Auszug - Luxusbau stoppen - sozialen Wohnungsbau anfangen Überweisungsauftrag aus der Sitzung der Bürgerschaft am 28.01.2016 - Antrag der Fraktion Die LINKE (VO/2016/033369)  

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 5.3.1
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: abgelehnt
Datum: Mo, 18.04.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 20:32 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
VO/2016/03430 Luxusbau stoppen - sozialen Wohnungsbau anfangen
Überweisungsauftrag aus der Sitzung der Bürgerschaft am 28.01.2016 - Antrag der Fraktion Die LINKE (VO/2016/033369)
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator F. - P. Boden
Federführend:5.060 - Fachbereichs-Controlling Bearbeiter/-in: Kaacksteen, Thomas
 
Wortprotokoll
Beschluss

Antrag:

Antrag:

Alle Bauplanungen, die zum Ziel haben, hochpreisigen Wohnraum, sprich Luxuswohnungen zu entwickeln, werden beendet.

Stattdessen wird mit der Planung von günstigem Geschosswohnungsbau begonnen.

Zudem wird eine grundsätzliche Quote für alle zukünftigen Bauvorhaben von mindestens 30% für preisgebundenen Wohnraum festgelegt.

Ziel ist es, bis zum Jahr 2020 mindestens 5.000 zusätzliche günstige Wohnungen geschaffen zu haben.

 

 

Herr Stüttgen beantragt eine weitere Vertagung.

 

Herr Freitag führt aus, dass er diesen Antrag nicht weiter vertagen möchte.

 

Der Vorsitzende lässt über den Vertagungsantrag von Herrn Stüttgen abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:

Für eine Vertagung:                                          3 Stimmen

Gegen eine Vertagung:                            11 Stimmen

Enthaltungen:                                                        1 Stimme

 

Der Bauausschuss lehnt den Vertagungsantrag von Herrn Stüttgen mehrheitlich ab.

 

 

Der Vorsitzende lässt über die Vorlage / den Antrag abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:

Gegen die Vorlage / den Antrag:              13 Stimmen

Enthaltungen:                                                        2 Stimmen

 

Der Bauausschuss lehnt die Vorlage / den Antrag einstimmig ab.

 

 

 

Der Vorsitzende unterbricht die Sitzung – nach Beendigung des öffentlichen Teils - zur Herstellung der Nichtöffentlichkeit (20:05 Uhr).