Auszug - Werbeanlagensatzung für die Altstadtbereiche Lübeck und Lübeck-Travemünde (5.610)
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Wortprotokoll Beschluss |
Wie bereits unter TOP 1.2 festgelegt, werden dieser TOP und der TOP 2.2 und TOP 5.3.1 zusammen diskutiert.
Die Diskussion ist unter diesem TOP wiedergegeben, die Abstimmungsergebnisse zusätzlich unter den jeweiligen TOP.
Herr Ramcke beantragt für Frau Anka Grädner (Bü90/DieGrünen) Rederecht, was seitens des Bauausschusses gewährt wird.
Frau Grädner erläutert noch einmal ausführlich ihren unter Top 5.3.1 gestellten Antrag (Verbot sexistischer Werbeinhalte).
Frau Koretzky führt aus, dass es keine Regelung im Baurecht gäbe, die Inhalte von Werbungen festlege.
Frau Grädner verweist auf die Präambel der Werbeanlagensatzung und auf andere Städte, in denen dies in der Satzung mit aufgenommen worden sei.
Herr Voht weist auf die im Antrag unter TOP 5.3.1 aufgeführten Werbebilder hin und erläutert, dass diese seiner Meinung nach keinen Bezug zu den Inhalten der Satzung aufzeigten. Er ergänzt, dass momentan auf Bundesebene über diese Problematiken debattiert werde und man daher dieses Thema nicht in dem Bauausschuss der Hansestadt Lübeck entscheiden solle.
Frau Sasse vom Frauenbüro der Hansestadt Lübeck verweist auch darauf, dass sich die Werbeanlagensatzung auf Firmenschilder konzentriere und nicht wie hier gezeigt auf dargestellte Werbung.
Herr Ramcke beantragt zwecks Beratung eine kurze Unterbrechung.
Der Vorsitzende unterbricht die Sitzung für eine Beratungspause (16:48 Uhr).
Der Vorsitzende führt die Sitzung nach einer Unterbrechung weiter fort (16:52 Uhr).
Herr Voht führt aus, dass seine Fraktion die Werbeanlagensatzung in Teilen als kritisch ansehe und folgende Nachbesserungen beantrage:
Im § 6 (Unzulässige Werbeanlagen) sei nur von „Brauereinen an Gaststätten“ die Rede hier solle der Zusatz „auch andere Lieferanten“ ergänzt werden.
Im Absatz 2 des § 6 sei von einer „flächigen Verdeckung von Schaufensterscheiben“ die Rede. Hier wäre es sinnvoller eine Angabe in Prozent anzugeben.
Herr Senator Boden führt aus, dass es schwierig sei eine flächige Verdeckung von Schaufensterscheiben in Prozent anzugeben, da u.a. die Flächen alle unterschiedliche Größen hätten. Die Satzung sei dahingehend nicht nachzubessern.
Der Vorsitzende lässt über die beantragte Ergänzung von Herrn Voht abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
Für diese Ergänzungen:2 Stimmen
Gegen diese Ergänzungen:11 Stimmen
Enthaltungen:2 Stimmen
Der Bauausschuss lehnt den Ergänzungsantrag von Herrn Voht mehrheitlich ab.
Herr Stolzenberg spricht noch einmal ein Gremium an, welches über eventuelle Angelegenheiten von Gewerbetreibenden mit entscheiden solle.
Frau Koretzky verweist darauf, dass u.a. der Gestaltungsbeirat solch ein Gremium sei und man kein Neues schaffen werde, zumal es bisher immer zu Einigungen zwischen der Verwaltung und den Gewerbetreibenden gekommen sei.
Herr Stolzenberg führt aus, dass das Ergebnis nicht immer für die Gewerbetreibenden nachvollziehbar sei und verweist auf die Aussage vom Lübeck Management.
Frau Kempke vom Lübeck Management erläutert, dass diesbezüglich eine weitreichende und abschließende Diskussion mit der Verwaltung und den Gewerbetreibenden geführt wurde, mit dem Ergebnis, dass das Lübeck Management bei unklaren Sachlagen zwischen der Verwaltung und den Gewerbetreibenden in beide Richtungen vermitteln werde.
Herr Howe stellt den Antrag, dass das Gebiet der Pufferzone um die Altstadtinsel herum im Bereich des UNESCO-Weltkulturerbes in der Werbesatzung mit aufgenommen werde.
Herr Senator Boden verweist in diesem Zusammenhang auf die schon einmal im Bauausschuss geführte Diskussion, in der festgelegt wurde, dass der vorgeschlagene Bereich so belassen werden solle, da die Probleme dort nicht aufträten.
Herr Lötsch schlägt vor, die Satzung so erst einmal ein Jahr laufen zu lassen und sich dann ggf. Gedanken über mögliche Nachbesserungen zu machen.
Herr Howe führt aus, dass er seinen Antrag zurückziehe.
Herr Ramcke erklärt, dass er für den Antrag unter TOP 5.3.1 folgende Änderungen einfüge:
Unter der dritten Strichaufzählung ist von „…der abgebildeten Frau…“ die Rede, dieser Passus werde durch „…den abgebildeten Menschen…“ ersetzt und der Antrag solle als Prüfauftrag an die Verwaltung erfolgen.
Der Vorsitzende lässt über den Antrag in geänderter Form unter TOP 5.3.1 abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
Für den Antrag in geänderter Form:2 Stimmen
Gegen den Antrag in geänderter Form:13 Stimmen
Der Bauausschuss lehnt den Antrag in geänderter Form mehrheitlich ab.
Der Vorsitzende lässt über die Vorlage (TOP 2.1) abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
Für die Vorlage:13 Stimmen
Gegen die Vorlage:2 Stimmen
Der Bauausschuss empfiehlt mehrheitlich gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.
Der Vorsitzende lässt über die Vorlage (TOP 2.2) abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
Für die Vorlage:13 Stimmen
Gegen die Vorlage:2 Stimmen
Der Bauausschuss empfiehlt mehrheitlich gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.
Beschluss:
- Die Abwägung über die während der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf der Werbeanlagensatzung für die Altstadtbereiche Lübeck und Travemünde eingegangenen Stellungnahmen wird zur Kenntnis genommen (Anlage 1).
- Die Satzung der Hansestadt Lübeck über die Errichtung, Aufstellung, Anbringung, Änderung und den Betrieb von Werbeanlagen (Werbeanlagensatzung) wird einschließlich ihrer Anlagen A und B in der vorliegenden Fassung (Anlage 2) beschlossen.
- Die fachliche Begründung zur Werbeanlagensatzung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 3) gebilligt.