Vorlage - VO/2016/03609  

Betreff: Gutachten zur Schulentwicklungsplanung
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Kathrin Weiher
Federführend:4.401 - Schule und Sport Bearbeiter/-in: Borchardt, Andreas
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Schul- und Sportausschuss zur Vorberatung
16.06.2016 
18. Sitzung des Schul- und Sportausschusses (Wahlperiode 2013 - 2018) geändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Vorberatung
28.06.2016 
48. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
30.06.2016 
23. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck in der Wahlperiode 2013 - 2018 geändert beschlossen   

1

Beschlussvorschlag

  1. Das Resümee des Gutachtens der „Projektgruppe Bildung und Region“ (BiRegio) wird zur Kenntnis genommen.
  2. Der Bürgermeister wird beauftragt, auf der Grundlage der Gutachterempfehlungen, vor dem Hintergrund der tatsächlichen Entwicklung der SchülerInnenzahlen und unter Beachtung der finanziellen Rahmenbedingungen der Hansestadt Lübeck, ein Maßnahmenkonzept zur Schulentwicklungsplanung zu erstellen.

 

 

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

1.201 – Haushalt und Steuerung

5.610 – Stadtplanung und Bauordnung

5.651 – GMHL

jeweils zur Kenntnis erhalten

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Reine Datendarstellung eines externen Büros mit Empfehlungen. Erst bei daraus später evtl. resultierenden Beschlüssen mit Auswirkungen für die Schulen werden Kinder beteiligt.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch:  §48 Schulgesetz

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Nein

 

 

Ja (Anlage 1)

 

Einführung:

Begründung

Einführung:

 

Gemäß § 48 des Schulgesetzes haben die Schulträger Schulentwicklungspläne aufzustellen und diese fortzuschreiben. Die Hansestadt Lübeck hatte dazu zuletzt im Jahr 2006 das Gutachterbüro „Projektgruppe Bildung und Region“ (BiRegio) beauftragt, ein Gutachten zur Schulentwicklungsplanung für die allgemeinbildenden Schulen der Hansestadt Lübeck zu erstellen. Inmitten dieser Phase wurde ein neues Schulgesetz beschlossen. Mitte Mai 2007 wurde das Gutachten von der Projektgruppe Bildung und Region mit Vorschlägen zur künftigen Schulentwicklung vorgelegt.

 

Inzwischen wurden alle bestehenden Haupt- und Realschulen aufgelöst bzw. in teilweise Regional- mittlerweile nur noch Gemeinschaftsschulen umgewandelt. Eine Übersicht über die Veränderungen in der Lübecker Schullandschaft ist als Anlage 2 beigefügt.

 

Das Büro BiRegio erhielt 2014 den Auftrag, im Nachgang des bestehenden Gutachtens aus 2007 ein aktuelles Gutachten zu erstellen, das in den Jahren 2014 und 2015 erarbeitet wurde und jetzt im Resümee als Anlage 1 sowie in einem Datenband, veröffentlicht im Internet (Link siehe am Ende der Begründung), vorliegt. Die Zahlen wurden aufgrund der sich immer wieder verändernden Flüchtlingszahlen und damit auch zusätzlich steigenden SchülerInnen-Zahlen laufend angepasst. Es gibt derzeit keine voraussehbaren Entwicklungszahlen im Hinblick auf einen eventuell weiter stagnierenden oder wieder ansteigenden Flüchtlingsstrom. Daher wurde entschieden, nicht weiter abzuwarten sondern das Gutachten nunmehr fertigzustellen. Die Schulen wurden in verschiedenen Regionalkonferenzen im Verfahren beteiligt.

 

 

Im Folgenden werden kurz gehalten die wichtigsten Erkenntnisse aus dem umfangreichen Gutachten sowie vom Gutachterbüro angeregte zu führende Grundsatzdiskussionen zu den einzelnen Schularten herausgefiltert dargestellt.

