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Auszug - WLAN-Zugang für Geflüchtete in Gemeinschaftsunterkünften -Antrag AV Sankewitz-   

32. Sitzung des Ausschusses für Soziales in der Wahlperiode 2013/2018
TOP: Ö 11.1
Gremium: Ausschuss für Soziales Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 06.06.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:03 - 18:54 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
VO/2017/04893 SPD Sankewitz: WLAN-Zugang für Geflüchtete in Gemeinschaftsunterkünften
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der SPD Fraktion Bearbeiter/-in: Otte, Christine
 
Wortprotokoll

Gemeinsame Beratung mit TOP 11.1.1

 

Antrag AV Sankewitz, TOP 11.1:

 

Der Bürgermeister möge kurzfristig in Gemeinschaftsunterkünften die Einrichtung von

WLAN- Zugängen ermöglichen.

Folgende Eckpunkte sind dabei zu berücksichtigen:

Es sind im ersten Schritt die Gemeinschaftsunterkünfte auszurüsten, die ausdrücklich für

Geflüchtete errichtet wurden. Beispielhaft sind hier folgende Unterkünfte zu nennen:

Travemünde, Ostseestraße

Kücknitz, Festwiesenweg

Hochschulstadtteil, Bornkamp

St. Gertrud, Schlutuper Straße

Zu berücksichtigen ist bei der Ausrüstung auch die jeweils geplante Nutzungsdauer der Unterkunft.

Die Kosten für die Bereitstellung und die Betriebskosten werden vom Haushalt der Hansestadt Lübeck getragen.

Die Bewohner sind angemessen anteilsmäßig an den Betriebskosten zu beteiligen. ( 3-5 €)

 

Antrag AM Zunft, TOP 11.1.1

 

 

Frau Schwartz möchte einen kurzen Zwischenstand bekanntgeben; ein schriftlicher Bericht werde zu gegebener Zeit vorgelegt:

Zwischenzeitlich sind Gespräche mit zwei Anbietern (H. Dettmer/internetfor.me, Firma Addix) geführt worden; ein Gespräch mit einem dritten Anbieter (TraveKom) ist vorgesehen.

Die Einrichtung von WLAN-Zugängen ist technisch möglich und in der Umsetzung relativ unkompliziert (erforderlich ist ein Telefonanschluss).

Die Kostenbeteiligung der Bewohner wird nicht über die Stadt abgewickelt.

Im Falle der Stattgabe des Antrags zu TOP 11.1 wären im Folgenden rechtliche Fragen v.a. zum Vergabeverfahren zu klären.

Frau Schwartz schlägt vor, den Antrag um fünf weitere Standorte zu ergänzen (Leganer Weg, Wallstraße, Fackenburger Allee, Fabrikstraße, Polarisweg).

 

(Herr Thalau verlässt die Sitzung um 18.22 Uhr.)

 

Herr Dettmer (im Publikum) berichtet als einer der o.a. Anbieter von seiner vergleichbaren Tätigkeit in Stockelsdorf und Bad Schwartau.

 

Die Formulierung des Antrags zu TOP 11.1 wird kontrovers diskutiert.

Es sprechen Frau Akyurt, Frau Menorca, Frau Zunft, Herr Lüttke sowie der Vorsitzende.

Aufgrund entsprechender Ausführungen von Frau Schwartz und Herrn Senator Schindler schlagen Frau Akyurt und Frau Menorca folgende geänderte Formulierung des vorletzten Satzes (Finanzierung) vor:

Die Einrichtung erfolgt für die Hansestadt Lübeck kostenneutral. Für den Fall, dass Kosten anfallen, wird zu Gegenfinanzierungsvorschlägen berichtet.

 

 

Der Antrag von Frau Regier auf Vertagung der Angelegenheit (Begründung: es liegt noch kein Bericht vor) wird mit 1 Ja-Stimme und 11 Nein-Stimmen abgelehnt.

 

Frau Akyurt bittet, über die Kostenbeteiligung der Bewohner (siehe Antrag TOP 11.1 letzter Satz) gesondert abzustimmen.

 

Der Antrag zu TOP 11.1 wird in ergänzter und geänderter  Fassung wie folgt angenommen: der 1. Teil einstimmig,  der letzte Satz mit 2 Nein-Stimmen und 10 Ja-Stimmen):

 

Der Bürgermeister möge kurzfristig in Gemeinschaftsunterkünften die Einrichtung von

WLAN- Zugängen ermöglichen.

Folgende Eckpunkte sind dabei zu berücksichtigen:

Es sind im ersten Schritt die Gemeinschaftsunterkünfte auszurüsten, die ausdrücklich für

Geflüchtete errichtet wurden. Beispielhaft sind hier folgende Unterkünfte zu nennen:

Travemünde, Ostseestraße

Kücknitz, Festwiesenweg

Hochschulstadtteil, Bornkamp

St. Gertrud, Schlutuper Straße

Leganer Weg

Wallstraße

Fackenburger Allee

Fabrikstraße

Polarisweg

Zu berücksichtigen ist bei der Ausrüstung auch die jeweils geplante Nutzungsdauer der Unterkunft.

Die Einrichtung erfolgt für die Hansestadt Lübeck kostenneutral. Für den Fall, dass Kosten anfallen, wird zu Gegenfinanzierungsvorschlägen berichtet.

Die Bewohner sind angemessen anteilsmäßig an den Betriebskosten zu beteiligen. ( 3-5 €)

 

Frau Zunft erklärt, dass sie ihren Antrag zu TOP 11.1.1 zurückzieht.

 

(Frau Hering verlässt die Sitzung um 18.43 Uhr.)