Auszug - BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und Bfl: Ergänzungsantrag zu TOP 5.4 - VO/2016/03469 Antrag der SPD und BfL "Kommunale, kooperative Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft für Lübeck"  

22. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck in der Wahlperiode 2013 - 2018
TOP: Ö 5.4.2
Gremium: Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Do, 26.05.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 21:40 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerschaftssaal
Ort: Rathaus, 23552 Lübeck
VO/2016/03809 BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und Bfl: Ergänzungsantrag zu TOP 5.4 - VO/2016/03469 Antrag der SPD und BfL "Kommunale, kooperative Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft für Lübeck"
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN Beteiligt:Geschäftsstelle der BfL Fraktion
Bearbeiter/-in: Fiorenza, Angela   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beschluss:

Beschluss:

Der Antrag wird um folgende Fragen und den Passus Nr. 11 ergänzt:

 

1. Aus welchen Gründen ist die Beschäftigungsgesellschaft 2004 abgewickelt worden?

 

2. Liegen diese Gründe/Umstände immer noch vor bzw. was hat sich seit dem geändert?

 

3. Welche Vor- und Nachteile hat die Gründung? Was ist das Ziel?

 

4. Welche Maßnahmen werden aktuell mit welchem Erfolg seitens der Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter für die Zielgruppe angeboten?

 

5. An welcher Stelle muss eine Lücke im Angebot durch die Beschäftigungsgesellschaft geschlossen werden bzw. wieso ist sie in HL dennoch erforderlich?

 

6. Welche der folgenden Städte verfügt über Beschäftigungsgesellschaften?

- Kiel
- Flensburg
- Neumünster
- Hamburg
- Schwerin

 

7. Wie sind ggf. die dortigen kommunalen Beschäftigungsgesellschaften strukturiert? Wie viele Personen sind beschäftigt? Welche Tätigkeiten werden ausgeübt? Wie hoch war ggff. der Zuschussbedarf aus dem jeweiligen kommunalen Haushalt in den vergangenen 5 Jahren?

 

8. Ist der Betrieb einer kommunalen Beschäftigungsgesellschaft eine "freiwillige Leistung", die der Gegenfinanzierung im Rahmen des Konsolidierungsfonds bedarf?

 

9. Soll die Nichtannahme einer Beschäftigung bei der kommunalen Beschäftigungsgesellschaft zu sozialrechtlichen Sanktionen führen?

 

10. Erhalten Beschäftigte der kommunalen Beschäftigungsgesellschaft für ihre Arbeit mindestens den Mindestlohn?

 

 

11. Zur Finanzierung: Es dürfen zur Erfüllung der Aufgaben keine städtischen Haushaltsmittel in die Gesellschaft eingebracht werden.

 

 

 

 

Hierzu hatte 67Abstimmungsergebnis:

Die Vorsitzende greift den Vorschlag auf, erst über die Punkte 1.-10. und dann den Punkt 11. abzustimmen.                                                                                   

 

Abstimmungsergebnis Punkt 1. – 10.

Mehrheitliche Annahme bei

Ja-Stimmen: 46

Nein-Stimmen: 2

 

Abstimmungsergebnis Punkt 11.

Mehrheitliche Annahme bei

Ja-Stimmen: 25

Nein-Stimmen: 23

 

Der Antrag ist mehrheitlich angenommen.