Vorlage - VO/2016/04269
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Begründung
Zur Entscheidung für die Sitzung des Bauausschusses am 07.11.2016
Sitzung der Bürgerschaft am 29. September 2016
Die Bürgerschaft hat zu Punkt 5.8 mit VO/2016/04145 den nachstehend aufgeführten Antrag der Fraktion „Bündnis90/DieGrünen“ einstimmig abschließend an den Bauausschuss überwiesen:
Kunst im öffentlichen Raum
Bei öffentlich gefördertem Wohnungsbau sind nach Anlehnung an die Richtlinie des Landes von 2012 für Kunst im öffentlichen Raum, Kunstwerke mit einer Auftragssumme von 0,5 bis 1,7% der Bausumme zu realisieren.
Die Kunstkommission für Kunst im öffentlichen Raum ist zu beteiligen.
Auftrag an:
FB 5: Planen und Bauen
(als geschäftsführender Fachbereich)