Herr Senator Boden erläutert vorab die Vorgaben die dem Fachbereich 5 vom Bereich Haushalt und Steuerung auferlegt wurden, um den Haushalt 2016 anzumelden. Als Vergleich hierzu stellt er die angemeldeten Summen der Vorjahre ins Verhältnis zu den bewilligten.
In 2014 wurde ein Gesamtvolumen des Investitionshaushalts von 33,2 Mio. Euro veranschlagt, aber für den Fachbereich 5 nur 13,6 Mio. Euro bewilligt. Für 2015 war das Verhältnis 33,5 Mio. Euro zu 22,6 Mio. Euro.
Für 2016 wurden 35 Mio. Euro in Aussicht gestellt, aber nur vermutlich genehmigungsfähige 22,6 Mio. angemeldet. Von dieser Anmeldung wurden noch einmal 3 Mio. Euro vom Bereich Haushalt und Steuerung gekürzt. Die Projekte, die von diesen Kürzungen betroffen sind und alle anderen durch die finanziellen Zwänge unberücksichtigten Maßnahmen, könnten in der umverteilten Liste nachgelesen werden. Diese Liste dokumentiere die Diskrepanz zwischen der Anmeldung und dem Haushaltsentwurf.
Herr Quirder möchte bezüglich der laufenden Nummern 318 und 319 der Anlage 2.2 (Seite 61 und 63 des Produktblattes) wissen warum wieder Brandschutzmaßnahmen an der Ernestienschule durchzuführen seien, obwohl diese Schule erst vor drei bis vier Jahren saniert wurde.
Herr Bunk erläutert, dass die damals durchgeführten Maßnahmen keine umfassenden waren, sondern nur Teilmaßnahmen und jetzt verschiedenste Einzelmaßnahmen zu realisieren seien.
Herr Quirder möchte bezüglich der laufenden Nummer 389 der Anlage 2.2 (Seite 173 des Produktblattes) wissen, warum beim Radweg Mecklenburger Straße (K32) nur Einnahmen ausgewiesen seien.
Herr Bössow merkt an, dass es sich hierbei um Fördermittel handele, die noch nachlaufen würden.
Herr Quirder möchte bezüglich der laufenden Nummer 442 der Anlage 2.2 wissen, worum es sich bei dieser Maßnahme handele, da in der Liste von „Unterhaltungen von Parkanlagen“ die Rede sei, aber auf dem Produktblatt der Spielplatz Stadtgüterweg erwähnt sei. Hierzu möchte er weiterhin wissen, welche Aussage bindend sei, die der Liste oder die des Produktblattes.
Herr Bössow erläutert, dass beide Daten übereinstimmen sollten und die Liste nur zur besseren Lesbarkeit entworfen worden wäre. Im Zweifelsfall werde aber das Produktblatt das Ausschlaggebende sein.
Bezüglich des Objektes erläutert Herr Dr. Klotz, dass es sich hierbei um den Spielplatz handele, welcher allerdings auch ein Teil des Wanderweges sei.
Herr Quirder wünscht eine eindeutige Klärung, dass das Geld für den Spielplatz auszugeben sei.
Herr Senator Boden sagt diesbezüglich eine Korrektur in der Liste (Anlage 2.2) zu.
Herr Quirder möchte erst einmal abschließend wissen, um welches bewegliches Anlagevermögen in Höhe von 244.300 Euro es sich bei der laufenden Nummer 378 der Anlage 2.2 handele.
Herr Dr. Klotz sagt eine Nachreichung zum Bauausschuss am 16.11.2015 zu.
Frau Friedrichsen möchte wissen, was sich hinter den laufenden Nummern 104 bis 106 der Anlage 2.2 verberge (Paul-Klee-Schule / Umbau Kirchenräume).
Herr Bunk erklärt, dass es sich hierbei um eine Anmeldung des Fachbereiches 4 handele, mittlerweile aber keine Umbaumaßnahmen mehr vorgesehen seien. Daher wurde die Ansätze auf Null gesetzt.
Herr Senator Boden ergänzt, dass hier ein Wettbewerb seitens der Kirche stattgefunden habe und der Raum der Schule zugeschlagen werde.
Frau Friedrichsen möchte weiter wissen, warum die Sanierung der Kantstraße (laufende Nummer 360) bis 2018 geschoben werde.
Herr Dr. Klotz erläutert, dass zwar die Stelle für die Sachbearbeitung u.a. für diese Straße freigegeben sei, momentan aber erst die Ausschreibung hierfür laufe. Der Bereich Haushalt und Steuerung habe diese Maßnahme auf 2018 geschoben. Weiterhin verweist Herr Dr. Klotz aber auf die 100.000 Euro in 2016, die für Planungen im Zusammenhang mit der Kantstraße zu nutzen sein werden.
Frau Friedrichsen möchte im Bezug auf die Hausmeisterdienste wissen, ob diese zum 01.01.2016 beim GMHL angesiedelt sein werden und wie dann die Struktur hierfür angedacht sei.
Herr Bunk führt aus, dass zum 01.01.2016, gemäß einer Zwischenentscheidung des Bürgermeisters, zunächst nur die Schulhausmeister zum GMHL wechseln werden. Auch die Zuständigkeiten der Hausmeister für die zu betreuenden Objekte blieben vorerst unverändert. Das Projekt Hausmeisterdienste werde im Jahr 2016 fortgeführt.
Frau Friedrichsen spricht die vorhandenen Flachdächer bei städtischen Gebäuden an und betrachte diese als schadensanfälliger im Vergleich zu geneigten Dächern. Sie möchte wissen, warum man nicht geneigte Dächer bevorzuge.
