Auszug - Vorbereitende Untersuchung und integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept im Städtebauförderungsprogramm "Städtebaulicher Denkmalschutz" - Erweiterung des Geltungsbereiches (5.610)  

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 3.1
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Mo, 19.06.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 20:35 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
VO/2017/04872 Vorbereitende Untersuchung und integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept im Städtebauförderungsprogramm "Städtebaulicher Denkmalschutz" - Erweiterung des Geltungsbereiches (5.610)
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna GlogauBezüglich:
VO/2014/02153
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Maaß, Birgit
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Quirder möchte wissen, ob die angrenzenden Gebiete auch Sanierungsgebiete seien.

Herr Schröder erläutert, dass er davon ausgehe und gibt den Hinweis auf das SDS-Programm. Bezüglich der Hundestraße sagt er zu noch einmal zu recherchieren.

 

Herr Pluschkell möchte wissen, warum der Altbaubestand im oberen Bereich der Braunstraße ausgenommen sei und wieso im östlichen Bereich das ehemalige Gebiet des Stadthauses nicht einbezogen sei.

Herr Pluschkell möchte wissen, warum der Altbaubestand im oberen Bereich der Braunstraße ausgenommen sei und wieso im östlichen Bereich das Gebiet am Krähenteich und die Stadthalle nicht einbezogen wurde (Änderung gemäß Bauausschusssitzung vom 17.07.2017).

Herr Schröder weist in diesem Zusammenhang auf die Beteiligung der Bevölkerung hin und auf die notwendigen Erfordernisse.

Nachträglich erläutert Herr Schröder als Antwort zur Niederschrift:

„Es wurde nur der Bereich der Braunstraße einbezogen, der direkt an den Schüsselbuden grenzt, um bei entsprechender Förderung den Schüsselbuden sanieren zu können. Dazu müssen auf beide Straßenseiten des Schüsselbuden die Anliegerparzellen im Gebiet liegen. Das Gründungsviertel kann nach Maßgabe des Innenministeriums als rentierliche Maßnahme nicht in das Untersuchungsgebiet einbezogen werden.

 

Die Verwaltung hatte den gesamte Krähenteich bis zum Elbe Lübeck Kanal und damit auch die Stadthalle mit im Umgriff. Auch dies wurde vom Innenministerium nicht akzeptiert. Da die Verwaltung unbedingt die Straße „An der Mauer“ einbeziehen wollte, war die vorliegende Abgrenzung der seitens HL erreichbare Abgrenzung. Auch hier ist wichtig, dass beide Seiten der Anliegergrundstücke im Umgriff liegen.

Grundsätzlich hätte nach Auffassung der Verwaltung die gesamte Altstadt im Untersuchungsgebiet liegen sollen, aber dies war nicht durchsetzungsfähig (Änderung gemäß Bauausschusssitzung vom 17.07.2017).

 

Der Vorsitzende lässt über die Vorlage abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

Für die Vorlage:15 Stimmen

Der Bauausschuss empfiehlt einstimmig gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.

 


Beschluss:

Der bisherige Geltungsbereich für die Durchführung von vorbereitenden Untersuchungen (VU) und die Aufstellung eines integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts (IEK) im Rahmen des Städtebauförderprogramms „Städtebaulicher Denkmalschutz“ wird um die in der Anlage im Übersichtsplan und Tabelle dargestellten Bereiche erweitert. Der Beschluss ist gem. § 141 (3) BauGB ortsüblich bekannt zu machen.