Auszug - Bebauungsplan 02.13.00 - St. Jürgen / Wasserkunst - und zugehörige 119. Änderung des Flächennutzungsplanes, Änderung des Aufstellungsbeschlusses und Auslegungsbeschluss (5.610)
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Wortprotokoll Beschluss |
Herr Howe möchte wissen, ob es eine vertragliche Regelung mit dem Investor im Hinblick auf sozialen Wohnungsbau gäbe, und wenn ja an welcher Stelle.
Herr Senator Boden erläutert, dass es sich hierbei um die Grundstücke der Stadtwerke Lübeck handele und die Verwaltung in dem Kaufvertrag nicht involviert sei.
Herr Howe stellt in Aussicht folgende Anträge zu stellen:
Der Wanderweg solle entlang des Ufers der Wakenitz geführt werden.
In den Bauabschnitten WA9 und WA10 (gemeint ist WA8) solle es keine vier Vollgeschosse geben, sondern das obere müsse ein Staffelgeschoss werden.
Die zu pflanzenden Bäume sollen einen Stammumfang von mindestens 25 cm haben und nicht wie im B-Plan aufgeführt nur 15 cm bis 18 cm.
Weiterhin möchte Herr Howe wissen, ob die Ausgleichsmaßnahmen bezüglich der Begrünung von Dach- und Tiefgaragenflächen (Seite 37 der Begründung) immer so angerechtet würden.
Herr Bresch erläutert, dass ursprünglich ein Wanderweg im gesamten Verlauf des Ufergrünzuges vorgesehen war, eine Wegeführung im nördlichen Teilbereich aber aus Artenschutzgründen nicht umgesetzt werden könne, da dieser Bereich die Funktion eines Rückzugsraumes für den Fischotter habe. Bezüglich der von Herrn Howe angesprochenen vier Vollgeschosse erläutert Herr Bresch, dass es weniger auf Einhaltung der Vollgeschossdefinition der Schleswig-Holsteinischen Bauordnung ankomme, als vielmehr auf die gestalterische Ausprägung von Staffelgeschossen und hierzu erhalte der B-Plan konkrete Gestaltungsregelungen.
Herr Bresch führt weiter aus, dass die Festlegung des Stammumfanges der zu pflanzenden Bäume mit der Naturschutzbehörde abgestimmt sei und zur Nachfrage mit Blick auf die Dachbegrünung erklärt Herr Bresch, dass das auf den Tiefgaragen anfallende Niederschlagswasser zur Seite abgeleitet werde.
Herr Schröder führt ergänzend aus, dass es sich hierbei um eine Vorlage der Verwaltung handele und auch aufgezeigt werde, wie der Abwägungsprozess innerhalb der Verwaltung zu Stande gekommen sei. Daher sei es an dieser Stelle nicht angebracht, diesen Prozess in Frage zu stellen, weil eventuell von irgendwo her andere Informationen bestünden.
Frau Friedrichsen möchte wissen, ob es überhaupt schon Sichtungen des Otters gegeben habe.
Herr Bresch erläutert, dass durch Begehungen Funde (Trittspuren und Kot) nachgewiesen worden seien, die das Vorkommen des Otters bestätigen.
Frau Friedrichsen verweist auf den möglichen Lärm von spielenden Kindern auf den angrenzenden Grundstücken und möchte hierzu wissen, ob dies nicht die gleichen Störungen hervorrufe. Bezüglich der Ausgleichsflächen hinterfragt sie, warum der Vorhabenträger nur die innerhalb des Gebietes zahlen müsse und nicht die außerhalb.
Herr Bresch verweist auf den mit dem Bauherrn zu schließenden Ausgleichsvertrag und auf die Zuordnung von Ausgleichsmaßnahmen auf Ökokontenflächen in Groß-Steinrade. Dort könne der Investor nicht selbst die festgesetzten Ausgleichsmaßnahmen durchführen, müsse aber die Kosten hierfür vollständig tragen.
Herr Schröder fügt ergänzend hinzu, dass hierfür die städtebaulichen Verträge zwischen dem Investor und der Stadt Lübeck entworfen würden.
Herr Rosenbohm möchte wissen, ob die Pflege dieser Ökokontoflächen geregelt sei.
Herr Bresch erklärt, dass die Pflege sicherlich im Vertrag zwischen dem Betreiber der Ökokontenflächen und dem Investor geregelt werde, er die konkreten Regelungen aber nicht kenne.
Frau Friedrichsen möchte noch einmal wisse, wie es sich mit dem zu schützenden Otter und dem Lärm spielender Kinder verhalte.
