Auszug - Zweiter Evaluationsbericht Modellprojekt "Poolbildung zur Beförderung einer inklusiven Beschulung"  

31. Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 5.2
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Do, 01.06.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:02 - 17:44 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
VO/2017/04895 Zweiter Evaluationsbericht Modellprojekt "Poolbildung zur Beförderung einer inklusiven Beschulung"
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:1. Senatorin Kathrin Weiher
2. Senator Sven Schindler
Aktenzeichen:4.040.4.13.1
Federführend:4.041 - Fachbereichs-Dienste Bearbeiter/-in: Albrecht, Petra
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Klüssendorf begrüßt Frau Czermak und Frau Klugmann von der Kooperativen Erziehungshilfe / KEH und Herrn Wulff vom Verbund sozialtherapeutischer Einrichtungen / VSE Lübeck, anschließend leitet Frau Weiher in das Thema 2. Evaluationsbericht Poolbildung zur Beförderung einer inklusiven Beschulung ein. Dieses Modellprojekt soll aufgrund der positiven Resonanz verstetigt und zu einem Dauerangebot werden.

 

Frau Albrecht, Frau Mesch, Frau Czermak, Frau Klugmann und Herr Wulff erklären anhand einer Power-Point-Präsentation das Modell Poolbildung Integrationshilfen an Schulen. Die Präsentation ist der Niederschrift beigefügt.

Herr Wulff erklärt, dass bei den Budgets ein Puffer für unvorhergesehene Bedarfe in Höhe von 161.000 € eingeplant ist, der nicht abgebildet ist. Frau Mesch erklärt, dass dieser Puffer in diesem Schuljahr wahrscheinlich komplett aufgebraucht und für das nächste Schuljahr wieder zur Verfügung steht. Weiterhin ist bei dem Verbesserungsbedarf zu ergänzen, dass Teilhabe im Nachmittagsbereich nur mit zusätzlichen Stunden erfolgen kann.

 

Auf eine Nachfrage von Frau Fahl zur Kompensation von kranken Mitarbeitern erklärt Herr Wulff, dass es keine Reserve gibt. Wenn die Mitarbeiter mehr als sechs Wochen krank sind und Krankengeld beziehen, dann sind entsprechende Mittel verfügbar um Ausfallzeiten aufzufangen.

Auf eine Nachfrage von Frau Kandulla zur Bedarfsermittlung und Frau Fahl zu den Grenzen der Inklusion antwortet Frau Czermak. Die inklusive Beschulung von behinderten Kindern ist keine Aufgabe der Schulbegleitung, sondern eine Aufgabe der Schule. Hier sind Sonderpädagogen notwendig, da der I-Pool lediglich ein Baustein der Integrationshilfen an Schulen ist. Frau Albrecht weist in diesem Zusammenhang auf den hohen Anteil der betroffenen Jungen hin und äußert die Vermutung, dass dieser einer grundsätzlich anderen Pädagogik zur adäquaten schulischen Förderung bedürfen.

 

Frau Junghans erklärt, dass es sich hierbei nicht mehr um ein Projekt handelt, sondern um einen Bestandteil der Regelaufgaben. Bis zum Schuljahr 2019/2020 bleibt es so wie bisher und wahrscheinlich wird es so auch fortgesetzt. Der Vertrag ist endverhandelt und unterschriftsbereit.


Beschluss:

Überprüfung der erbrachten Leistungen und der Kostenentwicklung sowie der Rahmenbedingungen für die künftige Steuerung des Ressourceneinsatzes


Der Bericht wird vom Ausschuss zur Kenntnis genommen.

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich TOP 5.2 I-Pool 2. Evaluation (102 KB)