Auszug - Bebauungsplan 03.02.01 ? Fackenburger Allee / Stadtgraben TB II (1. Änderung) Aufstellungsbeschluss (5.610)
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Wortprotokoll Beschluss |
Herr Pluschkell sieht den in der Sitzung am 06.03.2017 vorgestellten Aufstellungsbeschluss des B-Planes bezüglich der dort festgelegten Höhenbegrenzungen als problematisch an. Seiner Meinung nach sei ein Bezug der Sichtachsen zur Altstadt wichtig. Bei den Festsetzungen der Höhen solle man sich an der umliegenden Bebauung orientieren.
Herr Howe merkt an, dass man auch auf die Höhe des im Bau befindlichen Altersheimes Rücksicht nehmen solle.
Herr Dr. Brock führt aus, dass er die vorgebrachten Bedenken verstehe, aber das es sich bei der hier zu beschließenden Vorlage lediglich um einen Aufstellungsbeschluss handele. Seiner Meinung nach seinen die Details des weiteren Verfahrens und auch die Einwände anderer Behörden noch gar nicht bekannt. Herr Dr. Brock schlägt vor, den Aufstellungsbeschluss hier in dieser Form zu beschließen, aber deutlich machen, dass es seitens des Bauausschusses zu einer Ablehnung kommen könne, wenn die Höhen nicht ins Gesamtbild passten.
Herr Pluschkell gibt zu bedenken, dass ein Investor, der im Aufstellungsbeschluss eine maximale Höhe in Aussicht gestellt bekommt, auch weiter mit dieser planen werde.
Seiner Meinung nach solle man einen Mittelweg finden und eine maximale Höhe von 25,00m, analog zu dem gegenüberliegenden Gebäude der Linden-Arcaden, zulassen. Dies sei dann auch ein Fixpunkt für die planenden Architekten.
Herr Ramcke spricht sich gegen diesen hier vorliegenden Beschlussvorschlag aus, da er befürchte, dass im weiteren Verfahren die Einwände, auch in Bezug auf die Höhe, im Rahmen der Abwägung nicht berücksichtigt werden könnten.
Herr Howe schlägt vor, die von Herrn Pluschkell vorgeschlagene Höhenbegrenzung im vorderen Bereich auf 25,00m vorzugeben, und im hinteren Bereich diese Höhe auf 18,00m – analog zum Altenheim – zu begrenzen.
Herr Rosenbohm spricht sich dafür aus, diesen B-Plan zu beschließen, sieht allerdings Diskrepanzen bei der Geschossigkeit zwischen der Skizze aus dem Gestaltungsbeirat und dem hier vorgestellten Modell.
Herr Schröder erläutert in diesem Zusammenhang das bisher durchgeführte Verfahren mit dem Investor und dem Gestaltungsbeirat in mehreren Sitzungen.
Herr Lötsch gibt zu bedenken, dass hier nicht über das Ergebnis des Gestaltungsbeirates entschieden werden soll, sondern um die vorliegende Vorlage. Mit dem Investor sei ein Fassadenwettbewerb vereinbart worden, ergänzt Herr Lötsch und im weiteren Verfahren könne man sich auch noch vor dem Auslegungsbeschluss über die Höhen Gedanken machen. Seiner Meinung nach solle man die Vorlage in der jetzigen Form beschließen.
Herr Dr. Brock möchte wissen, wie es sichergestellt werden könne, dass die Vorgaben des Gestaltungsbeirates aus der Sitzung vom 20.06.2014 umgesetzt würden.
Herr Senator Boden erläutert, dass der Aufstellungsbeschluss so gefasst werden könne, dass im Wettbewerb der Höhenentwurf zum Stadtgraben hin zu überprüfen wäre, was in die Auslobung mit aufgenommen werden könne.
Herr Quirder schlägt vor, die Höhe von 25,00m schon in Bezug auf die umliegende Bebauung zu konkretisieren.
Herr Howe gibt zu bedenken, dass ein Fassadenwettbewerb sich nicht mit der Höhe, sondern eben mit der Fassade beschäftigen werde.
Herr Voht sieht es als wichtiger an, dass die Fassade in einer anschaulichen optischen Form entworfen werde und demzufolge die Höhe zweitrangig sei.
Herr Ramcke sieht es als wichtig an, dass dieses Areal zwingend bebaut werden müsse und schlägt vor, den zweiten Absatz von Punkt 1 des Beschlussvorschlags zu streichen.
Herr Pluschkell gibt zu bedenken, dass es auch für die Verwaltung problematisch sei, wenn es keinerlei Höhenbegrenzungen bzw. Angaben gäbe.
Herr Schröder führt aus, dass die planungsrechtlichen Vorgaben im B-Plan definiert werden, und dass eine letztendliche, rechtsverbindliche Entscheidung im Satzungsbeschluss durch den Bauausschuss und die Bürgerschaft gefällt werde. Mit dem Aufstellungsbeschluss werde allerdings eine Richtungsentscheidung für das weitere Verfahren gefällt, die als „Signal“ an den Investor wichtig sei, für die Rahmenbedingungen für den anstehenden Wettbewerb.
Frau Friedrichsen sieht es auch als wichtig an, dass das Vorhaben an der Stelle voranschreite und merkt an, dass die Höhe beim jetzigen Verfahrensstand festgelegt werden müsse und nicht im späteren Verfahren.
Herr Mihr sieht es als einen Vertrauenstatbestand an den Investor an, der geschaffen werde, wenn der Bauausschuss hier gemäß Vorlage beschließen würde. Man müsse ein Signal bezüglich der Höhen an den Investor senden.
Herr Quirder beantragt eine Unterbrechung für eine Beratungspause.
Der Vorsitzende unterbricht die Sitzung (16:40 Uhr).
Der Vorsitzende führt die Sitzung nach der Unterbrechungspause fort (17:00 Uhr).
Herr Pluschkell beantragt im Beschlussvorschlag im zweiten Absatz unter Punkt 1 die maximale Höhe von 29,40m auf 25,00m zu reduzieren.
Herr Lötsch beantragt auf Vorschlag von Herrn Senator Boden, den zweiten Absatz zu Punkt 1 des Beschlussvorschlags folgendermaßen zu ändern:
„Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes kann die planungsrechtliche Voraussetzung geschaffen werden, die Höhenbegrenzung von 18m bzw. 22m ü. NHN bis auf maximal 29,40m ü. NHN anzuheben, sofern die stadträumliche Verträglichkeit im Wettbewerb nachgewiesen wird:“
Der Vorsitzende lässt über den Antrag von Herrn Pluschkell abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
Für den Antrag:4 Stimmen
Gegen den Antrag:8 Stimmen
Enthaltungen:2 Stimmen
Der Bauausschuss lehnt den Antrag von Herrn Pluschkell mehrheitlich ab.
Herr Voht beantragt über den Antrag von Herrn Lötsch separat abzustimmen. Zum einen über die Ergänzung des Wortes „kann“ anstelle „sollen“ und als anderen über den ergänzten Absatz nach dem Satzende.
Der Bauausschuss stimmt diesem Verfahren einstimmig zu.
Der Vorsitzende lässt über den Antrag von Herrn Lötsch abstimmen, ob das Wort „sollen“ im Beschlussvorschlag durch das Wort „kann“ ersetzt werden soll.
Abstimmungsergebnis:
Für den Antrag:5 Stimmen
Gegen den Antrag:6 Stimmen
Enthaltungen:3 Stimmen
Der Bauausschuss beschließt mehrheitlich, dass Wort „sollen“ im Beschlusstext zu belassen.
Der Vorsitzende lässt über den Antrag von Herrn Lötsch zur Ergänzung des Beschlussvorschlags abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
Für den Antrag:11 Stimmen
Gegen den Antrag:3 Stimmen
Der Bauausschuss beschließt mehrheitlich, die Ergänzung des zweiten Absatzes unter Punkt 1 des Beschlussvorschlags.
Der Vorsitzende lässt über die geänderte Vorlage abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
Für die geänderte Vorlage:10 Stimmen
Gegen die geänderte Vorlage:4 Stimmen
Der Bauausschuss beschließt die Vorlage in geänderter Form mehrheitlich.
Beschluss:
1.Für den zwischen Fackenburger Allee und Stadtgraben im Stadtteil St. Lorenz gelegenen und im beiliegenden Übersichtsplan (Anlage 2) dargestellten Bereich wird der Bebauungsplan 03.02.01 Fackenburger Allee / Stadtgraben TB II als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, die Höhenbegrenzung von 18m bzw. 22 m ü.NHN bis auf maximal 29,40m ü.NHN anzuheben, sofern die stadträumliche Verträglichkeit im Wettbewerb nachgewiesen wird.
2.Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
3.Von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB wird gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.
- Von der frühzeitigen Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB wird gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.