 

  • Zusätzlich ist aber zu berücksichtigen, dass
  • der Stichtag der Erhebung der Schülerzahlen und Auswertung der Daten das Schuljahr 2015/2016 (Stichtag September 2015) gewesen ist
  • die anderen Datensätze für die Bevölkerungsentwicklung, Pendlerbewegungen in der Hansestadt Lübeck, Veränderungen der Schülerzahlen von Jahrgangsstufe zu Jahrgangsstufe beruhen auf Datensätzen aus den Jahren 2013 und 2014
  • seit Dezember 2015 die aufgewachsenen zu beschulenden Flüchtlingskinder-Zahlen von seinerzeit 150 auf derzeit 688 angestiegen sind
  • die untere Schulaufsichtsbehörde (Schulrat) die Schließung eines von zwei Förderzentren Lernen für nicht vertretbar hält.

 

 

Demografie sowie Bevölkerung und Baugebiete:

 

Während die Nachbarkreise rückläufige Geburtenzahlen aufweisen, verzeichnet die Hansestadt Lübeck steigende Zahlen bei den Geburten und damit auch steigende SchülerInnen-Zahlen. Die Hansestadt Lübeck ist weiterhin attraktiv für Zuzüge auch von jungen Familien.

 

Weitere Wohnungsbaugebiete sind ausgewiesen worden und werden noch ausgewiesen. Aufgrund dieser Neubaugebiete, der Sogkraft der Stadt und der heimatlos gewordenen Flüchtlinge werden die SchülerInnen-Zahlen in den nächsten Jahren in der Hansestadt Lübeck ansteigen.

 

 

 

Entwicklung der Grundschulen

 

Es wird mit einer Steigerung der GrundschülerInnen-Zahl um 10 % gerechnet und damit auch zeitlich versetzt der gleiche Anstieg im weiterführenden Bereich.

 

Viele Grundschulen haben vergleichsweise geringe Klassenfrequenzen mit 20,2 Schülerinnen pro Klasse, hier besteht noch Kapazität, bei inklusiven Klassen bis zu 24, bei anderen bis zu 26 bis 29.

Diese Kapazitäten sind als Richtwert so mit der Schulaufsicht abgestimmt. Gesetzliche Regelungen oder Regelungen durch Verordnung dazu gibt es nicht.

Einige Grundschulen haben aufgrund vieler Inklusionskinder keine Kapazität zur Aufnahme mehr. Auch fehlen teilweise Räume zur Ganztags-Schulkindbetreuung.

 

Zudem führen die inzwischen zahlreichen DaZ-Klassen (Deutsch als Zweitsprache) aufgrund der bisher hohen Flüchtlingszuströme zu Raumproblemen.

 

 

Vom Gutachter empfohlene Grundsatzdiskussion zu den „Dorfschulen“:

 

Die kurz- und längerfristig notwendig werdenden Investitionen für Neubauten bzw. Grundsanierungen an den kleinen sogenannten Dorfschulen stehen in keinem Verhältnis zu den dort tatsächlich realisierbaren SchülerInnen-Zahlen. Eine Verteilung der finanziellen Mittel an größere und differenzierungsstarke Schulstandorte wäre laut Aussage des Gutachters sinnvoll, da an diversen Schulstandorten erhebliche Baumängel vorhanden sind.

 

 

Erkenntnis für die Hansestadt Lübeck:

 

Hinsichtlich der Kosten pro Kind und einer hinreichenden Differenzierung des pädagogischen Angebots sollte künftig die Verhältnismäßigkeit und Gleichbehandlung mit anderen Schulen verstärkt geprüft werden.

 

Es wird aber gleichzeitig klargestellt, dass es zur Sanierung der Schule Groß Steinrade sowie des Zuschusses zum Teilneubau an der Schule Niendorf bestehende Bürgerschaftsbeschlüsse gibt, die nicht mehr in Frage zu stellen sind und derzeit umgesetzt werden.

 

Dennoch muss künftig bei weiter sinkenden SchülerInnen-Zahlen an den sogenannten Dorfschulen über organisatorische Schulzusammenlegungen diskutiert werden, wie zum Beispiel zwischen der Schule Schönböcken und der Schule Große Steinrade oder der Heinrich-Mann-Schule und der Schule Niendorf, gerade auch, um Standorte, dann zum Teil als Außenstellen, erhalten zu können.