Herr Bresch verweist noch einmal auf die von Fachleuten erstellte Gutachten und ergänzt, dass nicht der Lärm das Hauptproblem sei, sondern die Gerüche von zum Beispiel herumlaufenden Hunden.
Frau Bade möchte erläutert haben, wie die Qualität von Bäumen mit den Höhen der Bäume zusammenhänge, was ihr von Herrn Bresch erläutert wird.
Herr Ramcke möchte wissen, ob der Otter auch nördlich des Baugebietes WA9 vorkomme.
Herr Bresch erläutert, dass es sich bei den Schutzanforderungen um das östlich dieses Gebietes gelegene Areal handele.
Weiter hinterfragt Herr Ramcke die geplanten Abholzungen und ob diese mit dem Schutz des Otters in Einklang zu bringen seien.
Herr Bresch führt aus, dass diese Maßnahmen auch mit der Naturschutzbehörde abgestimmt seien.
Herr Ramcke möchte weiter wissen, ob auf den Grundstücken des Baugebietes WA9 keine Hunde gehalten werden dürften.
Herr Bresch erklärt, dass diese Grundstücke durch einen durchgängig geschlossenen Zaun (ohne Tore) gegenüber der Grünfläche abgeschirmt werden müssten und es diesbezüglich auch noch Kontrollmaßnahmen zur Einhaltung geben werde.
Abschließend erwähnt Herr Ramcke den Aushub von Sickerflächen und erkundigt sich, warum nicht schon vorab die Proben hierfür gezogen und analysiert werden würden.
Herr Bresch widerspricht dem und stellt dar, dass bereits Proben gezogen wurden. Es gäbe dort keinerlei Altlasten, der Boden weise aber Belastungen auf, sodass er fachgerecht entsorgt werden müsse und nicht an anderer Stelle verwendet werden könne.
Herr Stüttgen möchte wissen, ob die Fläche der Planstraße C vollständig asphaltiert würde.
Herr Bresch erläutert anhand des Planes, dass der südliche Fußweg im Bereich des Parks nicht direkt an der Fahrbahn, sondern geschwungen durch den Park geführt werden solle und die Flächen zwischen Fußweg und Fahrbahn als Grünfläche angelegt werden sollten.
Weiter möchte Herr Stüttgen wissen, ob es im südlichen Bereich auch Tiefgaragen geben werde.
Herr Bresch erwähnt, dass Tiefgaragen unter den Gebäuden zulässig seien.
Abschließend möchte Herr Stüttgen wissen, warum bestimmte Bereiche aus dem bereits vor Jahren beschlossenen Auslegungsbeschluss herausgenommen wurden.
Herr Bresch führt aus, dass zum Beispiel der Standort des Wasserwerkes nicht mit in den einzubeziehen sei, da hier kein planungsrechtlicher Regelungsbedarf und damit kein Planerfordernis bestehe. Gleiches gelte für die Wohngrundstücke am Karl-Roß-Weg.
Herr Senator Boden ergänzt, dass es vor sieben Jahren auch noch andere Überlegungen gegeben habe, zum Beispiel einen durchgängigen Uferwanderweg auch über das Wasserwerksgelände zu führen.
Herr Stolzenberg sieht es als ein wichtiges Argument an, den Wanderweg am Ufer der Wakenitz entlang zu führen, allerdings auch unter Berücksichtigung des Artenschutzes. Er verweist auf die Stellungnahme der Naturschutzbehörde, der dies auch ein wichtiges Anliegen sei.
Weiterhin möchte Herr Stolzenberg die genaue Lage der zu installierenden Lärmschutzwand auf der Wakenitzbrücke wissen und welche Kosten bzw. zusätzlichen Kosten im Bezug auf die Unterhaltung auf die Stadt Lübeck zukämen. Seiner Meinung nach wäre so eine Lärmschutzwand auch auf der anderen Brückenseite notwendig.
Herr Stolzenberg möchte im Hinblick auf das Verfahren wissen, wie mit den Stellungnahmen der Bürger bei der öffentlichen Auslegung umgegangen worden sei und ob es ein Protokoll hierüber gäbe. Weiterhin möchte er von dem vorhabenbezogenen Wettbewerb oder des Gutachterverfahrens die Auslobung oder das Ergebnis des Erstplazierten vorgestellt bekommen. Herr Stolzenberg möchte auch wissen, in welchem Zeitraum die öffentliche Auslegung geplant sei.
Herr Freitag erwähnt, dass die Ergebnisse bereits im Bauausschuss vorgestellt wurden und dass man sich auch direkt an die Verwaltung wenden könne um diese Informationen zu erhalten.
Herr Bresch erläutert zu den von Herrn Stolzenberg gestellten Fragen Folgendes:
Die öffentliche Auslegung werde im Zeitraum vom 28.12.2015 bis 30.01.2016 erfolgen.
