Auszug - Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen
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Wortprotokoll Abstimmungsergebnis |
5.1.1 Neuordnung der Hausmeisterdienste (Frau Friedrichsen) (5.651)
(TOP 5.2.2 am 02.05.2016)
- Kann schon jetzt davon gesprochen werden, dass die Neuordnung der Hausmeisterdienste ein Erfolgsmodell ist (unter dem Aspekt des finanziellen Erfolgs und auch der personellen Zufriedenheit) – oder „ruckelt“ es noch hier und da?
- Für wann ist die Evaluierung der Neuordnung der Hausmeisterdienste vorgesehen und wird dem Bauausschuss entgegen gebracht?
Zwischenantwort:
Es wird eine Beantwortung der Frage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.
Abschließende Antwort:
Das Projekt „Zentralisierung der Hausmeisterdienste beim GMHL“ ist noch nicht abgeschlossen. Somit ist das vorhandene System bisher so beibehalten worden. Das GMHL befindet sich in der Vorbereitung der Umsetzungsphase. Hierzu zählt entscheidend die Überarbeitung der aktuellen Dienstvereinbarung (DV) der Schulhausmeister. Eine grundsätzliche Umsetzung kann erst nach Inkrafttreten der DV erfolgen. Anhand einer beispielhaften Umsetzung eines Zuständigkeitsbereiches ist erkennbar, dass die betroffenen Bereiche (eine Schule und zwei Kindertagesstätten) aufgrund der Einrichtung eines Hausmeisterdienstes in den Kindertagesstätten und eines transparenten Leistungsverzeichnisses des Hausmeisterdienstes sehr zufrieden mit dem Standard der Hausmeisterdienste sind. In der mit den Hausmeistern eingerichteten Arbeitsgruppe ist erkennbar, dass durch die Einbindung der MitarbeiterInnen ein erheblicher Motivationsschub vorhanden ist.
Flächendeckend messbare und belastbare Fakten sind nach vier Monaten nicht ermittel- und präsentierbar. Belastbare Zahlen und Fakten können nach Ablauf eines Jahres nach Umsetzung der Planung in dem o.g. Umfang zur Verfügung gestellt werden.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
5.1.2 Lögenbank / Lögenbarg am ehemaligen Zollhaus in Travemünde (Herr Thalau / Herr Lötsch) (5.660)
(TOP 5.2.4 am 18.04.2016)
Herr Thalau berichtet von der sogenannten Lögenbank, die sich ursprünglich auf dem historischen Platz in Travemünde befand, an dem nun die Bäckerei Junge ansässig sei. Erst befanden sich diese Bänke auf dem Platz der Bäckerei Junge. Nachdem dort die Verkaufsfläche vergrößert wurde, wurden diese Bänke dort integriert und seien mittlerweile ganz verschwunden (als Geschenk der Firma Junge an einen Travemünder gegeben, bei dem sie nun im Garten stehen).
Herr Thalau möchte wissen, ob es seitens der Verwaltung geplant sei, dass dort wieder Bänke aufgestellt werden sollen und wie der Vertrag mit der Bäckerei Junge, auch mit Blick auf den alten historischen Platz, aussehe.
Herr Lötsch möchte ergänzend wissen, ob es sich hierbei um städtische Bänke handele.
Zwischenantwort:
Es wird eine Beantwortung der Frage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.
Abschließende Antwort:
Herr Thalau spricht von einer "Lögenbank" oder auch mehrere, was im Bereich 5.660.1-1 (Sondernutzung) allerdings nicht bekannt ist. Fakt ist, dass es ein Schild "Lögenbarg" gibt.
Zu den Bänken gab es im April 2013 schon einmal eine Presseanfrage von „Travemünde aktuell“, die über die Pressestelle der Hansestadt Lübeck zum Bereich Sondernutzung weitergeleitet wurde. Ob es eine historische Bank gibt oder gab, kann von dort allerdings nicht beantwortet werden.
