Auszug - Gutachten zur Schulentwicklungsplanung  

18. Sitzung des Schul- und Sportausschusses (Wahlperiode 2013 - 2018)
TOP: Ö 5.3
Gremium: Schul- und Sportausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 16.06.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:56 Anlass: Sitzung
Raum: Dorothea-Schlözer-Schule
Ort: Dorothea-Schlözer-Schule, Grünes Forum, Jerusalemsberg 1-3, 23568 Lübeck
VO/2016/03609 Gutachten zur Schulentwicklungsplanung
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Kathrin Weiher
Federführend:4.401 - Schule und Sport Bearbeiter/-in: Borchardt, Andreas
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Senatorin Weiher führt ein und begrüßt den Gutachter Herrn Krämer-Mandeau, Projektgruppe Bildung und Region (BiRegio) und den Schulrat Herrn Dreier, den sie im Hinblick auf die aktuellen Entwicklungen der Flüchtlingszahlen um Teilnahme gebeten habe

Frau Senatorin Weiher führt ein und begrüßt den Gutachter Herrn Krämer-Mandeau, Projektgruppe Bildung und Region (BiRegio) und den Schulrat Herrn Dreier, den sie im Hinblick auf die aktuelle Entwicklung der Flüchtlingszahlen um Teilnahme gebeten habe.

 

Frau Rhenius gibt einen redaktionellen Hinweis zur Bezeichnung der Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe.

 

Herr Krämer-Mandeau präsentiert die Entwicklung der SchülerInnenzahlen und das Resümee des Gutachtens der BiRegio zur Schulentwicklungsplanung (siehe Anlage 5).

 

Herr Dreier nimmt zu den Ausführungen über die DaZ-SchülerInnen Stellung. Lübeck sei von den Flüchtlingen nicht überrollt worden, vielmehr sei es gelungen, alle SchülerInnen innerhalb einer Woche mit einem Schulplatz zu versorgen. Das hiesige Modell der DaZ-Klassen finde auch in anderen Bundesländern Anerkennung. Zu dem von Herrn Krämer-Mandeau festgestellten Handlungsbedarf bei den Förderzentren entgegnet Herr Dreier, dass die Inklusion eher wieder rückläufig sei und ein einziges verbleibendes Förderzentrum Lernen aus Sicht der Schulaufsicht für die HL nicht bedarfsgerecht wäre sowie schulorganisatorisch nicht zu händeln wäre.

 

Frau Rhenius nimmt Bezug auf eine Aussage auf Seite 43 der Anlage 1, wonach die SchulleiterInnen der Gemeinschaftsschulen ohne Oberstufe nicht zu einer „ungeliebten Resteschule verkümmern“ wollen, und stellt die Thematik zur Diskussion.

Frau Weiher weist darauf hin, dass diesen Befürchtungen entgegengewirkt werde mit der Möglichkeit für die Gemeinschaftsschulen, mit den Beruflichen Schulen Kooperationsvereinbarungen zu schließen.

Hierzu sprechen Frau Rhenius und Herr Haltermann. Herr Haltermann kritisiert, dass die Kooperationsvereinbarungen nicht rechtlich binden seien, und befürwortet die Bildung eines Oberstufenzentrums.

Herr Thorn erläutert die Intention der Kooperationsvereinbarungen und gibt zu bedenken, dass bei einer Verbindlichkeit die Gefahr bestünde, dass die Anmeldezahlen von Jahr zu Jahr je nach Beliebtheit einer Schule schwanken können und der Schulträger diesen Schulraum dann nicht zur Verfügung stellen kann.

Herr Daugs möchte den Eindruck verhindern, dass die Gemeinschaftsschulen ohne Oberstufe mit „Resteschulen“ gleichzusetzen seien und teilt mit, dass mehrere Gemeinschaftsschulen ohne Oberstufe mehr Anmeldungen als Plätze haben.

Herr Voht spricht sich dafür aus, in der weiteren Planung den Erhalt der bestehenden Förderzentren und die Bedenken der beruflichen Schulen bezüglich einer weiteren gymnasialen Oberstufe an den Gemeinschaftsschulen zu berücksichtigen und begründet dies. Weiterhin verweist Herr Voht auf die dem Gutachten entgegenstehenden Bürgerschaftsbeschlüsse zur Schule Groß Steinrade und zur Schule Niendorf.

An einer Erörterung der Idee eines Oberstufenzentrums beteiligen sich Frau Rhenius, Herr Haltermann und Herr Puhle. Frau Rhenius kann sich eine Umsetzung im Rahmen eines Schulversuchs vorstellen. Frau Rhenius und Herr Puhle glauben nicht an einer Gefährdung der Berufsschulen durch eine weitere Oberstufe. Herr Prieur hält ein Oberstufenzentrum nicht für sinnvoll und sieht die Gefahr, damit den beruflichen Gymnasien Ressourcen zu entziehen.

Frau Weiher hält zur Entwicklung der weiterführenden Schulen einen längeren Diskussions- und Abstimmungsprozess für erforderlich.

