Vorlage - VO/2016/03700
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Beschlussvorschlag
Bis zur Beratung des Haushalts 2017 ist der Bürgerschaft zu berichten:
1. Wie eine schrittweise Einführung von Ortsbeiräten, gemäß § 47 b Gemeindeordnung für
jeden Lübecker Stadtteil bis 2018 realisiert werden kann. Dazu sind auch folgende Aspekte
auf Umsetzbarkeit zu prüfen:
a. Im Sinne der Anpassung an die in Lübeck gängigen Begrifflichkeiten wird in Ersatz
zu „Ortsbeirat“ die Bezeichnung „Stadtteilbeirat“ gemäß §47 b Abs. 1 Satz 2 GO
verwendet.
b. Die Mitgliederzahl eines Stadtteilbeirats gemäß § 47 b Abs. 2 GO soll der eines
Fachausschusses entsprechen. Die Zusammensetzung soll nach Wahlergebnis der Kommunalwahl in den Stadtteilen gemäß § 47 b Abs. 3 GO erfolgen.
2. Welche Kosten durch die Einführung zu erwarten wären. Hier ist zum einen darzustellen, welche einmaligen Kosten für die Einführung dieser Strukturen entstehen würden. Es ist aber auch darzustellen, welche Kosten ein laufender Betrieb haben wird. Insbesondere ist der Personalmehraufwand für eine zentral vorzusehende Geschäftsführung durch das Büro der Bürgerschaft darzulegen. Zur Geringhaltung der Kosten sollen als Sitzungsräume der Stadtteilbeiräte vorzugsweise städtische Gebäude (Museen, Schulen etc.) angenommen werden.
3. Welche Entscheidungen die Bürgerschaft gemäß § 47 c Abs. 2 an die Stadtteilbeiräte übertragen könnte. Hierzu ist eine Begleitkommission bestehend aus je einem Vertreter pro Bürgerschaftsfraktion und einem Vertreter des Büros der Bürgerschaft zu bilden, die einen Vorschlag in dieser Sache parallel zum Bericht erarbeitet.
Begründung
Die antragstellenden Fraktionen begrüßen seit Langem die Einrichtung von Ortsbeiräten. Daher greifen wir diesen Antrag aus der 2. Frauenbürgerschaft vom 4. März 2016 gern auf.
Anlagen