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Auszug - Bebauungsplan 32.14.00 ? Auf dem Baggersand / Hafenquartier ? und zugehörige 113. Änderung des Flächennutzungsplanes, Änderung des Aufstellungsbeschlusses und Auslegungsbeschluss (5.610) Austauschvorlage - ersetzt VO/2016/03678  

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 2.3
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 20.06.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 20:02 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
VO/2016/03793 Bebauungsplan 32.14.00 ? Auf dem Baggersand / Hafenquartier ?
und zugehörige 113. Änderung des Flächennutzungsplanes,
Änderung des Aufstellungsbeschlusses und Auslegungsbeschluss (5.610)
Austauschvorlage - ersetzt VO/2016/03678
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator F. - P. Boden
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Biermann, Yvonne
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Stolzenberg führt aus, dass es seitens der Naturschutzbehörde u

Herr Stolzenberg führt aus, dass es seitens der Unteren Naturschutzbehörde im Abwägungsprozess u.a. eine Ablehnung gegeben habe, Höhen über drei Geschosse zuzulassen. Dieser Einwand wurde allerdings nicht berücksichtigt. Seiner Meinung nach sei die Bebauung an der Promenade – auch nach Auffassung vieler Bürger – zu hoch.

Herr Stolzenberg stellt den Antrag, dass es hier eine maximale Dreigeschossigkeit geben dürfe.

 

Weiterhin erwähnt Herr Stolzenberg das kleine Wäldchen, welches durch die Straße geteilt werden soll. Auch hier gäbe es viele Ablehnungen bezüglich der geplanten Straßenführung. Er regt an, die Hinweise aus dem Beteiligungsverfahren aufzunehmen.

 

Herr Lötsch stellt für die CDU-Fraktion folgenden Antrag:

Das linke Eckgebäude (vom Wasser aus gesehen) ist von den geplanten fünf auf vier Vollgeschosse zu reduzieren.

Weiterhin sei das Bürogebäude (Hochhaus) neben der Böbswerft, was heute aus sechs Geschossen plus Staffelgeschoss bestehe und Bestandsschutz habe, im Falle eines Neubaus auf fünf Vollgeschosse zu reduzieren (in den B-Plan aufnehmen).

Abschließend sei der Stellplatzschlüssel beim Fischereihafen von 0,9 auf 1,2 zu erhöhen.

 

Herr Lötsch möchte weiterhin wissen, ob es bei den Gebäuden noch ein sogenanntes Technikstockwerk geben werde oder ob diese möglichen Aufbauten bereits in den festgelegten Höhenobergrenzen enthalten seien.

Herr Senator Boden erläutert, dass es kein Technikgeschoss geben werde und man 0,5 m hierfür im B-Plan zusätzlich festgelegt habe, wofür es auch keine Befreiung geben werde.

 

Herr Nemitz merkt an, dass er die kosmetischen Änderungsvorschläge am äußeren Rand des B-Plangebietes ablehnen werde, da es seiner Meinung nach keine Ortsbildschädigung hervorriefe.

 

Herr Howe führt aus, dass in diesem Bereich eine Verdichtung gewünscht sei und er sich auch mit einer durchgängigen Höhenentwicklung von drei und vier Geschossen anfreunden könne. Die Höhe des angesprochenen Bürogebäudes würde er allerdings so belassen.

Bezüglich der bereits angesprochenen kleinen Waldfläche, merkt er an, dass die anderen vorgeschlagenen Alternativen allerdings noch wesentlich schlechter gewesen seien.

Herr Howe regt an, dass sich die Verwaltung im Allgemeinen Gedanken über eine ausschließliche Erschließung über den Gneversdorfer Weg machen solle.

Herr Howe möchte abschließend wissen, ob die Steganlagen öffentlich zugänglich sein werden.

Frau Biermann erläutert, dass die Steganlagen, nach ihrem Kenntnisstand auf der rechten Seite Teil des öffentlichen Hafens und somit für die Öffentlichkeit zugänglich sein werden, die auf der linken Seite hingegen von der LPA verpachtet würden und es demzufolge dem Pächter obliege, die Zugänglichkeit zu regeln.

 

Herr Wiese ergänzt / korrigiert die vorherige Aussage nachträglich zur Niederschrift folgendermaßen:

Der Bereich Lübeck Port Authority weist nachträglich darauf hin, dass die Stege an der rechten Seite zwar öffentlicher Hafen seien, aber wie bereits heute, nicht für die Öffentlichkeit zugänglich seien. Die übrigen Stege werden vom WSA-Lübeck verpachtet.

