Auszug - FDP und Freie Wähler & Die Linke: Austauschblatt zu TO 5.11 VO/2016/03545 FDP - Einrichtung von Ortsbeiräten in allen Stadtteilen  

Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
TOP: Ö 5.11
Gremium: Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Beschlussart: abgelehnt
Datum: Do, 28.04.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 20:45 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerschaftssaal
Ort: Rathaus, 23552 Lübeck
VO/2016/03700 FDP und Freie Wähler & Die Linke:
Austauschblatt zu TO 5.11 VO/2016/03545
FDP - Einrichtung von Ortsbeiräten in allen Stadtteilen
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion FREIE WÄHLER & DIE LINKE Beteiligt:Geschäftsstelle der FDP Fraktion
Bearbeiter/-in: Peisker, Sina   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Hierzu sprechen BM Rathcke und BM Howe

Hierzu sprechen BM Rathcke und BM Howe. BM Howe

beantragt Überweisung in den Hauptausschuss.

 

BM Akyurt beantragt ebenfalls Überweisung in den Hauptausschuss.

Es sprechen BM Jansen, BM Rathcke erneut, BM Mentz, BM Fürter, BM Lüttke,

BM Böhm und BM Dedow. BM Jansen erneut, BM Kleyer, BM Howe erneut und BM Mählenhoff.

 

Die Vorsitzende lässt über die Überweisung in den Hauptausschuss abstimmen, mit der Maßgabe der erneuten Beratung in der Bürgerschaft.

 

 

Abstimmungsergebnis über

Überweisungsantrag in den Hauptausschuss

mit der Maßgabe der erneuten Beratung in der Bürgerschaft:

Mehrheitliche Ablehnung bei

Ja-Stimmen: 9

Nein-Stimmen: 39

 

Beschluss:

Beschluss:

Bis zur Beratung des Haushalts 2017 ist der Bürgerschaft zu berichten:

 

1. Wie eine schrittweise Einführung von Ortsbeiräten, gemäß § 47 b Gemeindeordnung für

jeden Lübecker Stadtteil bis 2018 realisiert werden kann. Dazu sind auch folgende Aspekte

auf Umsetzbarkeit zu prüfen:

 

a. Im Sinne der Anpassung an die in Lübeck gängigen Begrifflichkeiten wird in Ersatz

zu „Ortsbeirat“ die Bezeichnung „Stadtteilbeirat“ gemäß §47 b Abs. 1 Satz 2 GO

verwendet.

 

b. Die Mitgliederzahl eines Stadtteilbeirats gemäß § 47 b Abs. 2 GO soll der eines

Fachausschusses entsprechen. Die Zusammensetzung soll nach Wahlergebnis der Kommunalwahl in den Stadtteilen gemäß § 47 b Abs. 3 GO erfolgen.

 

2. Welche Kosten durch die Einführung zu erwarten wären. Hier ist zum einen darzustellen, welche einmaligen Kosten für die Einführung dieser Strukturen entstehen würden. Es ist aber auch darzustellen, welche Kosten ein laufender Betrieb haben wird. Insbesondere ist der Personalmehraufwand für eine zentral vorzusehende Geschäftsführung durch das Büro der Bürgerschaft darzulegen. Zur Geringhaltung der Kosten sollen als Sitzungsräume der Stadtteilbeiräte vorzugsweise städtische Gebäude (Museen, Schulen etc.) angenommen werden.

 

3. Welche Entscheidungen die Bürgerschaft gemäß § 47 c Abs. 2 an die Stadtteilbeiräte übertragen könnte. Hierzu ist eine Begleitkommission bestehend aus je einem Vertreter pro Bürgerschaftsfraktion und einem Vertreter des Büros der Bürgerschaft zu bilden, die einen Vorschlag in dieser Sache parallel zum Bericht erarbeitet.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitliche Ablehnung bei

Ja-Stimmen: 11

Nein-Stimmen: 37