Auszug - Parkplätze für Elektro-Kfz Überweisung aus der Bürgerschaft vom 23. Februar 2017 - Antrag der GAL-Fraktion VO/2017/04650  

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 5.3.1
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: zurückgestellt
Datum: Mo, 19.06.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 20:35 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
VO/2017/04720 Parkplätze für Elektro-Kfz
Überweisung aus der Bürgerschaft vom 23. Februar 2017 - Antrag der GAL-Fraktion
VO/2017/04650
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator F. - P. Boden
Federführend:5.060 - Fachbereichs-Controlling Bearbeiter/-in: Kaacksteen, Thomas
 
Wortprotokoll
Beschluss

Antrag der GAL-Fraktion – Überweisung aus der Bürgerschaft vom 23.02.2017 (VO/2017/04650):

Parkplätze für Elektro-Kfz

 

wie in den folgenden Punkten des Berichts Förderung der E-Mobilität beschrieben:

 

2.3 Einrichtung von zwei kostenfreien Parkplätzen auf dem MuK-Parkplatz mit Lademöglichkeit,

2.4 Einrichtung von 2% der Parkplätze für Elektro-Kfz reservierte Parkplätze bei Neubauten

und

2.5 alle bewirtschafteten Parkplätze der KWL kostenfrei für Elektro-Kfz zur Verfügung stellen

 

werden nicht kostenfrei gemacht.

 

 

Folgende Informationen zu den oben stehenden Antrag sind den Bauausschussmitgliedern mitgeteilt worden:

In dem Antrag wird auf die Punkte 2.3, 2.4 und 2.5 des Berichtes zur Förderung der E–Mobilität vom 8. Dezember 2016 eingegangen.

Demnach sollen die hier aufgeführten Maßnahmen nicht umgesetzt werden, wenn der Antrag Zustimmung findet.

Die in diesen Punkten behandelten Möglichkeiten zur Einrichtung von für E-Kfz kostenfreien Parkmöglichkeiten sind zum Teil schon umgesetzt (2.3) oder ohnehin in Ermangelung einer Ermächtigung nicht vorschreibend umsetzbar (2.4).

Die zeitlich vom Bürgermeister (bis 2020) befristete Freigabe für Elektro-Kfz wird auf den Großparkplätzen, auf denen ein Tagesticket gewählt werden kann, erfolgen (2.5). Eine diesbezügliche Regelung ist auf Basis einer straßenverkehrsrechtlichen Anordnung durch die Straßenverkehrsbehörde zu treffen, wenn der Bericht zur Kenntnis genommen wird und die erforderliche Satzungsänderung (s. auch II.2) erfolgt ist.

 

 

 

 

Wie bereits unter TOP 1.2 festgelegt, werden dieser TOP und der TOP 4.2.1 und 5.3.2 sowie 5.3.3 zusammen behandelt.

Die Diskussion ist unter dem TOP 4.2.1 wiedergegeben, die Abstimmungsergebnisse unter den jeweiligen TOP.

 

 

Herr Freitag beantragt eine Vertagung des Berichtes und der drei Anträge, da noch nicht alle Mitglieder des Bauausschusses die umverteilten Zwischeninformationen der Verwaltung zur Kenntnis genommen haben.

 

 

Der Vorsitzende lässt über eine Vertagung abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

Für eine Vertagung:15 Stimmen

Der Bauausschuss vertagt den Antrag einstimmig auf die nächste Sitzung des Bauausschusses am 03.07.2017.