 

Herr Quirder merkt an, dass eine Reduzierung der Geschosse von fünf auf vier für ihn nicht einleuchtend sei, zumal es schon aufgrund der Bürgerbeteiligung eine Minimierung von sechs auf fünf Geschosse gegeben habe. Seiner Meinung nach würde die Lebendigkeit des Gebietes verloren gehen, wenn alle Höhen annähernd gleich wären.

Bezüglich des geforderten Stellplatzschlüssels am Fischereihafen im CDU-Antrag gibt Herr Quirder zu Bedenken, dass dies mit dem privaten Investor zu klären sei.

 

Herr Lötsch erwidert, dass es vom Wasser gesehen zwei, drei und auch viergeschossige Bauten gäbe, so dass hier sehr wohl eine Lebendigkeit entstünde.

 

Herr Pluschkell möchte wissen, was aus der Straße werden solle, die nun direkt vom Straßenzug „Baggersand“ zum Skandinavienkai führe.

Frau Biermann erklärt, dass dieses Straßenstück aufgrund von Erschließungen erhalten bleiben müsse, aber im Querschnitt reduziert, und ggf. seitlich Parkplätze angeordnet werden könnten.

 

Herr Ramcke möchte wissen, wo die CDU-Fraktion mit ihrem Stellplatzschlüssel von 1,2 hinwolle, da bereits im B-Plan einer von 0,9 bis 1,0 festgelegt sei.

Herr Ramcke stellt folgenden Antrag: Der Alleecharakter der Straße müsse erhalten bleiben, so dass auf beiden Seiten Bäume stehen müssen.

 

Herr Ramcke möchte wissen, ob auf dem neuen Parkplatz im Winter auch Flächen für Bootslagerplätze geplant seien.

Frau Biermann führt aus, dass der Hauptteil der Flächen als Parkplatz für Pkws diene. Die Parkplätze für Wohnmobile könnten aber ggf. im Winter auch als Bootslagerstelle verwendet werden.

 

Herr Ramcke stellt folgenden weiteren Antrag: Die Parkplatzflächen seien zu Gunsten von Grünbewuchs zu reduzieren und stattdessen sei dort eine Parkpalette zu bauen.

 

Herr Schröder erläutert, dass der Stellplatzschlüssel im B-Plan nicht festgesetzt, sondern nur in der Begründung dargestellt werde.

Bezüglich der Höhen führt Herr Schröder weiter aus, dass dies ein Ergebnis langer Diskussionen mit dem Gestaltungsbeirat sei.

 

Herr Freitag möchte wissen, ob bei der geplanten Tiefgarage beim Fischereihafen alle Stellplätze nachgewiesen werden können.

Frau Biermann erläutert, dass der Stellplatznachweis für die Bewohner des Fischereihafenquartiers erbracht wurde, allerdings nicht für die gewerbliche Nutzung in dem Bereich, diese Stellplätze werden abgelöst.

 

Herr Rosenbohm beantragt eine einzelne Abstimmung des Antrages von der CDU-Fraktion.

 

Herr Stolzenberg führt aus, dass er seinen gestellten Antrag zurückziehe.

 

 

 

Der Vorsitzende lässt über den Antrag der CDU-Fraktion (Reduzierung der Geschosse von fünf auf vier) abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

Für den Antrag:8 Stimmen

Gegen den Antrag:7 Stimmen

Der Bauausschuss stimmt dem Antrag der CDU-Fraktion - im Bezug auf eine Reduzierung von fünf auf vier Geschosse - mehrheitlich zu.

 

 

 

Herr Senator Boden sagt bezüglich des zweiten Teils des Antrages der CDU-Fraktion zu, die maximal zulässige Höhe im Bereich des Standortes des Bürogebäudes auf 22,60 m zu begrenzen (sechs Vollgeschosse und ein Staffelgeschoss).

Die CDU-Fraktion zieht daraufhin den zweiten Teil ihres Antrages zurück.

 

 

 

Der Vorsitzende lässt über den Antrag der CDU-Fraktion (Anheben des Stellplatzschlüssels am Fischereihafen von 0,9 auf 1,2) abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

Für den Antrag:5 Stimmen

Gegen den Antrag:10 Stimmen

Der Bauausschuss lehnt dem Antrag der CDU-Fraktion - im Bezug auf eine Erhöhung des Stellplatzschlüssels am Fischereihafen von 0,9 auf 1,2 - mehrheitlich ab.