Die Ergebnisse des Gutachterverfahrens wurden vor gut zwei Jahren im Bauausschuss vorgestellt.
Ein Protokoll der öffentlichen Auslegung gäbe es. Der damalige Hauptkritikpunkt war der, dass von zusätzlichen Verkehren im Quartier abgesehen werden solle. Die Planungen wurden dahingehend konkretisiert, dass es auf Höhe des Quartierparks am Wasserturm nur eine für Fußgänger und Radfahrer durchgängige Passage geben werde.
Bezüglich der Lage der Lärmschutzwand erläutert Herr Bresch dies anhand des Planes.
Herr Stolzenberg spricht den relevanten Abstand von 100m zur Lärmschutzmaßnahme an und möchte wissen, wie groß der einzuhaltende Abstand sein müsse, um auf diese Lärmschutzwand verzichten zu können.
Herr Bresch führt aus, dass dies von den zu erreichenden Werten abhängig sei. Ohne Lärmschutzwand würden die Orientierungswerte der DIN 18.005 für allgemeine Wohngebiete in großen Teilen des östlichen Teilbereichs (WA8 – WA10) überschritten.
Herr Rosenbohm spricht die in der Anlage 5 unter Punkt 1.4 genannten maximalen zwei Wohnungen je Wohngebäude in den Teilgebieten WA2, WA3, WA9 und WA10 an. Bei den beiden letztgenannten könne er sich dies auch vorstellen, aber nicht bei WA2 und WA3.
Herr Bresch erläutert dies mit dem Hinweis auf das städtebauliche Konzept, in Ergänzung zum überwiegenden Geschosswohnungsbau sollen in den genannten Teilbereichen Stadthäuser (Reihenhäuser) mit Gartengrundstücken u.a für Familien entstehen.
Frau Metzner möchte wissen, welche Folgekosten eine Lärmschutzwand auf der Wakenitzbrücke für die Hansestadt Lübeck habe und von welcher Länge man hier spräche.
Herr Bresch gibt die Länge mit rund 220m an und verweist u.a. auf eine Aussage des Bereiches Recht, dass man Folgekosten aufgrund von Unterhaltungsmaßnahmen nicht auf den Vorhabenträger umlegen könne.
Frau Metzner möchte hierzu wissen, ob der Investor die Kosten für Lärmschutzfenster tragen müsse, was Herr Bresch ihr für sämtliche im Planungsgebiet vorgesehene Neubauten bestätigt.
Herr Quirder möchte wissen, ob es im Nachhinein Untersuchungen geben werde, ob die prognostizierte verkehrliche Mehrbelastung von 10% im angrenzenden Viertel auch in der Praxis realistisch sei.
Herr Bresch erklärt, dass der Verkehrsgutachter hierzu Annahmen in Abstimmung mit der Abteilung Verkehrsplanung getroffen habe, und dass eine nachträgliche Überprüfung nicht vorgesehen sei.
Herr Ramcke möchte wissen, ob eine neue oder angepasste Ampelanlage in der Ratzeburger Allee angedacht sei.
Herr Bresch erläutert, dass im Bereich der heutigen Einmündung des Mönkhofer Weges der Umbau zu einer Kreuzung mit einer Lichtsignalanlage vorgesehen sei. Die Kosten hierfür seien ebenfalls vom Bauherrn zu tragen.
Herr Stolzenberg möchte wissen, wer später entscheide, in welcher Form die öffentlichen Grünflächen zum Beispiel auch als Spielplätze ausgestaltet würden und wer die Kosten hierfür trüge.
Herr Bresch führt aus, dass dies mit dem Bereich Stadtgrün und Verkehr abgestimmt sei und die Herstellung der Parkanlagen dem Vorhabenträger durch Erschließungsvertrag auferlegt werde.
Herr Howe stellt folgende Anträge:
1. Der Wanderweg ist parallel zum Ufer der Wakenitz zu führen.
2. Alle Ersatzpflanzungen müssen mindestens einen Stammumfang von 25cm haben.
Herr Stolzenberg stellt folgende Anträge:
1. Die Baugründstücke im Bereich WA9 werden um 10m reduziert und der Wanderweg wird auf der dortigen Fläche geführt.
2. Das Baurecht der Grundstücke wird zurückgenommen, dass auf eine aktive Lärmschutzmaßnahme auf der Wallbrechtbrücke verzichtet werden kann.
(Änderung gemäß Bauausschusssitzung vom 18.01.2016)
Im Zusammenhang mit den Anträgen zum Ufergrünzug weist Herr Bresch vor der Abstimmung nochmals ausdrücklich darauf hin, dass die Belange des Artenschutzes nicht der Abwägung unterliegen.