Die ältesten vorliegenden Fotos sind von 2005 und auf denen sind bereits ganz "normale Anlagenbänke" des Bereiches Stadtgrün abgebildet, d. h. es sind städtische Standardbänke gewesen, die auf dem Platz vor dem alten Zollhaus aufgestellt waren.
Im Zuge des Umbaues des alten Zollhauses im Jahr 2012 hat die Bäckerei Junge angefragt, ob sie eine Sondernutzungserlaubnis für Außengastronomie erteilt bekäme.
Aufgrund der Tatsache, dass der Zustand der Betonpflanzkübel und der beiden Bänke "erbärmlich“ war, wurde diesem nach verwaltungsinterner Rücksprache zugestimmt. Die Bäckerei Junge hatte dann auch die Entsorgung der Kübel und Bänke übernommen.
Die erteilte Sondernutzungserlaubnis beinhaltet eine Auflage, die die Bäckerei Junge verpflichtet, das Schild / Platz zu erhalten und auch kostenlose Sitzplätze anzubieten. Das Schild besteht bis heute, allerdings sind die 2013 aufgestellten Sitzplätze in Form eines Bootes nicht mehr vorhanden.
Die Bäckerei Junge hat aber auf keinen Fall historische Bänke verschenkt.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
5.1.3 Marode Stützmauer in der Mecklenburger Straße (Herr Quirder) (5.660)
(TOP 5.2.5 am 18.04.2016)
Herr Quirder erklärt, dass es in der „Mecklenburger Straße“ auf der nordöstlichen Seite zwischen den Einmündungen „Hinter den Höfen“ und „Kirchstraße“ eine Stützmauer und eine Böschung befindet. Bei dieser Stützmauer sei durch Erosion schon die Bewährung zu sehen. Er bittet die Verwaltung sich dies vor Ort einmal anzusehen und ggf. diese Mauer zu sanieren.
Zwischenantwort:
Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt. Dafür muss aber zunächst geklärt werde, ob sich die Stützmauer in städtischer Baulast befindet oder private Eigentümer informiert werden müssen.
Abschließende Antwort:
Die Stützmauer ist in einem sanierungsbedürftigen Zustand. Die Verkehrssicherheit ist jedoch gegeben. Lose Betonbestandteile auf der Nebenanlage bzw. auf der Fahrbahn sind nicht vorgefunden worden. Die Stützmauer wird im Rahmen der Streckenkontrolle regelmäßig gesichtet. Eine Kostenschätzung für eine vollumfängliche Betoninstandsetzung liegt aktuell bei rund 26 TEUR. Die Sanierung der Maurer ist nicht vordringlich. Es ist geplant, eine Instandsetzung in Abhängigkeit von den Haushaltsmitteln des Jahres 2017 durchzuführen.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
5.1.4 Baumersatz für die Linde in Krummesse (Herr Stolzenberg) (5.660)
(TOP 5.2.5 am 02.05.2016)
Wie ist der Stand zum Baumersatz für die Linde, die in 2014 im Gutsweg in Krummesse abgenommen wurde?
Zwischenantwort:
Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.
Abschließende Antwort:
Die Linde war durch eine Stockfäule im Bereich des Wurzelansatzes stark geschädigt. Vor der Fällung war der Schaden bereits seit mehreren Jahren bekannt. Um den Baum so lange wie möglich zu erhalten, wurde die Baumkrone in den Vorjahren mehrmals reduziert (Verkleinerung der Kronenlast). Die Linde musste dann allerdings doch in 2014 im Zuge einer akuten Gefahrenabwehr gefällt werden.
In diesem Jahr und in den Vorjahren erfolgten – trotz knapper finanzieller Mittel und enger personeller Ressourcen – bereits zahlreiche Nachpflanzungen von Straßenbäumen. Dies soll auch zukünftig fortgesetzt werden.