 

 

 

Der Vorsitzende lässt über den Antrag von Herrn Ramcke (Realisierung des Alleecharakters) abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

Für den Antrag:4 Stimmen

Gegen den Antrag:11 Stimmen

Der Bauausschuss lehnt dem Antrag von Herrn Ramcke - im Bezug auf den geforderten Alleecharakter - mehrheitlich ab.

 

 

 

Der Vorsitzende lässt über den Antrag von Herrn Ramcke (Parkpalette) abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

Für den Antrag:4 Stimmen

Gegen den Antrag:10 Stimmen

Enthaltungen:1 Stimme

Der Bauausschuss lehnt dem Antrag von Herrn Ramcke - im Bezug auf die geforderte Parkpalette - mehrheitlich ab.

 

 

 

Der Vorsitzende unterbricht die Sitzung für eine Beratungspause (17:44 Uhr).

Der Vorsitzende führt die Sitzung nach einer Unterbrechung weiter fort (17:49 Uhr).

 

 

 

Der Vorsitzende lässt über die ergänzte Vorlage abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

Für die ergänzte Vorlage:14 Stimmen

Gegen die ergänzte Vorlage:1 Stimme

 

Der Bauausschuss beschließt  die Vorlage mit der Ergänzung mehrheitlich.

 

Beschluss:

Beschluss:

1.Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans 32.14.00 - Auf dem Baggersand / Hafenquartier -, dessen Aufstellung der Bauausschuss am 04.06.2012 beschlossen hat wird um die Grundstücke Gneversdorfer Weg 1 - 5 (ungerade), die Versorgungsfläche östlich angrenzend an den Parkplatz Baggersand, die Grundstücke Auf dem Baggersand 2 – 28a (gerade) und Auf dem Baggersand 1 – 13 (ungerade), die dort vorgelagerten Wasserflächen sowie eine Teilfläche des Grundstücks Auf dem Baggersand 17 reduziert. Im Osten wird der Geltungsbereich zwischen Travemünder Landstraße und Kleingärten erweitert. Auf den Übersichtsplan (Anlage 1) wird verwiesen.

Der räumliche Geltungsbereich der 113. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Auf dem Baggersand / Hafenquartier, deren Aufstellung der Bauausschuss am 04.06.2012 beschlossen hat wird um die Grundstücke Gneversdorfer Weg 1 - 5 (ungerade), die Grundstücke Auf dem Baggersand 2 – 28a (gerade) und Auf dem Baggersand 1 – 13 (ungerade), die insgesamt vorgelagerten Wasserflächen, eine Teilfläche des Grundstücks Auf dem Baggersand 17 sowie Flächen südlich des Teutendorfer Weges zwischen Travemünder Landstraße und Bahntrasse / Kleingärten reduziert. Der Geltungsbereich wird dagegen um die Grundstücke Torstraße 53 – 61 und zwischen Travemünder Landstraße und Kleingärten erweitert. Auf den Übersichtsplan (Anlage 1) wird verwiesen.

2.Der Bauausschuss nimmt den Auswertungsbericht der zum Bebauungsplan 32.14.00 - Auf dem Baggersand / Hafenquartier - und der (zugehörigen) 113. Änderung des Flächennutzungsplans durchgeführten Verfahren der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB in der vorliegenden Fassung (Anlage 2, unter Berücksichtigung der Änderungen gemäß Anlage 9) zur Kenntnis.

3.Der Entwurf des Bebauungsplans 32.14.00 - Auf dem Baggersand / Hafenquartier - und die zugehörige Begründung werden in den vorliegenden geänderten (Eckgebäude) Fassungen (Anlagen 3 und 6, unter Berücksichtigung der Änderungen gemäß Anlage 9) gebilligt.

4.Der Entwurf der 113. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich Auf dem Baggersand / Hafenquartier und die zugehörige Begründung werden in den vorliegenden Fassungen (Anlagen 7 und 8, Anlage 8 unter Berücksichtigung der Änderungen gemäß Anlage 9) gebilligt.

5.Die Entwürfe des Bebauungsplanes und der Flächennutzungsplanänderung sowie die zugehörigen Begründungen sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Gemäß § 4a Abs. 2 BauGB wird gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

6.Sollte der Entwurf des Bebauungsplanes 32.14.00 - Auf dem Baggersand / Hafenquartier - und/oder der Entwurf der 113. Flächennutzungsplanänderung nach der öffentlichen Auslegung geändert oder ergänzt werden, ohne dass die Grundzüge der Planung berührt werden, ist eine eingeschränkte Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit sowie der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen.