistungsstärkere Netz des Versorgungsnetzbetreibers. Mit diesem Anschluss ließen sich auch höhere Ladeströme realisieren.

 

  1.             Förderprogramme

Aktuell läuft ein Förderprogramm des Bundes zum Ausbau der Elektromobilität. Die Förderquote beträgt bis zu 60%. Als Voraussetzung zur Teilnahme sind zumindest die entsprechenden Eigenanteile zur Verfügung zu stellen.

 

 

 

 

Wie bereits unter TOP 1.2 festgelegt, werden dieser TOP und der TOP 4.2.1 und 5.3.1 sowie 5.3.2 zusammen behandelt.

Die Diskussion ist unter dem TOP 4.2.1 wiedergegeben, die Abstimmungsergebnisse unter den jeweiligen TOP.

 

 

Herr Freitag beantragt eine Vertagung des Berichtes und der drei Anträge, da noch nicht alle Mitglieder des Bauausschusses die umverteilten Zwischeninformationen der Verwaltung zur Kenntnis genommen haben.

 

 

Der Vorsitzende lässt über eine Vertagung abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

Für eine Vertagung:15 Stimmen

Der Bauausschuss vertagt den Antrag einstimmig auf die nächste Sitzung des Bauausschusses am 03.07.2017.