Auszug - Kunst im öffentlichen Raum Überweisung aus der Bürgerschaft - Antrag der Fraktion Bündnis90/DieGrünen - Sitzung der Bürgerschaft vom 29. September 2016 (VO/2016/04145)
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Wortprotokoll |
Antrag:
Kunst im öffentlichen Raum
Bei öffentlich gefördertem Wohnungsbau sind nach Anlehnung an die Richtlinie des Landes von 2012 für Kunst im öffentlichen Raum, Kunstwerke mit einer Auftragssumme von 0,5 bis 1,7% der Bausumme zu realisieren.
Die Kunstkommission für Kunst im öffentlichen Raum ist zu beteiligen.
Herr Ramcke beantragt Rederecht für Frau Monika Schedel (Bü90/DieGrünen), was ihr seitens des Bauausschusses zugesagt wird.
Frau Schedel erläutert und begründet ergänzend den hier in Rede stehenden Antrag.
Herr Senator Boden führt aus, dass diese sogenannten Baunebenkosten für „Kunst am Bau“ immer zu einem bestimmten Prozentsatz umgesetzt würden und man dies den Bauträgern nicht vorschreiben bräuchte. Er schlägt Frau Schedel weiterhin vor, sich mit ihrem Anliegen per Brief an die Baugesellschaften zu wenden.
Frau Kaske sieht den momentanen Zeitpunkt auch nicht als den Richtigen an, den Wohnungsbaugesellschaften hierbei Vorschriften zu machen.
Herr Mihr gibt zu bedenken, dass hierbei auch schnell die finanziell eingeplante Spanne überschritten werden könne oder das Projekt bei einer Steigerung von zum Beispiel 1,7 Prozent aus der Förderung herausfallen könne.
Herr Voht merkt an, dass bereit die Baukosten gestiegen seien und man nicht noch beim öffentlichen Wohnungsbau diese zusätzlichen Kosten hinterfragen solle.
Frau Metzner führt aus, dass man die „Kunst am Bau“ nicht nur dort umsetzen solle, wo höhere Mieten gezahlt würden.
Herr Howe sieht es als positiv an, wenn die Kosten für die Umsetzung von Kunst am Bau nicht auf die Mieter umgelegt werden würden, sondern durch die Wohnungsbaugesellschaft finanziert würden, so wie es die Trave in Moisling gemacht habe.
Der Vorsitzende lässt über den Antrag abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
Für den Antrag:1 Stimme
Gegen den Antrag:13 Stimmen
Enthaltungen:1 Stimme
Der Bauausschuss lehnt den Antrag mehrheitlich ab.