Vorlage - VO/2016/03959
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Beschlussvorschlag
1.Für den beidseits der Schlutuper Straße, im Stadtteil St. Gertrud, Ortsteil Marli gelegenen und im beiliegenden Übersichtsplan (Anlage 1) dargestellten Bereich wird der Bebauungsplan 07.32.00 - Schlutuper Straße / Lauerhofer Feld - aufgestellt.
Der Flächennutzungsplan der Hansestadt Lübeck wird für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes 07.32.00 - Schlutuper Straße / Lauerhofer Feld - und den gleichnamigen Teilbereich im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 2 BauGB geändert (127. Änderung).
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes und der Änderung des Flächennutzungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Wohngebietes mit Einfamilienhäusern und Geschosswohnungsbauten geschaffen werden.
2.Die Aufstellungsbeschlüsse sind gemäß § 2 Abs 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
3.Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll in Form eines zweiwöchigen Aushanges und einer Erörterungsveranstaltung durchgeführt werden.
4.Zur Entwicklung des städtebaulichen Konzeptes als Grundlage für die Aufstellung des Bebauungsplanes soll ein kooperatives Gutachterverfahren mit drei Planungsbüros durchgeführt werden.
Verfahren
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen: |
| 1.201 Haushalt und Steuerung 2.280 Wirtschaft und Liegenschaften 3.390 Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz 3.700 Entsorgungsbetriebe 3.820 Stadtwald 4.041 Fachbereichsdienste Fachbereich 4 4.401 Schule und Sport 4.491 Archäologie und Denkmalpflege 5.660 Stadtgrün und Verkehr 5.691 Lübeck Port Authority |
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Ergebnis: |
| Zustimmend; es wurden keine grundlegenden Bedenken bzgl. der Aufstellung des Bebauungsplanes vorgebracht. |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | x | Nein |
Begründung: |
| Dem Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes geht regelmäßig keine Öffentlichkeitsbeteiligung voraus. Kinder und Jugendliche werden im weiteren Verfahren im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 BauGB beteiligt. Eine darüber hinausgehende besondere Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gemäß § 47 f GO ist nicht vorgesehen, da die Belange von Kindern und Jugendlichen durch den aufzustellenden Bebauungsplan nicht in besonderem Maße berührt werden. |
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Die Maßnahme ist: |
| neu |
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| freiwillig |
| x | vorgeschrieben durch: BauGB |
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Finanzielle Auswirkungen: | x | Nein |
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| Ja (Anlage …) |
Begründung
Siehe Anlage 2
Anlagen
- Übersichtsplan zu den Aufstellungsbeschlüssen
- Begründung zu den Aufstellungsbeschlüssen
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Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
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1 | öffentlich | 2016-05-23_Übersichtplan_127-FNP_07-32-00 (232 KB) | ||
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2 | öffentlich | 2016-07-06_Aufstell_Begründung_07-32-00 (40 KB) |