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Vorlage - VO/2016/04053  

Betreff: Entwicklung bei den SeniorInnenEinrichtungen (SIE), Umsetzung Bürgerschaftsbeschluss 26.11.2015 (VO/2015/02632),
Anfrage im Hauptausschuss 19.07.2016 von BM Rottloff, VO/2016/03961
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator Sven SchindlerBezüglich:
Federführend:2.502 - SeniorInneneinrichtungen Bearbeiter/-in: Roggensack, Sigrid
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Hauptausschuss zur Kenntnisnahme
13.09.2016 
50. Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag

Beantwortung der Anfrage des CDU-BM Rottloff: Entwicklung bei den SIE, Umsetzung Bürgerschaftsbeschluss 26.11.2015 (VO/2016/03961)

 


Begründung

Nachfolgend werden die Fragen gemäß der Anfrage des BM Rottloff VO/2016/03961 beantwortet:

 

a)      Wie haben sich die Entgelte in den einzelnen Häusern seit dem 1. Januar 2015 verändert und auf welchem Stand sind sie jetzt?

 

Es werden regelmäßig Vergütungsverhandlungen mit den zuständigen Kostenträgern geführt. Die Entgeltentwicklung stellt sich wie folgt dar:


 

 

Die Gesamt-Entgelte nach Stufen (Gültigkeit vom 01.10.2014 bis 30.09.2015) können aus der nachfolgenden Tabelle entnommen werden:

 

Entgelte € pro Tag

ab 01.10.2014

nach Pflegestufen

SIE

AH

0

1

2

3

Härtefall

Dreifelderweg

60,17

69,67

88,84

102,11

116,86

128,96

Schönböck.Straße

60,65

70,21

89,64

103,10

118,05

130,15

Prassestraße

61,31

70,92

89,85

102,95

117,51

129,61

Elswigstraße

60,47

69,93

88,94

102,10

116,72

128,82

Dornbreite

61,32

70,80

88,49

100,73

114,34

126,44

Solmitzstraße

58,95

68,04

86,97

100,07

114,63

126,73

Am Behnckenhof

61,43

71,19

89,99

103,00

117,46

129,56

HGH

60,02

69,55

88,92

102,33

117,23

129,33

 

 

Nachfolgend die neuen - noch gültigen - Gesamt-Entgelte nach Stufen (Gültigkeit ab dem 01.10.2015):

 

Entgelte € pro Tag

ab 01.10.2015

nach Pflegestufen

SIE

AH

0

1

2

3

Härtefall

Dreifelderweg

62,79

72,78

92,39

105,97

121,05

133,64

Schönböck.Straße

61,51

71,25

90,96

104,61

119,77

132,36

Prassestraße

62,16

71,93

91,19

104,52

119,34

131,93

Elswigstraße

61,37

71,03

90,54

104,05

119,06

131,65

Dornbreite

62,22

71,91

90,27

102,98

117,10

129,69

Solmitzstraße

59,72

68,96

88,25

101,60

116,44

129,03

Am Behnckenhof

62,57

72,59

91,94

105,34

120,22

132,81

HGH

60,86

70,54

90,14

103,71

118,78

131,37

 

 

Hier wird die Entwicklung der Entgelte für den Gerontopsychiatrischen Wohnbereich in der SIE Am Behnckenhof dargestellt:

 

Gerontobereich - SIE Am Behnckenhof

 

 

Entgelte € pro Tag

nach Pflegestufen

SIE

1

2

3

Härtefall

ab 01.10.2014

94,16

108,92

125,32

137,42

ab 01.10.2015

95,69

110,77

127,52

140,11

 

b)      Wie hat sich die Nachfrageentwicklung am Standort Heiligen-Geist-Hospital entwickelt und wie wurde das Platzangebot angepasst?

 

Der Gutachter hat seinerzeit ausgeführt, dass in der SIE Heiligen-Geist-Hospital 3 Einzelzimmer umgewidmet werden sollten zur Nutzung und Vermarktung als Doppelzimmer. Dies sollte der Kapazitätserweiterung und damit der Erlössteigerung dienen. Der dazugehörige Beschluss beinhaltete die Verfolgung der Nachfrageentwicklung und dann bei entsprechendem Bedarf die Erhöhung des Platzangebotes von 80 auf maximal 83 Plätze.

Die Nachfragesituation in der SIE Heiligen-Geist-Hospital ist nach wie vor sehr gut. Es bestehen zeitweise Nachfragelisten.

Die Gesamtbettenkapazität beträgt derzeit 80 Pflegeplätze. Eine Ausweitung ist zurzeit aufgrund der Vorgaben der Landesverordnung über stationäre Einrichtungen nach dem Selbstbestimmungsstärkungsgesetzes (u.a. Einzelzimmergröße mind.14 qm, Doppelzimmer mind. 20qm) und der Raumzuschnitte nicht möglich.


c)       Welche Marketingmaßnahmen wurden zur Verbesserung der Auslastung des Hauses Am Behnckenhof getroffen und wie hat sich daraufhin die Auslastung entwickelt (Bitte Zahlen zum 1. Jeden Monats seit 12/2015)?

