Auszug - Bebauungsplan 07.32.00 ? Schlutuper Straße / Lauerhofer Feld ? und zugehörige 127. Änderung des Flächennutzungsplanes - Aufstellungsbeschlüsse - Beauftragung kooperatives Gutachterverfahren (5.610)  

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 2.1
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Mo, 19.09.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:53 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
VO/2016/03959 Bebauungsplan 07.32.00 ? Schlutuper Straße / Lauerhofer Feld ?
und zugehörige 127. Änderung des Flächennutzungsplanes
- Aufstellungsbeschlüsse
- Beauftragung kooperatives Gutachterverfahren (5.610)
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator F. - P. Boden
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Krön, Ingrid
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Howe stellt fest, dass diese Fläche bei „Lübeck 2030“ nicht dabei sei, sieht es aber als positiv an, dass dort zusätzliche Flächen für Wohnbebauung erschlossen werden sollen.

Herr Howe möchte hierzu wissen, ob das Landschaftsschutzgebiet bzw. Naturschutzgebiet deckungsgleich mit den Kleingärten sei und ob der durchgängige Knick erhalten bliebe.

Herr Howe beantragt, dass die zuständigen Stellen des Fachbereiches 3 mit in die weiteren Planungen einbezogen würden.

 

Herr Senator Boden erläutert, dass diese Fläche erst nach der Erstellung der Vorlage zu „Lübeck 2030“ hinzugekommen sei und versichert, dass der Fachbereich 3 in die weiteren Planungen mit beteiligt werde, und dass die Planungen nicht im geschützten Grünbereich stattfänden.

 

Herr Howe teilt mit, dass er seinen Antrag zurückziehe.

 

Herr Howe möchte weiter wissen, ob die Medebeck durch dieses Bauvorhaben trocken gelegt werde, da sich der Quellbereich in diesem Areal befände.

Herr Senator Boden versichert, dass dies nicht der Fall sein werde.

 

Frau Kaske möchte wissen, ob es machbar sein werde, dass die geräumte Fläche - wie geplant - bis zum 31.10.2016 an die Hansestadt Lübeck zurück gegeben werde und ob wirklich die dort befindliche Tankstelle mit überplant werden solle.

Herr Schröder erklärt, dass man auch den angrenzenden Bereich mit in die Planungen einbeziehe, und dass dies aber nicht zwangsläufig bedeute, dass die Fläche der Tankstelle neu überplant werde.

 

Herr Rosenbohm möchte wissen, was eine Beauftragung eines kooperativen Gutachterverfahrens bedeute.

Herr Schröder erläutert, dass es sich hierbei um ein sehr großes, neu zu überplanendes Wohnbaugebiet handele (> 10ha) und die Verwaltung sich entschieden habe, hier drei Büros zu beauftragen städtebauliche Entwürfe zu erarbeiten, welche auch öffentlich ausgestellt und zur Diskussion gestellt würden. Abschließend werde dann im Zuge des B-Planverfahrens entschieden, welcher Gesamtentwurf bzw. welche Teile einzelner Entwürfe umgesetzt werden sollen.

 

Herr Senator Boden ergänzt, dass das laufende Verfahren dem Bauausschuss parallel mitgeteilt werde.

 

Der Vorsitzende lässt über die Vorlage abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

Für die Vorlage:14 Stimmen

 

Der Bauausschuss beschließt einstimmig gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.

 


Beschluss:

1.Für den beidseits der Schlutuper Straße, im Stadtteil St. Gertrud, Ortsteil Marli gele­genen und im beiliegenden Übersichtsplan (Anlage 1) dargestellten Bereich wird der Bebauungsplan 07.32.00 - Schlutuper Straße / Lauerhofer Feld - aufgestellt.

Der Flächennutzungsplan der Hansestadt Lübeck wird für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes 07.32.00 - Schlutuper Straße / Lauerhofer Feld - und den gleich­namigen Teilbereich im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 2 BauGB geändert (127. Ände­rung).

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes und der Änderung des Flächennutzungs­­­plans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Wohn­gebietes mit Einfamilienhäusern und Geschosswohnungsbauten geschaffen werden.

2.Die Aufstellungsbeschlüsse sind gemäß § 2 Abs 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

3.Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll in Form eines zwei­wöchigen Aushanges und einer Erörterungsveranstaltung durchgeführt werden.

4.Zur Entwicklung des städtebaulichen Konzeptes als Grundlage für die Aufstellung des Bebauungsplanes soll ein kooperatives Gutachterverfahren mit drei Planungsbüros durch­geführt werden.