Im Rahmen der nächsten größeren Pflanzung von Straßenbäumen, wird eine Pflanzung von Bäumen im Gutsweg in Krummesse geprüft. Allerdings steht der Zeitpunkt der Pflanzung noch nicht fest und ist abhängig von ausreichenden personellen und finanziellen Ressourcen.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
5.1.5 Verkehrssicherung Gneversdorfer Weg Ecke Vogteistraße (Herr Thalau) (5.610 / 5.660)
(TOP 5.2.1 am 18.04.2016)
Im Einmündungsbereich der Vogteistraße in den Gneversdorfer Weg in Travemünde haben sich in der Vergangenheit wiederholt Verkehrsunfälle zugetragen, bei denen insbesondere auch Radfahrer verwickelt und verletzt wurden.
Der Kreuzungsbereich ist durch folgende Merkmale gekennzeichnet:
1. Nur auf einer Seite des Gneversdorfer Wegs befindet sich ein Radweg, der in beide Richtungen befahrbar ist und daher von Autofahrern, welche die Vogteistrasse verlassen oder in diese einbiegen wollen, eine besonders hohe Aufmerksamkeit erfordert.
2. In Unmittelbarer Nähe zum Einmündungsbereich befindet sich eine Bahnschrankenanlage, die besondere Aufmerksamkeit auf sich zieht.
3. Hohes Verkehrsaufkommen auf dem Gneversdorfer Weg in beide Richtungen, welches ein Einbiegen in die Vogteistraße oder ein Verlassen der Vogteistraße erschwert.
Durch welche baulichen Maßnahmen könnte dieser Gefahrenpunkt beseitigt und der Verkehrsfluss verbessert werden? Wäre eine Ampellösung angebracht? Bitte zählen sie die möglichen Alternativen auf und erläutern Sie welche Maßnahme oder Maßnahmen die Verwaltung vorschlägt, um die Gefährdung für die unterschiedlichen Verkehrsteilnehmer zu reduzieren.
Zwischenantwort:
Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.
Abschließende Antwort:
Die Einmündung der Vogteistraße in den Gneversdorfer Weg war in den Jahren 2012 und 2013 eine Unfallhäufungsstelle. 2014 war dies nicht der Fall, das heißt es gab dort weniger als 3 gleichartige Verkehrsunfälle. Die Unfalldaten für 2015 sind mittlerweile ausgewertet. Im Jahr 2015 ereigneten sich 8 Verkehrsunfälle gleicher Art. Im laufenden Jahr 2016 waren es im April bereits 4 Unfälle.
Die Unfallhäufungsstelle wurde daher bei der Unfallkommission für die Jahre 2012 und 2013 am 27.01.2015 behandelt.
Es wurde festgestellt, dass die Sicht am Knotenpunkt ausreichend ist. Problematisch ist, dass es sich beim Radweg im Gneversdorfer Weg um einen Zweirichtungsradweg handelt. An diesen besteht eine grundsätzlich Gefährdung durch die Nichtbeachtung des linksseitig fahrenden Radverkehrs. So auch am o.g. Knotenpunkt. Hier war die häufigste Ursache der Unfälle, dass Kfz beim Abbiegen aus der Vogteistraße in den Gneversdorfer Weg von rechts kommende Radfahrende nicht beachtet hatten.
An dieser Einmündung wird bisher versucht, die Aufmerksamkeit des Kfz-Verkehrs aus der Vogteistraße durch Rotmarkierung der Radfurt und entsprechende Piktogramme mit Richtungspfeilen sowie Verkehrszeichen1000-32 („Radverkehr von links und rechts“) auf den Radverkehr auf dem Radweg im Gneversdorfer Weg zu lenken. Diese Maßnahmen sind offensichtlich unzureichend.
