Auszug - Anfrage des AM Detlev Stolzenberg: Umgestaltung der Untertrave ohne Bestandslinden
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Wortprotokoll Beschluss |
Anfrage:
Aus der Presse war zu entnehmen, dass die finanzielle Förderung der Umgestaltungsmaßnahme bei einem Erhalt der Bestandslinden nicht mehr in der bisherigen Höhe geleistet würde. Daraus ergeben sich folgende Fragen
- Welche Veränderungen neben dem Erhalt der Linden wurden in den Umgestaltungsplänen vorgenommen, die die Fördergeldgeber zu einer Rücknahme ihrer Förderbescheide veranlasst haben?
- Wäre eine den Anforderungen der Fördergeber entsprechende hervorragende städtebauliche Lösung in jedem Fall bei Erhalt der Linden oder bei einem Erhalt einzelner Linden grundsätzlich nicht mehr möglich?
- Sollte es bei einem erfolgreichen Bürgerbegehren zu Veränderungen der Umgestaltungspläne kommen, wurde für solch einen Fall geprüft, ob eine spätere Fertigstellung der Baumaßnahme, mit der Begründung dieser besonderen Situation, durch die Fördergeber akzeptiert würde?
- Können bei einer Veränderung der Umgestaltungspläne, die zu einer wesentlichen zeitlichen Verzögerung und damit zu einem Verlust von Fördergeldern führen würden, im kommenden Jahr neue Förderanträge gestellt werden?
Abschließende Antwort:
Zu 1.:
Es wurden keine weiteren Veränderungen vorgenommen. Bislang wurden keine Förderbescheide zurück genommen.
Die Promenade muss bei Erhalt der Linden mit einer wassergebundenen Decke ausgeführt werden, da entsprechend der Hinweise der Naturschutzbehörde bauliche Tätigkeiten (z.B. Pflasterarbeiten) im Wurzelbereich von Bestandsbäumen unzulässig sind.
Zu 2.:
Eine hervorragende städtebauliche Lösung ist ohne eine barrierefreie Ausgestaltung der Promenade nicht möglich. Bei Erhalt der Linden muss die Höhenlage der Bestandslinden mit der Höhe der Kaikante abgeglichen werden. Dies entspricht nicht dem vorgegebenen Gefälle für Barrierefreiheit und wird sich mit weiter zunehmender Wurzelverwerfung weiter verschlechtern.
Siehe hierzu den Auszug aus der Stellungnahme des Ministeriums für Inneres und Bundesangelegenheiten / Pressemitteilung (18.08.2016):
„Förderung im Landesprogramm Wirtschaft““
Das Land hat entschieden, Mittel des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in Höhe von bis zu 6 Mio. € für das in dem Antrag der Hansestadt Lübeck dargestellte Projekt „Umgestaltung westlicher Altstadtrand – An der Untertrave“ bereitzustellen. Nach baufachlicher und förderrechtlicher Prüfung des Antrags können für das Projekt (in der beantragten Form) EFRE-Mittel in Höhe von 5.690.339,14 € gewährt werden. Wesentliches Kriterium für diese Förderentscheidung waren die wirtschaftlichen Impulse, die durch die Umgestaltung des westlichen Altstadtrandes in der vorgesehenen hohen städtebaulichen und gestalterischen Qualität zu erwarten sind. Mit dem Wegfall der Promenadenumgestaltung zwischen Holsteintor und Drehbrückenplatz sind diese Impulse nicht mehr in ausreichender Dimension zu erwarten.
Da die aus dem Erhalt der Winterlinden zwangsläufig resultierenden Projektänderungen von erheblichem Ausmaß wären, ist zunächst festzustellen, dass die getroffene Förderentscheidung, die sich ausschließlich auf das Projekt in der beantragten Form bezieht, hinfällig wäre. Zur Frage ob eine erneute Antragstellung für ein geändertes Projekt, das die wasserseitigen Flächen zwischen Holsteintor und Drehbrückenplatz ausklammert, erfolgreich sein könnte, ist folgendes anzumerken:
Für den Abschnitt 1 des Projektes (Holstentor bis Drehbrückenplatz) ist eindeutig festzustellen, dass die „übrig bleibenden“ Projektteile „Erweiterung und Neugestaltung der Hausvorflächen“ und „Verschmälerung der Fahrbahn“ eine Förderwürdigkeit dieses Projektteils im Landesprogramm Wirtschaft definitiv nicht begründen. Ein Einsatz von EFRE-Mittel hierfür wird ausgeschlossen.
