Vorlage - VO/2017/04893
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Beschlussvorschlag
Der Bürgermeister möge kurzfristig in Gemeinschaftsunterkünften die Einrichtung von WLAN- Zugängen ermöglichen.
Folgende Eckpunkte sind dabei zu berücksichtigen:
Es sind im ersten Schritt die Gemeinschaftsunterkünfte auszurüsten, die ausdrücklich für Geflüchtete errichtet wurden. Beispielhaft sind hier folgende Unterkünfte zu nennen:
Travemünde, Ostseestraße
Kücknitz, Festwiesenweg
Hochschulstadtteil, Bornkamp
St. Gertrud, Schlutuper Straße
Zu berücksichtigen ist bei der Ausrüstung auch die jeweils geplante Nutzungsdauer der Unterkunft.
Die Kosten für die Bereitstellung und die Betriebskosten werden vom Haushalt der Hansestadt Lübeck getragen.
Die Bewohner sind angemessen anteilsmäßig an den Betriebskosten zu beteiligen. ( 3-5 €)
Begründung
Anlagen