Vorlage - VO/2016/03519  

Betreff: Sanierung Koberg (5.660)
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator F. - P. Boden
Federführend:5.660 - Stadtgrün und Verkehr Bearbeiter/-in: Maurer, Michaela
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Vorberatung
18.04.2016 
Sitzung des Bauausschusses unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Entscheidung
26.04.2016 
44. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   

Mit der Baumaßnahme Sanierung Koberg darf vorbehaltlich der Freigabe der Haushaltsmittel begonnen werden

Beschlussvorschlag

Mit der Baumaßnahme Sanierung Koberg darf vorbehaltlich der Freigabe der Haushaltsmittel begonnen werden.

 

 

 

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist nicht notwendig, weil deren Belange durch die Baumaßnahme nicht berührt werden.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

X

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch § 10 StrWG

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja (Anlage 1)

 

Kurzbeschreibung:

Begründung

Kurzbeschreibung:

 

Die Hansestadt Lübeck plant die Fahrbahn des Platzes „Koberg“ inklusive der Übergangs-bereiche und Zulaufstrecken „Große Burgstraße“ und „Breite Straße“ zu sanieren.

Im Rahmen der laufenden Straßenunterhaltung hat der Bereich Verkehr eine Orts-besichtigung durchgeführt und für den Sanierungsbereich unterschiedliche Schadensbilder dokumentiert. In den Asphaltdecken finden sich Längs-, Quer- und Netzrisse,  Ausbrüche sowie strukturell geschädigte Bereiche, Verdrückungen, Flickstellen, Abplatzungen.

Am Koberg weist die Fahrbahndecke zahlreiche Setzungen und Reihenverschiebungen im Großpflasterverbund auf. Das gebundene Fugenmaterial ist nicht mehr vorhanden. Einzelne Pflasterflächen haben keinen haltbaren Verbund und müssen durch Asphaltbeton ersetzt werden. Ursache dafür sind die auftretenden Schubkräfte und Spurbelastungen durch den Schwer- und Busverkehr in der S-förmigen Fahrbahn. Durch die Unebenheiten in der Oberfläche hat sich beim Überfahren der Druck auf das Großpflaster erhöht und teilweise die Pflasterbettungsschicht aus Beton zerstört. Erschütterungen und Lärmbelästigungen bis in die Grundstücksbereiche sind die Folge.

Um die Fahrbahn in einem verkehrssicheren Zustand zu halten, ist seit vielen Jahren ein hoher Unterhaltungsaufwand notwendig.

 

 

 

Der Sanierungsbereich unterteilt sich in drei Abschnitte, die sich hinsichtlich des Bestandes sowie der Anforderungen unterscheiden.

  • Abschnitt 1 beschreibt den zweistreifigen Kurvenbereich „Koberg“ in Pflasterbauweise. Hierbei soll durch den Ausbau des Kopfsteinpflasters und den Einbau eines lärmoptimierten Fahrbahnbelages eine deutliche Aufwertung des Kobergs in seiner Aufenthaltsqualität erreicht werden.
    Die Fahrbahn wird grundhaft erneuert. Der Gesamtaufbau besteht aus einer 30cm dicken Frostschutzschicht, 14 cm Asphalttragschicht aus AC 22 T S, 9 cm Asphaltbinderschicht aus AC 16 B S sowie einem  3 cm dicken Fahrbahnbelag aus hoch verformungsbeständigen Gussasphalt PMA 5.
  • Abschnitt 2 umfasst den Bereich „Große Burgstraße“ vom „Burgtor“ bis zur „Großen Gröpelgrube“. Hierbei wird die alte Verschleißdecke durch eine neue aus Splittmastixasphalt 4 cm dick ersetzt.
  • Als Abschnitt 3 wird der asphaltierte Bereich „Breite Straße“ zwischen „Engelsgrube“ und „Beckergrube“ definiert. Auch hier wird die alte Deckschicht abgefräst und durch eine neue, 4 cm dicke Schicht aus Splittmastixasphalt (SMA 8S) ersetzt.

Die Nebenanlagen sind nicht betroffen.

 

Die Sanierungsarbeiten sollen in der Sommerferienzeit vom 25.07.2016 bis 17.09.2016

realisiert werden. Die Arbeiten im Abschnitt 1 (Koberg) können aufgrund der gewählten Bauweise nur unter Vollsperrung erfolgen. Die Abschnitte 2 und 3 sowie die gesamten Vor- und Restarbeiten können im laufenden Verkehr unter halbseitigen Sperrungen nach RSA durchgeführt werden. Der Verkehr durch die Königstraße in Fahrtrichtung Gustav-Radbruch-Platz wird für etwa drei Wochen eingeschränkt.

 

 

Eine Kostenberechnung hat Gesamtkosten für die Abschnitte 1 bis 3 in Höhe von ca. 510.000,00  Euro brutto ergeben. Darin enthalten sind Planungs – und Ingenieurleistungen.

 

Die Gesamtkosten setzen sich zusammen aus               1. Abschnitt              390.000,00 Euro

              2. Abschnitt              70.000,00 Euro

              3. Abschnitt              50.000,00 Euro

              Gesamtkosten (brutto)              510.000,00 Euro

 

 

Kostendeckung:

 

Die erforderlichen Haushaltsmittel sind im Produktsachkonto 541001.639.7852000 für das Haushaltsjahr 2016 erhalten. Vorbehaltlich der Aufhebung des Sperrvermerks wird mit der Ausschreibung begonnen.

 

 

Anlage 1 - Finanzielle Auswirkungen

Anlagen

Anlage 1 - Finanzielle Auswirkungen

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1 - Finanzielle Auswirkungen - Koberg (17 KB)