Auszug - BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Anfrage des Ausschussmitglieds Anka Grädner zum Thema: Zahlungsumstellung in der Kindertagespflege
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 02.03.2017 bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Wer ist Vertragspartner der Kindertagespflege-Personen?
2. Wo oder worüber sind die Modalitäten zwischen Tagespflegepersonen und Vorwerker Diakonie geregelt? Hinsichtlich der
- Rechte und Pflichten
- Der Zahlungen
3. Erhält die Vorwerker Diakonie von der Stadt Lübeck die Zahlungen für die Kindertagespflege im Voraus oder am Monatsende?
4. Zu welchem Zeitpunkt erhalten a) die städtischen Kindertageseinrichtungen, und b) die privaten Kindertageseinrichtungen in Lübeck ihre Entgelte (im Voraus oder am Monatsende)?
5. Fragen bzgl. Der Darlehen im Rahmen der „Härtefallregelung“
a) Von wem wird das Darlehen gewährt?
b) Nach welcher Berechnung wird über Gewährung bzw. Ablehnung entschieden?
c) Wie viele Anträge sind abgelehnt worden?
d) Welche Ratenmodalitäten gibt es?
Herr Jürgensen verweist auf die Grundlagen für die Förderung der Tagespflegepersonen durch den öffentlichen Träger. Die gesetzliche Regelung geht grundsätzliche davon aus, dass die Vergütung nach erbrachter Leistung zu entrichten ist. Somit kann die Auszahlung zum Ende eines Zeitraumes erfolgen. Die Hansestadt Lübeck erstattet über den gesetzlichen Auftrag hinaus auch wenn das Kind abwesend ist, im Urlaubs- und Krankheitsfall.
Es habe sich gezeigt, dass die Zahlungen zu Beginn eines Monats einen erheblichen Mehr- und Doppelaufwand in der Verwaltung auslösen und es regelmäßig zu Überzahlungen kommt, die dann zurückgefordert werden müssen, häufig mit aufwändigen Mahnverfahren und Niederschlagungen in der Folge.
Herr Jürgensen beantwortet anschließend die einzelnen Fragen:
- Vertragspartner der Kindertagespflege-Personen sind die Eltern.
- Die Träger (Vorwerker Diakonie, Kitawerk und BQL) führen die Aufgaben im Auftrag und unter Steuerung der Hansestadt Lübeck durch.
- Bis Ende 2016 erhielt die Diakonie einen monatlichen Abschlag im Voraus und einmal im Quartal wurde spitz abgerechnet. Ab 01.01.2017 wird der monatliche Abschlag zum Ende des Monats ausgezahlt und ebenfalls im Quartal spitz abgerechnet. Die Spitzabrechnung löste bisher regelmäßig eine Nachzahlung an die Vorwerker Diakonie aus, so dass die Diakonie in Vorleistung gegangen ist.
- Die Finanzierung der Kindertagespflege und der Kindertageseinrichtungen basiert auf unterschiedlichen gesetzlichen Regelungen und ist daher nicht vergleichbar.
Die Fördermittel für die privaten Kindertageseinrichtungen werden zum 10. eines Monats ausgezahlt, bei den städtischen Einrichtungen erfolgt die Abrechnung zum Ende eines Jahres.
- a) Das Darlehen kommt von der Hansestadt Lübeck und wird von der Vorwerker Diakonie im Auftrag der Hansestadt Lübeck gewährt.
b) Die Entscheidung über einen Darlehensantrag erfolgt über eine individuelle Betrachtung. Es handelt sich um ein bürokratiearmes Verfahren bei dem die Ausgaben den Einnahmen gegenüber gestellt werden.
c) Von 30 Anträgen wurden 25 Anträge bewilligt und 5 Antragsteller haben bisher keinen Gebrauch von der persönlichen Versicherung gemacht, so dass dort auch keine wirtschaftliche Notlage erkennbar ist.
d) Das Darlehen ist in 12 Monatsraten rückzahlbar. Im Einzelfall können auch abweichende Raten vereinbart werden.
Eine Diskussion zwischen Frau Weiher, Frau Grädner, Herrn Jürgensen, Herrn Klüssendorf, Herrn Regenberg und Frau Mentz entsteht. Es handelt sich um ein zinsloses Darlehen von der Hansestadt Lübeck, so dass es zwingend notwendig ist, eine genaue Darstellung und entsprechende Nachweise zu Ein- und Ausgaben zu erbringen. Die Tagespflegepersonen wünschen sich eine Kommunikation auf Augenhöhe. Herr Jürgensen legt dar, dass dies gegeben ist, in Einzelfällen jedoch eine formale Kommunikation erforderlich ist. Die Umstellung der Zahlungen wurde im Jahr 2015 entschieden, so dass bereits zu diesem Zeitpunkt die jetzigen Probleme hätten diskutiert werden können. Auch für NeuanfängerInnen und Personen im Sozialleistungsbezug stellt diese Zahlungsumstellung keine zusätzliche Hürde dar. Von 270 Tagespflegepersonen gibt es lediglich 5 Personen, mit denen aufgrund fehlender Rückmeldungen bisher keine individuelle Regelung zur Überbrückungszahlung erreicht werden konnte. Die Argumentation, dass Personen aufgrund der Zahlungsumstellung entlassen werden müssen, kann nicht nachvollzogen werden. Die Förderung und Betreuung von Kindern ist per Gesetz eine durch die Tagespflegepersonen persönlich zu erbringende Leistung, so dass die Betreuung nicht auf andere delegiert werden kann. Lediglich Haushaltshilfen sind zulässig. Die laufende Geldleistung an die Tagespflegepersonen wird regelmäßig in Höhe der Tarifabschlüsse des TVöD angepasst.
Der Ausschuss nimmt die Antwort zur Kenntnis.
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