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Auszug - Sanierung Koberg (5.660)  

44. Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 5.13
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Di, 26.04.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 19:43 Anlass: Sitzung
Raum: Große Börse
Ort: Rathaus
VO/2016/03519 Sanierung Koberg (5.660)
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator F. - P. Boden
Federführend:5.660 - Stadtgrün und Verkehr Bearbeiter/-in: Maurer, Michaela
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Mithilfe einer PowerPointPräsentation stellt Herr Dr

Mithilfe einer PowerPointPräsentation stellt Herr Dr. Klotz die Varianten Asphaltierung und Pflasterung des Kobergs in Bezug auf technische Ausführung, Kosten für die Herstellung sowie Instandhaltungskosten, Vorteile der Asphaltierung in Bezug auf Lärmschutz und Fahrradfreundlichkeit vor.

 

Hierzu sprechen Herr Rathcke, Frau Senatorin Weiher, Herr Senator Boden, Frau Mählenhoff, Herr Zander, Herr Bürgermeister Saxe, Frau Akyurt, Herr Lüttke, Herr Böhm und der Vorsitzende mit Fragen und Anmerkungen zu folgenden Punkten.

 

- Herstellung aller Straßen rund um den Koberg in gleicher Qualität

-  Auskunft der Denkmalpflege – es besteht kein Ensembleschutz, Asphaltierung verhindert

   weitere Erschütterungen und ggf. Schäden an den historischen Gebäuden

-  Möglichkeit, nach Einführung einer verkehrsberuhigten Innenstadt die Verlegung von

   Pflaster zu einem späteren Zeitpunkt nachträglich auszuführen

-  Statt kurzfristiger Sanierung vorerst Verlangsamung des Verkehrs durch straßen-

   verkehrsrechtliche Anordnungen und Aufnahme Diskussion zur Verkehrsentwicklung

   Innenstadt

-  Übernahme der Mehrkosten für Instandhaltung ggf. durch Possehl-Stiftung

-  Mitteilung der Possehl-Stiftung, Kosten für die investive Maßnahme bis zu € 750.000,-- zu

   übernehmen, sofern die HL einen entsprechenden Antrag stelle

-  rechtliche Folgen, wenn Sanierung abweichend vom technischen Regelwerk erfolgt

-  keine Gewährleistung der ausführenden Baufirma bei Herstellung der Fläche abweichend

   vom technischen Regelwerk

 

Herr Zander bittet um schriftliche Bestätigung, dass entsprechend der Ausführungen von Frau Senatorin Weiher laut der Denkmalpflege kein Ensembleschutz besteht und dass das Pflaster ebenfalls nicht unter Denkmalschutz stehe.

 

Herr Zander bittet weiterhin Herrn Bürgermeister Saxe um kurzfristige Nachfrage bei der Possehl-Stiftung, ob die bei Pflasterung des Kobergs entstehenden höheren Instandhaltungskosten zuwendungsfähig seien.

 

Der Hauptausschuss stellt Einvernehmen darüber her, dass eine Pflasterung des Kobergs bevorzugt werde, sofern die Possehl-Stiftung sich bereit erklären würde, nicht nur die Mehrkosten der Herstellung, sondern auch die Instandhaltungskosten zu tragen.

Beschluss:

Beschlussvorschlag:

 

Mit der Baumaßnahme Sanierung Koberg darf vorbehaltlich der Freigabe der Haushaltsmittel begonnen werden.

 

 

 

 

Der Hauptausschuss beschließt

Der Hauptausschuss beschließt

mehrheitlich  (4 Gegenstimmen)

gemäß Beschlussvorschlag.