Vorlage - VO/2016/03809  

Betreff: BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und Bfl: Ergänzungsantrag zu TOP 5.4 - VO/2016/03469 Antrag der SPD und BfL "Kommunale, kooperative Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft für Lübeck"
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN Beteiligt:Geschäftsstelle der BfL Fraktion
Bearbeiter/-in: Fiorenza, Angela   
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
26.05.2016 
22. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck in der Wahlperiode 2013 - 2018 unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Der Antrag wird um folgende Fragen und den Passus Nr

Beschlussvorschlag

Der Antrag wird um folgende Fragen und den Passus Nr. 11 ergänzt:

 

1. Aus welchen Gründen ist die Beschäftigungsgesellschaft 2004 abgewickelt worden?

 

2. Liegen diese Gründe/Umstände immer noch vor bzw. was hat sich seit dem geändert?

 

3. Welche Vor- und Nachteile hat die Gründung? Was ist das Ziel?

 

4. Welche Maßnahmen werden aktuell mit welchem Erfolg seitens der Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter für die Zielgruppe angeboten?

 

5. An welcher Stelle muss eine Lücke im Angebot durch die Beschäftigungsgesellschaft geschlossen werden bzw. wieso ist sie in HL dennoch erforderlich?

 

6. Welche der folgenden Städte verfügt über Beschäftigungsgesellschaften?

- Kiel
- Flensburg
- Neumünster
- Hamburg
- Schwerin

 

7. Wie sind ggf. die dortigen kommunalen Beschäftigungsgesellschaften strukturiert? Wie viele Personen sind beschäftigt? Welche Tätigkeiten werden ausgeübt? Wie hoch war ggff. der Zuschussbedarf aus dem jeweiligen kommunalen Haushalt in den vergangenen 5 Jahren?

 

8. Ist der Betrieb einer kommunalen Beschäftigungsgesellschaft eine "freiwillige Leistung", die der Gegenfinanzierung im Rahmen des Konsolidierungsfonds bedarf?

 

9. Soll die Nichtannahme einer Beschäftigung bei der kommunalen Beschäftigungsgesellschaft zu sozialrechtlichen Sanktionen führen?

 

10. Erhalten Beschäftigte der kommunalen Beschäftigungsgesellschaft für ihre Arbeit mindestens den Mindestlohn?

 

 

11. Zur Finanzierung: Es dürfen zur Erfüllung der Aufgaben keine städtischen Haushaltsmittel in die Gesellschaft eingebracht werden.

 

 

 

Die Begründung erfolgt mündlich

Begründung

Die Begründung erfolgt mündlich.

 

 


Anlagen