 

 

 

Entwicklung der Förderzentren

 

In den Förderzentren werden lediglich noch 3,4 % eines Altersjahrganges versorgt, mit weiter abfallenden Tendenzen. Die Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen sind faktisch inkludiert.

 

Zwischen den Förderzentren geistige Entwicklung und den allgemeinbildenden Schulen sollten vermehrt Kooperationen ausgebaut werden, bis hin zu Campus-Lösungen.

 

 

Vom Gutachter empfohlene Grundsatzdiskussion zu den Förderzentren:

 

Die Hansestadt Lübeck unterhält fünf Förderzentren, eines mit dem Schwerpunkt der körperlichen Entwicklung, jeweils zwei mit den Förderschwerpunkten Lernen sowie geistige Entwicklung. Langfristig sieht der Gutachter hier Handlungsbedarf.

 

Kurzfristig wird die Aufgabe des Standortes der Berend-Schröder-Schule gesehen, da das verbleibende Förderzentrum Lernen Astrid-Lindgren-Schule den Bedarf in Lübeck ausreichend abdecken könnte. Räumliche Kapazitäten wären dort vorhanden.

Kooperationen wie die als Modellprojekt derzeit ins Auge gefasste Campus-Lösung zwischen der Baltic-Schule und der Schule Wilhelmshöhe könnten längerfristig auch Auswirkungen auf die Förderzentren geistige Entwicklung haben.

 

Im Zuge der rasanten inklusiven Entwicklung ist langfristig bundesweit die Zukunft der Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen als eigenständiger Bereich in Frage zu stellen. Möglicherweise wird die Entwicklung dahin gehen. die Bereiche L und G zusammen zu ziehen oder generell die Bereiche L und G sowie K, weil die Trennung der Schwerpunkte immer schwerer fällt.

 

 

Erkenntnis für die Hansestadt Lübeck:

 

Das vorgehaltene räumliche Angebot sollte an die Entwicklung des pädagogischen Angebots, wie zum Beispiel der vermehrten Inklusion und Kooperation, angepasst werden.

 

 

 

Entwicklung der weiterführenden Schulen

 

Es ist mittelfristig und vor allem langfristig mit steigenden SchülerInnen-Zahlen beim Übergang von den Grundschulen in den weiterführenden Bereich zu rechnen. Dabei wird Anteil für die Gymnasien von derzeit unter 40 % auf eher über 40 % steigen, der Anteil für die Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe aufgrund der Kapazitätsbeschränkung trotz hoher Anmeldungen bei 20 % verbleiben (bei steigenden SchülerInnen-Zahlen werden hier aufgrund der hohen Anmeldezahlen künftig noch mehr Ablehnungen als jetzt schon erfolgen müssen), der Rest verteilt sich auf die Gemeinschaftsschulen ohne Oberstufe, einige wenige in die Förderzentren.

 

Analog zum Wahlverhalten der Eltern sind schulpolitische Anpassungen des Angebots abzustimmen, insbesondere zur Errichtung weiterer gymnasialer Oberstufen an den Gemeinschaftsschulen.

 

Bei den Gymnasien der Hansestadt Lübeck mit einer SchülerInnen-Zahl von langfristig über 700 müssen der Schulträger und die Schulaufsicht ihre Funktion der Steuerung über die Kapazitätsgrenzen weiter stark und rigoros wahrnehmen, da es einige Gymnasien gibt, die teils auch im jährlichen oder zweijährlichem Wechsel besonders, eben über die mögliche Aufnahmekapazität hinaus, nachgefragt werden. Mehrere Gymnasien sind zudem räumlich überlastet.

 

Vor dem Hintergrund der steigenden Anmeldungen und des Wunsch- und Wahlrechts der Eltern stellt sich die Kernfrage, ob trotz Kanalisierung der Anmeldungen langfristig bei den steigenden Übergängen aus den Grundschulen ein neues Gymnasium zu entwickeln ist oder ob aus Gemeinschaftsschulen ohne Oberstufe eine neue mit einer Sekundarstufe II in den Blick genommen werden muss, um den „Abiturdruck“ in den allgemeinbildenden Schulen zu lenken.

 

Einige Haupt- Real- und Regionalschulen sind nicht zu neuen Gemeinschaftsschulen umgewandelt sondern ihre Gebäude zum Teil aufgegeben worden (siehe auch dazu die Übersicht als Anlage 2). Bei stabilen bzw. künftig steigenden Zahlen der Sekundar-SchülerInnen erhöht sich damit der Druck auf die noch bestehenden Schulen.

 

 

 

Vom Gutachter empfohlenen Grundsatzdiskussionen zu den Gemeinschaftsschulen:

 

Die Schulen haben zum Teil mit großen Problemen bei der Sanierung, der Raumzahl und des Raumzustandes zu kämpfen. So ist bei mehreren Schulen der Zustand der Fachräume für die Naturwissenschaften nicht angemessen. Dies bedarf der besonderen Beobachtung und Abhilfe.

 

Grundsätzlich ist die Diskussion um eine weitere Oberstufe oder ein gemeinsames Oberstufenzentrum mehrerer Gemeinschaftsschulen zu führen. Letzteres wäre für Schleswig-Holstein ein Modellversuch, in anderen Bundesländern wie z.B. Hessen gibt es so etwas schon.

 

 

Erkenntnis für die Hansestadt Lübeck:

 

Es sind fachlich und pädagogisch zukunftsfähige Angebote sicherzustellen. Insbesondere ist eine Fortführung der Sanierung und Anpassung der Fachräume an den heutigen Stand der Technik auch in den nächsten Jahren dringend erforderlich. Als besonders erforderliche Einzelmaßnahme spricht der Gutachter die Sanierung und vor allem auch Erweiterung der Albert-Schweitzer-Schule an.

 

Kooperationen mehrerer Gemeinschaftsschulen im Hinblick auf ein gemeinsames Oberstufenzentrum wären zu diskutieren.

 

 

Vom Gutachter empfohlene Grundsatzdiskussion zu den Gymnasien:

 

Aufgrund der wachsenden Bevölkerungszahl muss mit einer erhöhten Nachfrage in den nächsten Jahren gerechnet werden. Der Gutachter errechnet insgesamt ein Defizit an Räumen, das auch durch die Einführung von G 8 nicht entlastet wird, da größtenteils bisherige Wanderklassen in den frei gewordenen Räumen untergebracht wurden. Zudem erfordern Ganztag und die aufsteigende Inklusion Räume. Teilweise müssen die Gymnasien auch mit zu kleinen Klassenräumen leben.

 

Durch die mögliche Einführung eines Oberstufenzentrums für mehrere Gemeinschafts-schulen könnte der Druck auf höhere Übergangsanteile etwas eingedämmt werden. Die Schulleiter der Gymnasien haben hierzu keine Bedenken in den erfolgten Regionalkonferenzen geäußert. Die beruflichen Schulen dagegen haben Bedenken bezüglich einer weiteren gymnasialen Oberstufe an den Gemeinschaftsschulen angemeldet.

 

Bei diesem Thema hat der Schulträger künftig abzuwägen zwischen Platzzahlen, gesehenen Tendenzen und dem freien Eltern- bzw. freiem Schülerwillen wie auch der Interessenlage derjenigen Schulen, die heute über eine Sekundarstufe II verfügen

 

 

Erkenntnis für die Hansestadt Lübeck:

 

Das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern und SchülerInnen ist gegenüber zukunftsfähigen und wirtschaftlichen Aspekten abzuwägen.

 

 

 

Angaben im Resümee zu den einzelnen Schulen

 

Das Resümee enthält auf den Seiten 30 bis 40 kurze Angaben zu jeder einzelnen Schule.

 

 

 

Anlagenband des Gutachtens

 

Im Anlagenband wird auf 182 Seiten detailliert die Datenlage fortgeschrieben mit einem Ausblick bis über das Jahr 2030 hinaus. Dieser ist nicht Bestandteil dieser Vorlage, aber als Datei unter dem Link  www.bildung.luebeck.de/kinder/schule/schulentwicklungsplanung.html

zu finden.

 

 

 

 

Anlage 1 zum Bericht Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung – Resümee

Anlagen

Anlage 1 zum Bericht Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Resümee

Anlage 2 zum Bericht Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung - Veränderungen Schulen seit 2001