 

Herr Puhle beantragt folgende Änderung des Beschlussvorschlags: Die Nr. 1 wird um die Formulierung „als Bericht“ zur Kenntnis genommen ergänzt. Als neuer Beschlusspunkt wird aufgenommen: „3. Die Schulentwicklungsplanung wird in den jeweiligen Schulsozialräumen öffentlich vorgestellt. Hierbei ist jeweils die Situation in dem Sozialraum sowie die gesamtstädtische Situation darzustellen.“

 

Frau Friedrichsen fragt unter Bezugnahme auf die auf Seite 42 der Anlage 1 angeführten Stellungnahme des Schulleiters der Schule an der Wakenitz nach dem Sachstand bezüglich der Sternwarte.

Frau Weiher bietet an, in dieser Angelegenheit den zuständigen Bereich GMHL einzuladen, hierüber im nächsten Schul- und Sportausschuss zu informieren.

 

Frau Röttger sieht ihm Hinblick auf die individuellen Wege der SchülerInnen andere Schwerpunkte als die des Gutachtens. Weiterhin äußert Frau Röttger Kritik an den Aussagen von Herrn Krämer-Mandeau zu den Dorfschulen und führt als Argumente den Erhalt gewachsener Strukturen und individueller Angebote an. Zudem sieht sie die Frage der Rückläufer an die Förderzentren nicht ausreichend berücksichtigt.

 

Herr Lindenau plädiert für eine breite Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen von 12 Regionalveranstaltungen und dafür, die fachliche Sicht der Verwaltung und das Meinungsbild aus den Stadtteilen in eine politische Beschlussfassung zusammenzuführen.

Es schließt sich eine Diskussion dieses Vorschlags an, an der sich Frau Weiher, Herr Lindenau, Herr Voht, Herr Puhle und Herr Prieur beteiligen.

Frau Weiher hält eine fachliche Abstimmung des Verwaltungskonzepts mit dem Schul- und Sportausschuss vor der Öffentlichkeitsbeteiligung für erforderlich. 

Herr Voht stimmt dem Verfahrensvorschlag von Frau Weiher zu und bittet, im Zuge dessen das Format der Bürgerbeteiligung vorzustellen. Er regt an, eine professionelle Begleitung in Anspruch zu nehmen.

Im Weiteren beantragt Herr Voht,  die Nr. 2 des Beschlussvorschlags um Folgendes zu ergänzen: „… sowie unter Berücksichtigung der Beschlussfassung zur Schule Niendorf und zur Schule Groß Steinrade…“ und als Nr. 4 hinzuzufügen: „4. Der Verwaltungsvorschlag ist dem Schul- und Sportausschuss vor Beginn der Regionalkonferenzen zu berichten“.

 

Nachdem Herr Bull für Frau Friedrichsen  übernommen hat, verpflichtet der Vorsitzende ihn per Handschlag mit den Worten: „Ich verpflichte Sie auf die gewissenhafte Erfüllung Ihrer Obliegenheiten, weise Sie auf Ihre Rechte und Pflichten nach der Gemeindeordnung hin und führe Sie hiermit in Ihr Amt ein.“

 

Der Ausschuss ist bei einer Gegenstimme einverstanden, nochmals Herrn Nevermann das Wort zu erteilen.

Herr Nevermann wünscht sich einen ergebnisoffenen Austausch mit den BürgerInnen.

 

Herr Kolterjahn beantragt die Rednerliste zu schließen und zur Abstimmung zu kommen.

 

Der Vorsitzende lässt über den Antrag zur Geschäftsordnung abstimmen.

 

Der Ausschuss beschließt einstimmig

bei einer Enthaltung antragsgemäß zu verfahren.

 

Unter Berücksichtigung der vorgenannten Änderungsanträge liegt folgender Beschlussvorschlag vor:

Beschluss:

Beschlussvorschlag:

  1. Das Resümee des Gutachtens der „Projektgruppe Bildung und Region“ (BiRegio) wird als Bericht zur Kenntnis genommen.
  2. Der Bürgermeister wird beauftragt, auf der Grundlage der Gutachterempfehlungen, vor dem Hintergrund der tatsächlichen Entwicklung der SchülerInnenzahlen und unter Beachtung der finanziellen Rahmenbedingungen der Hansestadt Lübeck sowie unter Berücksichtigung der Beschlussfassung zur Schule Niendorf und zur Schule Groß Steinrade, ein Maßnahmenkonzept zur Schulentwicklungsplanung zu erstellen.
  3. Die Schulentwicklungsplanung wird in den jeweiligen Schulsozialräumen öffentlich vorgestellt. Hierbei ist jeweils die Situation in dem jeweiligen Sozialraum sowie die gesamtstädtische Situation darzustellen.
  4. Der Verwaltungsvorschlag ist dem Schul- und Sportausschuss vor Beginn der Regionalkonferenzen zu berichten.

 

Der Vorsitzende lässt über die Nummern 1 bis 3 des Beschlussvorschlags abstimmen:

Der Vorsitzende lässt über die Nummern 1 bis 3 des Beschlussvorschlags abstimmen:

 

 

Der Ausschuss empfiehlt dem Hauptausschuss und der

Bürgerschaft bei einer Gegenstimme mit Stimmenmehrheit

gemäß Beschlussvorschlag unter Berücksichtigung

der Änderungsanträge zu beschließen.

 

 

Der Vorsitzende lässt über die Nummer 4 des Beschlussvorschlags abstimmen:

 

Der Ausschuss empfiehlt dem Hauptausschuss und der

Bürgerschaft bei 4 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen mit

Stimmenmehrheit gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 5_Präsentation BiRegio (2346 KB)