Auszug - Nachtragshaushaltspläne 2016 für die Stiftungen Kriegsopferdank und Vereinigte Testamente  

44. Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 5.3
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Di, 26.04.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 19:43 Anlass: Sitzung
Raum: Große Börse
Ort: Rathaus
VO/2016/03476 Nachtragshaushaltspläne 2016 für die Stiftungen Kriegsopferdank und Vereinigte Testamente
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator Sven Schindler
Federführend:2.280 - Wirtschaft und Liegenschaften Bearbeiter/-in: Kaben, Birte
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Keine Wortmeldungen

Keine Wortmeldungen.

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Aufgrund des § 98 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein werden die 1. Nachtragshaushaltspläne für das Haushaltsjahr 2016 wie folgt festgesetzt:

 

1.              für die Stiftung Kriegsopferdank

 

I.

Mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan werden

 

 

 

 

 

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschl. der Nachträge

 

 

 

 

 

 

erhöht um

vermindert um

gegenüber

bisher

EUR

nunmehr fest- gesetzt auf

EUR

 

 

EUR

EUR

1.

im Ergebnisplan der

 

 

 

 

 

Gesamtbetrag der Erträge

 

 

549.600

unverändert

 

Gesamtbetrag der Aufwendungen

 

 

549.600

unverändert

 

Jahresüberschuss

 

 

            0

unverändert

 

Jahresfehlbetrag

 

 

            0

unverändert

2.

im Finanzplan der

 

 

 

 

 

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

 

 

 

530.500

 

unverändert

 

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

 

 

 

 

 

458.300

 

unverändert

 

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit

 

 

 

 

 

 

 

 

      300

 

 

unverändert

 

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit

 

 

145.100

 

 

 

 

 

103.900

 

 

249.000

 

II.

Es werden neu festgesetzt:

 

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

von

bisher          0 EUR

 

auf     unverändert

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

von

bisher          0 EUR

 

auf     unverändert

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite

von

bisher          0 EUR

 

auf     unverändert

 

 

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am                erteilt.

 

2.              für die Stiftung Vereinigte Testamente

I.

Mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan werden

 

 

 

 

 

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschl. der Nachträge

 

 

 

 

 

 

erhöht um

vermindert um

gegenüber

bisher

EUR

nunmehr fest- gesetzt auf

EUR

 

 

EUR

EUR

1.

im Ergebnisplan der

 

 

 

 

 

Gesamtbetrag der Erträge

 

 

1.971.100

unverändert

 

Gesamtbetrag der Aufwendungen

 

 

1.971.100

unverändert

 

Jahresüberschuss

 

 

            0

unverändert

 

Jahresfehlbetrag

 

 

            0

unverändert

2.

im Finanzplan der

 

 

 

 

 

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

 

 

 

1.809.700

 

unverändert

 

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

 

 

 

 

 

1.632.500

 

unverändert

 

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit

 

 

 

 

 

 

 

 

      15.500

 

 

unverändert

 

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit

 

 

185.500

 

 

 

 

 

   407.300

 

 

592.800

 

II.

Es werden neu festgesetzt:

 

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

von

bisher          0 EUR

 

auf     unverändert

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

von

bisher          0 EUR

 

auf     unverändert

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite

von

bisher          0 EUR

 

auf     unverändert

 

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am                erteilt.

 

 

 

 

 

 

Der Hauptausschuss…

Der Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft
einstimmig, gemäß Beschlussvorschlag
zu entscheiden.