Auszug - Geschwindigkeitsbegrenzungen vor Schulen, Kindergärten, Krankenhäusern und Seniorenheimen (5.660)  

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 4.2.4
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: zurückgestellt
Datum: Mo, 19.06.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 20:35 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
VO/2017/04999 Geschwindigkeitsbegrenzungen vor Schulen, Kindergärten, Krankenhäusern und Seniorenheimen (5.660)
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Glogau
Federführend:5.660 - Stadtgrün und Verkehr Bearbeiter/-in: Johannsen, Jens
 
Wortprotokoll
Beschluss

Wie bereits unter TOP 1.2 festgelegt, werden dieser TOP und der TOP 5.3.12 zusammen behandelt.

Die Diskussion ist unter diesem TOP wiedergegeben, die Abstimmungsergebnisse unter den jeweiligen TOP.

 

 

Herr Ramcke sieht in diesem Bericht die Abwägung zwei verschiedener Rechtsgutachten. Seiner Meinung nach gäbe es einen Widerspruch zwischen dem Schulwegerlass und der Straßenverkehrsordnung (StVO). Er möchte wissen, ob es eine Rangfolge zwischen einer Verordnung und einem Erlass gäbe.

Herr Drever erläutert, dass sich der Bereich bei der Fachaufsicht erkundigt habe, mit dem Ergebnis, dass diese Regelung der StVO nicht bei Kindergärten und Kindertagesstätten anzuordnen sei.

 

Herr Ramcke sieht immer ein Gefährdungspotential, wenn Kindergartenkinder im Verkehr befindlich seien.

 

Herr Weiland merkt an, dass der Schulwegerlass die StVO präzisiere.

 

Herr Pluschkell weist auf die in 2016 geführten Diskussionen auf allen politischen Ebenen hin, bei denen angeregt wurde innerorts eine entsprechende Regelung zu treffen und jetzt gehe der Bericht nicht von Straßen innerorts aus. Er möchte wissen, ob es eine Prüfung beim Bereich Recht gegeben habe.

Herr Pluschkell weist auf die in 2016 geführten Diskussion auf allen politischen Ebenen hin, dass Gemeinden künftig auf Bundesstraßen innerorts eine entsprechende Regelung zu Tempo 30 vor Kita usw. treffen können, und jetzt gehe die Verwaltung in ihrem Bericht nicht mehr davon aus. Er möchte wissen, ob es hierzu eine Prüfung beim Bereich Recht gegeben habe (Änderung gemäß Bauausschusssitzung vom 17.07.2017).

Herr Drever führt aus, dass er zu dieser Thematik keine Stellung nehmen könne.

 

Herr Freitag beantragt eine Vertagung dieses Berichts und des Antrages unter TOP 5.3.12.

 

Der Vorsitzende lässt über den Vertagungsantrag abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

Für eine Vertagung :15 Stimmen

Der Bauausschuss beschließt einstimmig den Bericht auf die nächste Sitzung am 03.07.2017 zu vertagen.