Der Vorsitzende lässt über den ersten Antrag von Herrn Howe abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
Für den ersten Antrag von Herrn Howe: 11 Stimmen
Gegen den ersten Antrag von Herrn Howe: Keiner
Enthaltungen: 2 Stimmen
Der Bauausschuss beschließt den ersten Antrag von Herrn Howe einstimmig.
Der Vorsitzende lässt über den zweiten Antrag von Herrn Howe abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
Für den zweiten Antrag von Herrn Howe: 2 Stimmen
Gegen den zweiten Antrag von Herrn Howe: 10 Stimmen
Enthaltungen: 1 Stimme
Der Bauausschuss lehnt den zweiten Antrag von Herrn Howe mehrheitlich ab.
Der Vorsitzende lässt über den ersten Antrag von Herrn Stolzenberg abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
Für den ersten Antrag von Herrn Stolzenberg: 4 Stimmen
Gegen den ersten Antrag von Herrn Stolzenberg: 9 Stimmen
Enthaltungen: Keine
Der Bauausschuss lehnt den ersten Antrag von Herrn Stolzenberg mehrheitlich ab.
Der Vorsitzende lässt über den zweiten Antrag von Herrn Stolzenberg abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
Für den zweiten Antrag von Herrn Stolzenberg: 1 Stimme
Gegen den zweiten Antrag von Herrn Stolzenberg: 12 Stimmen
Enthaltungen: Keine
Der Bauausschuss lehnt den zweiten Antrag von Herrn Stolzenberg mehrheitlich ab.
Der Vorsitzende lässt über die Vorlage mit dem ergänzten Antrag abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
Für die ergänzte Vorlage: 10 Stimmen
Gegen die ergänzte Vorlage: 3 Stimmen
Enthaltungen: Keine
Der Bauausschuss beschließt mehrheitlich den Beschlussvorschlag in ergänzter Form.
Beschluss:
1. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes 02.13.00 – St. Jürgen Wasserkunst -, dessen Aufstellung der Bauausschuss am 15.12.2008 beschlossen hat, wird um die Grundstücke Hohelandstraße 75/77 und 79, Bei der Wasserkunst 2 bis 16 (gerade), Wakenitzstraße 77, 79 und 81, Karl-Roß-Weg 3 bis 11 (ungerade) sowie um die weiterhin zu Betriebszwecken genutzten Flächen des Wasserwerkes an der Wakenitz reduziert. Gleiches gilt für den Geltungsbereich der zugehörigen Flächennutzungsplanänderung, die abweichend vom Aufstellungsbeschluss für die 28. FNP-Änderung als 119. FNP-Änderung für den Teilbereich St. Jürgen / Wasserkunst fortgesetzt wird.
Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes 02.13.00 und der zugehörigen 119. FNP-Änderung umfasst somit den Bereich zwischen Ratzeburger Allee, Hohelandstraße, den rückwärtigen Grenzen der Grundstücke Hohelandstraße 75/77 und 79 sowie Bei der Wasserkunst 2 bis 16 (gerade), der südwestlichen und südlichen Grenze des Betriebsgrundstücks der Wasserwerke, Wakenitz, Wallbrechtstraße (Wakenitzbrücke), Karl-Roß-Weg sowie den rückwärtigen Grenzen der Grundstücke Karl-Roß-Weg 3 bis 11 (ungerade) gemäß beiliegendem Übersichtsplan (Anlage 1).
2. Der Bauausschuss nimmt den für den Bebauungsplan 02.13.00 ‑ St. Jürgen / Wasserkunst ‑ und die zugehörige 119. Änderung des Flächennutzungsplanes erstellten Auswertungsbericht zu den im Rahmen der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen in der vorliegenden Fassung (Anlage 2) zur Kenntnis.
3. Der Entwurf des Bebauungsplanes 02.13.00 – St. Jürgen / Wasserkunst - und die zugehörige Begründung werden in den vorliegenden Fassungen (Anlagen 3 und 6) gebilligt.
4. Der Entwurf der 119. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich St. Jürgen / Wasserkunst und die zugehörige Begründung werden in den vorliegenden Fassungen (Anlagen 7 und 8) gebilligt.
5. Die Entwürfe des Bebauungsplanes 02.13.00 und der 119. Flächennutzungsplanänderung sowie die zugehörigen Begründungen sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die Auslegung zu benachrichtigen.
6. Sollte der Entwurf des Bebauungsplanes und/oder der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung nach der öffentlichen Auslegung geändert oder ergänzt werden, ohne dass die Grundzüge der Planung berührt werden, ist eine eingeschränkte Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit sowie der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen.