Auszug - Haushaltssatzung 2017 mit Stellenplanänderungen 2017   

19. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege
TOP: Ö 5.3
Gremium: Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 14.11.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:03 - 18:35 Anlass: Sitzung
Raum: Roter Saal
Ort: Rathaus
VO/2016/04224 Haushaltssatzung 2017 mit Stellenplanänderungen 2017
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Bürgermeister Bernd SaxeAktenzeichen:20.21.2017.0.00
Federführend:1.201 - Haushalt und Steuerung Bearbeiter/-in: Uhlig, Manfred
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Vorsitzende begrüßt Herrn Schwandt, Geschäftsführer des Theaters und erteilt ihm das Wort.

Herr Schwandt erläutert anhand der letzten 3 Jahre den Zuschussbedarf des Theaters.

Er berichtet in diesem Zusammenhang auch über den stetig gestiegenen Deckungsbeitrag aus Eintrittserlösen und Drittmitteln. Verglichen mit dem Landestheater oder dem Theater Kiel übersteigen die Eintrittserlöse in Lübeck beide um das Doppelte.

Auf Grund des Haushaltsbegleitbeschluss ist für 2017 eine Streichung in Höhe von 400.000 EUR vorgesehen.

Herr Schwandt berichtet über die in 2017 zu erwartenden Personalkostenerhöhungen wie beispielsweise die Tariferhöhung zum 01.02.2017, die Neugruppierung aller MitarbeiterInnen sowie die Verpflichtung zur Zahlung  des Landesmindestlohns.

Der von Herrn Bürgermeister Saxe vorgeschlagene Haustarif wird aufgrund der aktuellen Zusammensetzung der Mitarbeitervertretung als kritisch bzw. unrealistisch betrachtet.

Frau Weiher bedankt sich bei Herrn Schwandt und betont, dass sich der Fachbereich 4 gegen eine Streichung beim Theater ausgesprochen habe. Sie erläutert weiterhin die Bedeutung des Theaters für Lübeck und  macht auf die Folgen der Streichung aufmerksam.

Hierzu spricht Herr Petereit. Er teilt die Meinung von Frau Weiher.

Frau Schedels Nachfrage, welche Personengruppen vom Landesmindestlohn betroffen sind, beantwortet Herr Schwandt.

Frau Schedel fragt an, ob eine Preiserhöhung der beiden obersten Preiskategorien denkbar wäre, dies verneint Herr Schwandt und erläutert hierzu.

Frau Weiher führt anhand einer Power Point Präsentation weitere hauhaltsrelevante Schwerpunkte auf.

Die Präsentation ist der Niederschrift beigefügt.

Herr Junghans Frage zum Wissensspeicher beantwortet Frau Kramm.

Herr Wegner und Herr Stabe sprechen hierzu.

Herr Uhlig, Haushalt und Steuerung, erläutert die Verschiebung der Mittel auf „später“.

Da aktuell keine konkreten Planungen vorliegen, werden die veranschlagten Finanzmitttel in Höhe von 10 Mio. EUR als Merkposten im Haushaltsplan 2017 geführt.

Der Ausschuss bittet die Verwaltung um Alternativlösungen. Hierzu soll bis Mitte 2017 erneut berichtet werden.

Herr Wegners Nachfrage zur Streichung der Fördermittel im Bereich Denkmalpflege sowie zum Stellenplan beantwortet Frau Weiher. Frau Dr. Hunecke ergänzt die Ausführungen.

Der Vorsitzende lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen.


Beschlussvorschlag:

1.Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite, dem Ergebnisplan und dem Finanzplan incl. der investiven Ein- und Auszahlungen und Finanzierungstätigkeiten wird mit den Veränderungen lt.              Anlage 1 - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Ergebnisplan sowie                           

Anlage 2a - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Finanzplan/Investitions- und Finanzierungstätigkeiten

 

              beschlossen.

 

1a.Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den Maßnahmenlisten der Fachbereiche (Anlage 4) werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2017 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren.              

 

 

2.Der Haushaltsbegleitbeschluss zur Haushaltssatzung wird in der als

Anlage 0 beigefügten Fassung gefasst.

 

 

3.Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird

 

 

 

 

1.

im Ergebnisplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

780.676.500

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

821.468.300

 

EUR

 

einem Jahresüberschuss von

 

 

 

einem Jahresfehlbetrag von

  40.791.800

EUR

 

 

 

 

2.

im Finanzplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

758.811.500

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

773.248.200

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

   92.964.700

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf                                      

 

149.600.900

 

 

EUR

 

 

 

 

festgesetzt.(Stand: 07.10.2016)

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

 

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 27.884.200

EUR

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

60.542.600

EUR

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

450.000.000

 

EUR

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

       3.337,02

Stand:

09/2016

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt:

1.Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                           400 %

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                       500 %

2.Gewerbesteuer                                                                                             450 %

 

§ 4
 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 GO erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.

Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen.

   
§ 5

 

 

Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2017 auf 50 Mio. EUR festgesetzt.

 

_______________________

 

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt.          

 

(Ende des Satzungstextes)

 

 

4. Stellenplan

Der Stellenplan 2016 (3.292,48 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2017 um die sich aus der Anlage 5a ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2017 festgesetzt: 3337,02 Planstellen.

 

 

 

 


Der Ausschuss beschließt einstimmig,

die Vorlage ohne Votum passieren zu lassen.

Gleichzeitig lehnt der Ausschuss einstimmig die

Einsparmaßnahmen beim Theater (Haushalts-

Begleitbeschluss) ab. Er verweist auf die hierzu

bestehenden Bürgerschaftsbeschlüsse.

Ebenso der im Finanzplan 2017 des Bereichs

Archäologie und Denkmalpflege aus finanzwirt-

schaftlichen Gründen gestrichenen Fördemittel

in Höhe von 50.000 EUR im Konto 7818000

-Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen-

auf Null wird ausdrücklich widersprochen.

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Fachbereich 4 Kultur und Bildung_2017 Ausschuss (406 KB)