Zur weiteren Reduzierung der Unfallgefährdung wurden in der Unfallkommission am 27.01.2015 verschiedene Handlungsmöglichkeiten diskutiert, unter anderem Grünschnitt zur weiteren Verbesserung der Sichtverhältnisse, Einrichtung eines Stoppschildes für den Verkehr aus der Vogteistraße und eine Aufhebung von Abbiegestreifen in der Vogteistraße. Eine Signalanlage am Knotenpunkt müsste aufgrund der Einbindung des Bahnübergangs als sogenannte BÜSTRA-LSA eingerichtet werden. Dies würde einen sehr hohen technischen und finanziellen Aufwand sowie einen längeren Planungszeitraum bedeuten.
Zurzeit ist das Befahren des Radweges im Gegenrichtungsverkehr von der Einmündung Mühlenberg bis Torstraße als Sofortmaßnahme und Reaktion auf den massiven Unfallhäufungspunkt mit Zeichen 254 StVO untersagt, so dass Radfahrerende in Richtung Torstraße entweder absteigen und schieben oder auf der Fahrbahn mitfahren . Die Einrichtung eines Stoppschildes an der Einmündung Vogteistraße war nicht opportun, da bei den Unfällen regelmäßig die Kfz-Fahrenden aus dem Stand losgefahren sind und dabei den Radverkehr übersehen hatten.
Da es auch im weiteren Verlauf des Zweirichtungsradwegs im Gneversdorfer Weg zu Gefährdungen und tlw. auch Unfällen an der Einmündung Mühlenbergweg sowie den Zu-/ Ausfahrten der Verbrauchermärkte kommt, wurde bei der Unfallkommission am 27.01.2015 vereinbart, eine Aufhebung des unfallträchtigen Zweirichtungsradwegs im Gneversdorfer Weg zu prüfen. Die Fahrbahn besitzt eine ausreichende Breite zur Abmarkierung eines Radfahrstreifens auf der gegenüberliegenden Fahrbahnseite, so dass der Radverkehr Richtung Travemünder Landstraße/ Torstraße dort sicher geführt werden könnte.
Da wichtige Ziele des Radverkehrs auf der Ostseite des Gneversdorfer Wegs liegen, wurde eine Befragung der Radfahrenden im Gneversdorfer Weg durchgeführt, um deren Fahrbeziehungen zu ermitteln. Demnach ergibt sich ein großer Bedarf für ein Diagonalqueren des Knotenpunkts Gneversdorfer Weg/ Moorredder. Sollte dem Radverkehr dort kein Diagonalqueren möglich sein, wäre die Nutzung des Radfahrstreifens für viele Radfahrende unattraktiv. Zurzeit wird eine entsprechende Anpassung der Signalisierung am Knotenpunkt Gneversdorfer Weg/ Moorredder geprüft. Hierbei sind insbesondere die Auswirkungen auf den Kfz-Verkehr zu beachten, da es sich bei diesem Knotenpunkt um die Haupteinfahrt des Kfz-Verkehrs nach Travemünde handelt.
Der Verkehrsablauf am Knotenpunkt Gneversdorfer Weg/ Vogteistraße wird nicht als kritisch eingestuft, so dass hier keine zusätzlichen Maßnahmen erforderlich sind.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
5.1.6 Investive und konsumtive Maßnahmen für die Hafenwirtschaft (Herr Stolzenberg) (5.691)
(TOP 5.2.3 am 02.05.2016)
Herr Stolzenberg bittet um die Aufstellung der anstehenden investiven und konsumtiven Maßnahmen für die Hafenwirtschaft, die für 2016 / 2017 im Haushalt vorgesehen sind. Bitte benennen Sie in der Übersicht auch den Stand der Umsetzung.
Zwischenantwort:
Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.
Abschließende Antwort:
Die abschließende Antwort ist in der beigefügten Tabelle der Anlage ersichtlich.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
Ja-Stimmen:
Nein-Stimmen:
Enthaltungen:
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Anlagen: | |||||
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1 | öffentlich | TOP 5.1.6 - 160519 Br _Umsetzung Maßnahmen 2016 ff (168 KB) |