Auszug - Werbeanlagensatzung für die Altstadtbereiche Lübeck und Lübeck-Travemünde (5.610)  

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 2.1
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: zurückgestellt
Datum: Mo, 06.06.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 21:10 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
VO/2015/03018 Werbeanlagensatzung für die Altstadtbereiche Lübeck und Lübeck-Travemünde (5.610)
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator F. - P. Boden
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Grönhagen, Marion
 
Wortprotokoll
Beschluss

Dieser TOP und der TOP 2

Dieser TOP und der TOP 2.2 werden zusammen beraten. Die Diskussion ist unter diesem TOP aufgeführt, die Ergebnisse jeweils unter den TOP.

 

Frau Koretzky erläutert, dass die vom Wirtschaftsausschuss geforderten Stellungnahmen erneut und wie vom Wirtschaftsausschuss erbeten mit den Verbänden diskutiert worden seien. Nach Klärung inhaltlicher Fragestellungen aus den Stellungnahmen war man sich einig, dass die Werbeanlagensatzung so schnell wie möglich als Satzung beschlossen werden möge um endlich Planungssicherheit für die Gewerbetreibenden zu haben.

 

Herr Prieur möchte wissen, ob die Werbesatzung auch auf der, der Innenstadt gegenüberliegenden Traveseite gelte.

Frau Koretzky erklärt, dass hierbei aufgrund des Geltungsbereiches der Gestaltungssatzung nur die Altstadt berücksichtigt sei. Dies sei auch grundsätzlich sinnvoll, da der historische Altstadtkern einen erhöhten gestalterischen Anspruch habe. Die Ausdehnung könne aber bei Wunsch der Politik erweitert werden.

 

Herr Quirder weist in diesem Zusammenhang auf die Blickbeziehung am gegenüberliegenden Traveufer hin.

Frau Koretzky bestätigt ihm, dass diese Bereiche aufgrund der Pufferzone um das UNESCO-Welterbe „Lübecker Altstadt“ auch bereits jetzt schon besonders berücksichtigt werde.

 

Herr Stolzenberg möchte wissen, ob es ein spezielles Gremium gäbe, das in Zweifelsfällen abschließend entscheide.

Frau Koretzky erläutert, dass die Verfahrenshoheit grundsätzlich bei der Gemeinde läge. In unklaren Fällen werde es aber auf kurzem Wege Abstimmungen mit den Betroffenen geben.

 

Frau Bade möchte wissen, ob auch die Aufsteller (Passantenstopper) der einzelnen Geschäfte hierbei mit berücksichtigt seien.

Frau Koretzky merkt an, dass dies in der Altstadt über die Sondernutzung geregelt sei.

 

Frau Friedrichsen möchte wissen, ob die Bauordnung oder das Ordnungsamt für die Einhaltung zuständig sei.

Frau Koretzky erläutert, dass dies die Baukontrolleure der Bauordnung vornähmen.

 

Herr Lötsch möchte hierzu wissen, ob dafür genügend Personal vorhanden sei.

Frau Koretzky führt aus, dass mit Erscheinen des erläuternden und bebilderten Handbuchs viele Fragen im Vorwege abgeklärt werden können. Das Handbuch werde jedem Gewerbetreibenden kostenfrei zur Verfügung gestellt. Man gehe davon aus, dass das Handbuch die Arbeit deutlich erleichtern werde.

 

Der Bauausschuss vertagt die Vorlage einstimmig auf die nächste Bauausschusssitzung am 20.06.2016 (siehe TOP 1.2).

 

Beschluss: