Auszug - Bebauungsplan 22.57.00 - Gewerbegebiet Herrenholz Nord (CITTI Großhandelslager) und 120. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich Herrenholz Nordwest (5.610) - Auslegungsbeschlüsse -  

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 2.1
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Mo, 05.12.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:03 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
VO/2016/04318 Bebauungsplan 22.57.00
- Gewerbegebiet Herrenholz Nord (CITTI Großhandelslager) und
120. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich Herrenholz Nordwest (5.610)

- Auslegungsbeschlüsse -
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator F. - P. Boden
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Schröder, Ulrike
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Ramcke möchte wissen, wie die Wasserversickerung auf den Flächen geklärt worden sei.

Herr Wessel führt aus, dass ein Gutachten erstellt wurde, welches aussagt, dass Gründächer erforderlich wären, wenn nicht zu gewährleisten sei, dass ausreichend Bepflanzungen auf dem Grundstück vorhanden seien. Dieses wäre hier aber nicht vorgesehen.

 

Herr Ramcke äußert weiterhin seine Bedenken, dass man in diesem Bereich nicht unbedingt mehr Flächen von Landschaftsschutzgebieten aufheben solle, als notwendig.

Herr Schröder führt aus, dass hier kein anderer Weg möglich gewesen sei und eine ansonsten erforderliche Betriebsverlagerung auf einen anderen Standort keine angemessene Alternative sein könne.

 

Herr Howe moniert, dass man den Eingriff in die Natur nicht nur ausgleichen solle, sondern sogar verbessern müsse.

Herr Howe stellt folgenden Antrag:

Vor einer endgültigen Entscheidung über diese Vorlage ist der Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung mit zu beteiligen.

 

Herr Ramcke möchte wissen, ob das angegebene Ökokonto bei der „Neue Koppel“ (Seite 22) gerundet worden sei, da die von ihm errechneten Zahlen nicht mit denen in der Vorlage übereinstimmten.

Herr Wessel sagt zu, dies noch einmal im weiteren Verfahren zu überprüfen.

 

Herr Voht weist darauf hin, dass im Zuge der Beteiligung anderer Behörden und Fachbereiche im Vorfeld dieses Auslegungsbeschlusses deren abgegebene Stellungnahmen zu rund 80% berücksichtigt wurden oder zur Kenntnis genommen worden seien und deshalb nicht noch einmal eine Beteiligung eines weiteren Ausschusses notwendig wäre.

 

Der Vorsitzende lässt über den Antrag von Herrn Howe abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

Für den Antrag:2 Stimmen

Gegen den Antrag:13 Stimmen

 

Der Bauausschuss lehnt den Antrag von Herrn Howe mehrheitlich ab.

 

 

Der Vorsitzende lässt über die Vorlage abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

Für die Vorlage:13 Stimmen

Gegen die Vorlage:1 Stimme

Enthaltung:1 Stimme

 

Der Bauausschuss beschließt die Vorlage mehrheitlich.

 


Beschluss:

 

1.Der Bauausschuss nimmt den für den Bebauungsplan 22.57.00 - Gewerbegebiet Herrenholz Nord (CITTI Großhandelslager) - und die zugehörige 120. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich Herrenholz Nordwest erstellten Auswertungsbericht zu den im Rahmen der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB und der parallel durchgeführten Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) zur Kenntnis.
 

2.Die Entwürfe des Bebauungsplanes 22.57.00 - Gewerbegebiet Herrenholz Nord (CITTI Großhandelslager) - und die zugehörige 120. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich Herrenholz Nordwest sowie die zugehörigen Begründungen werden in den vorliegenden Fassungen (Anlagen 3 und 7) gebilligt.
 

3.Die Entwürfe des Bebauungsplanes und der Flächennutzungsplanänderung sowie die zugehörigen Begründungen sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
 

4.Sollte der Entwurf des Bebauungsplanes nach der öffentlichen Auslegung geändert oder ergänzt werden, ohne dass die Grundzüge der Planung berührt werden, ist eine eingeschränkte Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit sowie der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

Ja-Stimmen:

Nein-Stimmen:

Enthaltungen: