Vorlage - VO/2016/04269  

Betreff: Kunst im öffentlichen Raum
Überweisung aus der Bürgerschaft - Antrag der Fraktion Bündnis90/DieGrünen - Sitzung der Bürgerschaft vom 29. September 2016 (VO/2016/04145)
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator F. - P. Boden
Federführend:5.060 - Fachbereichs-Controlling Bearbeiter/-in: Kaacksteen, Thomas
Beratungsfolge:
Bauausschuss zur Entscheidung
07.11.2016 
Sitzung des Bauausschusses abgelehnt   

Sachverhalt

Begründung

Zur Entscheidung für die Sitzung des Bauausschusses am 07.11.2016

 

Sitzung der Bürgerschaft am 29. September 2016

Die Bürgerschaft hat zu Punkt 5.8 mit VO/2016/04145 den nachstehend aufgeführten Antrag der Fraktion „Bündnis90/DieGrünen“ einstimmig abschließend an den Bauausschuss überwiesen:

 

Kunst im öffentlichen Raum

Bei öffentlich gefördertem Wohnungsbau sind nach Anlehnung an die Richtlinie des Landes von 2012 für Kunst im öffentlichen Raum, Kunstwerke mit einer Auftragssumme von 0,5 bis 1,7% der Bausumme zu realisieren.

 

Die Kunstkommission für Kunst im öffentlichen Raum ist zu beteiligen.

 

Auftrag an:

FB 5: Planen und Bauen

(als geschäftsführender Fachbereich)