Der Abschnitt 2 des Projekts könnte auch bei einem Erhalt der Linden in der vorgesehenen und beantragten Form umgesetzt werden. Für diesen Projektteil würden die wirtschaftlichen Impulse, die erst aus der Gesamtumsetzung des beantragten Projektes in voller Höhe zum Tragen kommen, deutlich geschmälert. Jedoch wäre zumindest die hohe städtebauliche und gestalterische Projektqualität und mit Blick auf den stadträumlichen Zusammenhang mit dem Europäischen Hansemuseum auch ein gewisser wirtschaftlicher Wirkungszusammenhang herleitbar. Ob ein entsprechender Förderantrag nach Durchlauf des Prüfungs- und Entscheidungsprozesses positiv beschieden werden würde, ist jedoch offen.
Bei Erhalt der Winterlinden und der hieraus resultierenden Projektänderung ist von einem Wegfall der Förderung aus dem Landesprogramm Wirtschaft in voller Höhe (5.690.339,14 €) auszugehen.
Bundesprogramm „Nationale Projekte des Städtebaus“:
Für das Projekt „Umgestaltung Westlicher Altstadtrand Lübeck „An der Untertrave“ vom Holsteintor bis Drehbrückenplatz“ (Abschnitt 1 des Projekts „Umgestaltung westlicher Altstadtrand – An der Untertrave) hat der Bund, vertreten durch das BBSR der Hansestadt Lübeck eine Zuwendung im Höhe von 3.400.000 € aus dem Bundesprogramm „Nationale Projekte des Städtebaus“ bewilligt. In diesem Programm werden sogenannte Premiumprojekte gefördert, die sich insbesondere durch eine überdurchschnittlich hohe städtebauliche und gestalterische Qualität auszeichnen. Das BBSR teilt meine Einschätzung, dass die Qualität des Projekts durch eine aus dem Erhalt der Winterlinden resultierenden Ausklammerung der Umgestaltung der wasserseitigen Flächen erheblich gemindert würde. Das Projekt würde den hohen Qualitätsansprüchen des Bundesprogramms nicht mehr genügen. Das BBSR behält sich daher vor, im Fall des Erhalts der Linden und der sich hieraus ergebenden Projektänderungen die Situation neu zu bewerten und zu prüfen, inwieweit der Zuwendungszweck weiterhin erreichbar ist. In die Bewertung würde auch einbezogen, ob die Projektumsetzung innerhalb der fest vorgegebenen Projektlaufzeit bis Ende 2018 noch gewährleistet werden kann. Ob die bereits beschiedene Zuwendung teilweise oder vollständig zu widerrufen ist, kann abschließend erst nach Vorlage und Prüfung eines Änderungsantrags abschließend geklärt werden. Aufgrund des Wegfalls der Förderung aus dem Landesprogramm Wirtschaft wäre mit einem Änderungsantrag dem Bund gegenüber aber auch nachzuweisen, dass das verbleibende Projekt insgesamt finanziert ist.
Bei Erhalt der Winterlinden und der hieraus resultierenden Projektänderung ist davon auszugeben, dass der Wegfall der Förderung aus dem Bundesprogramm „Nationale Projekte des Städtebaus“ in Höhe von 3.400.000 € wahrscheinlich oder zumindest nicht auszuschließen ist.
Zu 3.:
Die Förderung des Bundes ist jahresweise abzurufen und die Maßnahme zwingend bis Ende 2018 zu beenden. Ein Bürgerbegehren 2016/2017 bedeutet bereits, dass die Mittel für 2016 nicht abgerufen werden können, da keine durch das GMSH geprüften und frei gegebenen Umgestaltungspläne in 2016 vorliegen. Entsprechend der Förderrichtlinie des Sonderprogrammes Nationale Projekte des Städtebaus verfallen damit die Mittel für 2016. Eine spätere Fertigstellung geht damit zu Lasten des Haushalts der Hansestadt Lübeck.
Zu 4.:
Nein, das Sonderprogrammes Nationale Projekte des Städtebaus ist 2014 und 2015 aufgelegt worden. Die Förderschwerpunkte für 2016 und die kommenden Jahre haben sich auf andere Themen verlagert.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.