 

Im Zeitraum vom Herbst 2015 bis Sommer 2016 wurden zunächst keine besonderen Marketingmaßnahmen umgesetzt, da in der SIE Am Behnckenhof Sanierungsmaßnahmen (Heizungsanlage, Erfüllung der TÜV- und Brandschutzauflagen) umgesetzt werden mussten. Diese Sanierungsmaßnahmen haben jedoch nicht zu einer höheren Miete geführt, die Miete in der SIE Am Behnckenhof ist unverändert. Während dieser Maßnahme mussten auch zeitweise und abschnittsweise Zimmer gesperrt werden (vorübergehender Belegungsstopp). Diese Sanierungsmaßnahmen konnten im Juli 2016 erfolgreich zum Abschluss gebracht werden. Anschließend wurde mit der Umsetzung der besonderen Marketingmaßnahmen begonnen. Aktuell werden die Angebote ausgewertet; zum einen geht es um spezielle, auf die SIE Am Behnckenhof bezogene Licht-Poster-Werbung und zum anderen um Buswerbung für den Gesamtbetrieb. Start der Licht-Poster-Werbung wird voraussichtlich die 38.KW sein.

 

Darüber hinaus werden zur Sicherung und Verbesserung der Auslastung -neben den speziellen Maßnahmen- weitere Maßnahmen umgesetzt. Zu diesen dezentralen Marketingmaßnahmen gehören zum Beispiel für die SIE Am Behnckenhof die Durchführung von öffentlichkeitswirksamen Standard-Terminen und Veranstaltungen (z.B. Tag der offenen Tür, Messen, Jubiläumsfeiern), die Verteilung Imagebroschüren/ Flyer bei Multiplikatoren, die evtl. Einbindung der Bürger / Firmen / Kirchen / Organisationen im Stadtteil (Nachbarschaftsarbeit, Schule im Pflegeheim etc.), die Zusammenarbeit mit Angehörigen sowie Durchführung von Sonderveranstaltungen (Ausflüge, Logenfahrten etc.). Darüber hinaus werden zentral Werbemaßnahmen gesteuert, wie zum Beispiel regelmäßige Anzeigen in den Zeitungen, sowohl allgemeiner Art und Werbung speziell bezogen auf den gerontopsychiatrischen Wohnbereich.

 

Die monatliche Gesamt-Auslastung der SIE Am Behnckenhof stellt sich gemäß Belegungsstatistik nachfolgend dar:

 

Dez 15

73,2%

Jan 16

72,2%

Feb 16

68,5%

Mär 16

69,9%

Apr 16

 

75,2%

Mai 16

74,6%

Jun 16

74,0%

Jul 16

74,7%

 

 

 

 

 

 

d)      Was hat die Prüfung von Catering-Konzepten für die einzelnen Häuser ergeben und wo wurde die Versorgung verändert?

 

Der Beschlussvorschlag im Rahmen der Optimierung im Bereich der Haus und Küche beinhaltet im Rahmen der zu beobachteten MitarbeiterInnen-Fluktuation die Prüfung und ggf. hausweise Einsetzung von Cateringkonzepten.

Nunmehr hat sich durch Personalfluktuation erstmals die Möglichkeit ergeben, ein Pilotprojekt im Küchenbereich durchzuführen.

Es ist geplant, die Warmverpflegung einer Einrichtung in Kooperation mit einer weiteren Einrichtung durchzuführen.

Ziel dieses Projektes ist die Einsparung von Personalkosten, unter Berücksichtigung der zusätzlichen Sachkosten (z.B. Transportkosten). Das Projekt soll im Herbst 2016 beginnen und ist zunächst für ein halbes Jahr befristet. Personalrat und MitarbeiterInnen sind entsprechend eingebunden.

Es wird im Rahmen des Pilotprojektes sichergestellt, dass die hohen Qualitätsansprüche der SIE bei der Verpflegung gewährleistet werden.

Bei erfolgreichem Abschluss ist eine Ausweitung auf andere Einrichtungen bei entsprechender Personalfluktuation denkbar.


e)      Welche Maßnahmen zur Senkung des Energieverbrauches wurden entwickelt und welche dieser Maßnahmen konnten bereits umgesetzt werden? Sind bereits Erfolge erkennbar?

 

Die MitarbeiterInnen werden regelmäßig in Dienstbesprechungen und Schulungen sensibilisiert und angewiesen, den Verbrauch der Energie (Verbrauch von Strom und Gas) möglichst gering zu halten. Soweit wie möglich werden kontinuierlich kleinere Maßnahmen umgesetzt, um den Verbrauch optimal zu steuern (z.B. Einsatz von Energiesparlampen, regelmäßige Heizungskontrollen in den Wohn- und Nebenräumen).

Größere Energieeinsparungsmaßnahmen in Verbindung mit baulichen Tätigkeiten liegen nicht im Entscheidungsbereich der SIE, sondern beim jeweiligen Vermieter. Soweit möglich werden derartige Maßnahmen im Rahmen der jährlichen Baubegehungen besprochen.

 

Für die SIE Am Behnckenhof hat der Vermieter Energiesparmaßnahmen durchgeführt.

Bei den Energiesparmaßnahmen soll durch den Austausch der Lüftungsanlage und der daraus resultierenden Verkleinerung des Motors (Lüftungstechnik) die größte Einsparung beim Stromverbrauch erfolgen. Weiterhin ist die Heizungstechnik optimiert worden durch Einspareffekte, wie neu geregelte Heizungspumpen, Verbesserung der Wärmeabgabe durch statische Heizkörper; es ist zu erwarten, dass die Wärmeabgabe über statische Heizkörper zu einem regulären Temperaturdelta von 20 K führen wird. Bisher lief die Heizungsanlage mit einem Delta von 8 K. Weiterhin wurden neue Heizungsventile eingebaut; diese führen zu weiteren Einsparungen bei der Heizungswärme. Somit ist bei der Fernwärme bei konservativer Betrachtung ein Einspareffekt zu erwarten.

Eine verbindliche Auswertung zu Einspareffekten ist nach Expertenaussagen erst nach 3 Jahren möglich.

 

 

f)        Wie hat sich die Anzahl der Auszubildenden seit 2014 bis heute 7/2016 entwickelt? Welche Anzahl an Auszubildenden ist für das kommende Ausbildungsjahr geplant?

 

Der Beschlussvorschlag lautete, dass die Ausbildung bedarfsgerecht reduziert werden sollte. Dies kann nur im Hauswirtschaftsbereich umgesetzt werden, da in der Pflege unverändert Fachkräftemangel besteht. Im Bereich der Hauswirtschaft wurden in diesem Ausbildungsjahr nur 4 Auszubildende eingestellt, um dem Beschlussvorschlag gerecht zu werden.

 

Die Anzahl der Auszubildenden (Azubi) im Bereich der Pflege und in der Hauswirtschaft hat sich wie folgt entwickelt:

 

Auszubildende in den SIE; Stand: 01.08.2016

Jahr / Anzahl ges.

Anzahl der Azubi im Bereich Hauswirtschaft

Anzahl der Azubi im Bereich der Pflege

2014 = 37

20

17

2015 = 43

21

22

2016 = 32 (*40)

16

16(*)

(*)= plus 8 Azubi ab 01.10.16

 

g)      Sind bereits Maßnahmen ergriffen worden, damit sichergestellt ist, dass die Einrichtung Am Behnckenhof nach Ende der vertraglichen Mietdauer nicht weiter betrieben wird?

 

Ja, die Kündigung des bestehenden Mietvertrages ist terminiert worden (Frühjahr 2027) und wird fristgerecht vorgenommen. Die Kündigung muss 6 Monate vor Ablauf (spätestens zum 30.06.2027) der vertraglichen Mietdauer (31.12.2027) erfolgen. Der Versorgungsvertrag für diese SIE mit den Kostenträgern wird ebenfalls zu diesem Zeitpunkt gekündigt werden.


h)      Sind bereits Maßnahmen ergriffen worden, damit sichergestellt ist, dass die Einrichtung in der Schönböckener Straße nach Ende der vertraglichen Mietdauer nicht weiter betrieben wird?

 

Ja, die Kündigung des bestehenden Mietvertrages ist terminiert worden (Frühjahr 2018) und wird fristgerecht vorgenommen. Die Kündigung muss 1 Jahr vor Ablauf der vertraglichen Mietdauer (30.06.2019) erfolgen, somit spätestens bis zum 30.06.2018. Der Versorgungsvertrag für diese SIE mit den Kostenträgern wird ebenfalls zu diesem Zeitpunkt gekündigt werden.

 

Zurzeit haben 80 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einen befristeten Vertrag bei den SIE (ohne die MitarbeiterInnen nach § 87 b SGB XI).

 

Im Zuge der Schließung dieser Einrichtung wird an der Erstellung eines Umzugskonzeptes im Rahmen der frühzeitigen Kommunikation mit BewohnerInnen, Angehörigen, BetreuerInnen, MitarbeiterInnen und dem Personalrat gearbeitet. Durch die Schließung zum Jahre 2019 bleibt genügend Vorlaufzeit, um den Bürgerschaftsbeschluss von November 2015 ordnungsgemäß umzusetzen.

 

Bei Schließung beider Einrichtungen zu den jeweiligen Zeitpunkten wird das Personal in die übrigen 7 bzw. 6 Einrichtungen umgesetzt werden; es wird nicht zu betriebsbedingten Kündigungen kommen.

 


Anlagen

./.

 

Stammbaum:
VO/2016/03961   CDU - BM Rottloff: Entwicklung bei den SIE, Umsetzung Bürgerschaftsbeschluss 26.11.2015   Geschäftsstelle der CDU-Fraktion   Anfrage
VO/2016/04053   Entwicklung bei den SeniorInnenEinrichtungen (SIE), Umsetzung Bürgerschaftsbeschluss 26.11.2015 (VO/2015/02632), Anfrage im Hauptausschuss 19.07.2016 von BM Rottloff, VO/2016/03961   2.502 - SeniorInneneinrichtungen   Antwort auf Anfrage öffentlich