Auszug - Antwort zu Anfrage im Hauptausschuss 19.07.2016 von BM Rottloff, VO/2016/03961-Entwicklung bei den SeniorInnenEinrichtungen (SIE), Umsetzung Bürgerschaftsbeschluss 26.11.2015 (VO/2015/02632),   

50. Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 3.1.1
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Di, 13.09.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 17:30 Anlass: Sitzung
Raum: Große Börse
Ort: Rathaus
VO/2016/04053 Entwicklung bei den SeniorInnenEinrichtungen (SIE), Umsetzung Bürgerschaftsbeschluss 26.11.2015 (VO/2015/02632),
Anfrage im Hauptausschuss 19.07.2016 von BM Rottloff, VO/2016/03961
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator Sven SchindlerBezüglich:
VO/2016/03961
Federführend:2.502 - SeniorInneneinrichtungen Bearbeiter/-in: Roggensack, Sigrid
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis

Herr V. Krause möchte zu der Antwort wissen,

-          warum die Verluste nicht in die Entgelte eingebracht wurden

-          ob bei erhöhter Auslastung auch mehr Personal eingestellt werde

-          wieviel männliche Auszubildende eingestellt wurden

-          ob es eine Liste über die Zahl der befristeten Arbeitsverträge gäbe und ob er diese einsehen könne

Herr Schröder antwortet wie folgt:

-          Verluste können nicht in Entgelte eingebracht werden, da der Kostenträger nur die reinen Ist-Kosten refinanziere

-          Ja, bei erhöhter Auslastung der Einrichtung werde entsprechend des vorgesehenen Personalschlüssels auch mehr Personal eingesetzt

-          Zum Ausbildungsbeginn 01.10.2016 seien insgesamt 2 männliche Auszubildende eingestellt worden

-          Ja, es gibt eine Liste, wieviel MitarbeiterInnen mit befristeten Arbeitsverträgen beschäftigt werden, eine Einsichtnahme ist aus Datenschutzgründen nicht möglich.

 

Herr Kleyer fragt, ob die Marketingmaßnahmen, insbesondere die Lichtposterwerbung durch externe Berater durchgeführt wurden und welche Kosten entstanden seien.

Herr Schröder teilt mit, dass die Marketingmaßnahmen mit Unterstützung einer externen Beratungsfirma durchgeführt wurden und sich die Gesamtkosten der Maßnahmen auf ca. 8000,-- Euro belaufen.


Der Hauptausschuss nimmt

die Antwort zur Kenntnis.