Vorlage - VO/2017/04694
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Beschlussvorschlag
Zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 02.03.2017 bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Wer ist Vertragspartner der Kindertagespflege-Personen?
2. Wo oder worüber sind die Modalitäten zwischen Tagespflegepersonen und Vorwerker Diakonie geregelt? Hinsichtlich der
- Rechte und Pflichten
- Der Zahlungen
3. Erhält die Vorwerker Diakonie von der Stadt Lübeck die Zahlungen für die Kindertagespflege im Voraus oder am Monatsende?
4. Zu welchem Zeitpunkt erhalten a) die städtischen Kindertageseinrichtungen, und b) die privaten Kindertageseinrichtungen in Lübeck ihre Entgelte (im Voraus oder am Monatsende)?
5. Fragen bzgl. Der Darlehen im Rahmen der „Härtefallregelung“
a) Von wem wird das Darlehen gewährt?
b) Nach welcher Berechnung wird über Gewährung bzw. Ablehnung entschieden?
c) Wie viele Anträge sind abgelehnt worden?
d) Welche Ratenmodalitäten gibt es?
Begründung
Anlagen