Herr Bunk führt aus, dass bei der Hansestadt Lübeck fast keine Neubauten mehr durchgeführt werden. Dementsprechend stellt sich relativ selten die Frage nach der zu wählenden Dachform. Der vorgesehene Neubau der Feuerwache 3 erhalte zwar auch ein Flachdach, wobei dieses durch eine Gefälledämmung als leicht geneigtes Dach ausgeführt werde und nicht als reines Flachdach. Grundsätzlich hänge die Schadensanfälligkeit eines Flachdachs auch von der Planung und Ausführung ab. Eine generelle Aussage, dass Flachdächer oder leicht geneigte Dächer zwangsläufig schadensanfällig sind, könne man so nicht treffen.
Herr Kämer verweist auf die laufende Nummer 21 der Anlage 4a, bei der eine amtliche Bekanntmachung ausschließlich über das Internet vorgesehen sei. Hierzu mahnt er an, dass bedacht werden solle, dass viele Menschen das Internet nicht nutzen und man keine Zwei-Klassen-Gesellschaft schaffen solle. Er möchte hierzu wissen, ob diese Art der Bekanntmachung rechtlich geprüft sei. Die Verwaltung sagt zu, diese Frage an den zuständigen Fachbereich 1 weiterzuleiten.
Frau Metzner würde es sich wünschen, wenn die Verwaltung der Politik eine Aufstellung der abgearbeiteten Maßnahmen aus 2015 zur Kenntnis geben würde. So dass zu erkennen sei, was aus den beschlossenen Projekten geworden sei und welche Reste noch vorhanden seien.
Frau Metzner möchte ebenfalls wissen, ob die Altstadtinsel noch zu erreichen sei, wenn viele Brücken (Mühlentorbrücke, Rehderbrücke, Hüxtertorbrücke, Bahnhofsbrücke und Possehlbrücke) zeitgleich in 2016 saniert werden würden.
Herr Dr. Klotz versichert, dass hierfür im Jahr 2016 teilweise nur kleinere Summen im Haushalt vorgesehen seien, welche für Planungen und Untersuchungen zur Verfügung stünden. Er sagt für Anfang nächsten Jahres die gesonderte Darstellung der Objektbezogenen Schadensanalyse (OSA) der beiden Brücken Hüxtertorbrücke und Rehderbrücke zu. Ein paralleles Bauen sämtlicher Brücken sei nach derzeitigem Sachstand selbstverständlich nicht angedacht. Die Mühlentorbrücke werde außerdem zweifelsfrei erst nach der verkehrlichen Öffnung für den Verkehr in beide Richtungen oder auch erst nach der vollständigen Fertigstellung der Possehlbrücke saniert.
Frau Metzner sieht es als sehr unglücklich an, dass nicht alle Maßnahmen, die das Projekt Priwall Waterfront betreffen, übersichtlich an einer Stelle dargestellt seien.
Herr Lötsch möchte wissen, wo die fehlende Radwegbeleuchtung der Wesloer Landstraße im Haushalt geordnet sei.
Herr Dr. Klotz verweist darauf, dass es sich hierbei um eine konsumtive Maßnahme handele, wohingegen die Einzelanmeldungen ja die investiven Maßnahmen wiedergäben. Des Weiteren wird auf die unter TOP 5.2.3 kommende Beantwortung der gestellten Anfrage verwiesen.
Herr Lötsch bittet weiterhin um die konkrete Haushaltsstelle.
Herr Quirder spricht auf dem Produktblatt auf der Seite 341 (laufende Nummer 490) den Bereich Wasser und Hafen an. Hierzu möchte er wissen warum für 2016 und 2017 (100.000 bzw. 400.000 Euro) angemeldet seien und für 2018 nichts.
Herr Wiese erörtert, dass die Summen in 2016 und 2017 für Planungen gedacht seien und ein anschließendes Planfeststellungsverfahren mehrere Jahre dauern werde, in denen man keine Gelder benötige.
Herr Pluschkell möchte zur laufenden Nummer 406 bzw. 353 der Anlage 2.2 wissen warum für den Um- und Ausbau von Radwegen bzw. Bushaltestellen in den Jahren ab 2017 jeweils 250.000 Euro bzw. 72.000 Euro angemeldet seien, aber für 2016 nur 1.000 Euro.
Herr Senator Boden vereist auf die eingangs erwähnten Kürzungen von Haushalt und Steuerung.
Weiter möchte Herr Pluschkell wissen, warum für den Masterplan Straßen (laufende Nummer 404 und 405 der Anlage 2.2) für 2016 nicht angemeldet seien.
Herr Dr. Klotz weist in diesem Zusammenhang auf mehrere Einzelmaßnahmen hin, welche Straßen beträfen, die im Masterplan Straßen aufgeführt worden seien und nun – in der konkreten Phase der baulichen Umsetzung - gesondert aufgelistet würden. Dies gelte im Übrigen auch für die vorher gestellte Frage zu den Radwegen, hier seien Einzelmaßnahmen aus dem Programm zur Sanierung der Radwege herausgelöst und damit gesondert dargestellt worden, um die konkreten Maßnahmen für alle Beteiligten besser transparent zu machen.
Herr Prieur möchte wissen, ob alle Straßensanierungsmaßnahmen beim Masterplan Straßen investiv seien.
Herr Dr. Klotz erläutert, dass es unterschiedliche Sanierungsmaßnahmen gäbe. Wenn man nur von einer reinen Deckensanierung ausgehe, handele es sich um den konsumtiven Haushalt, ansonsten um den investiven. Investiv sei eine Baumaßnahme auch, wenn Fördermittel oder KAG-Beiträge zu ihrer Refinanzierung eingesetzt werden könnten.
Herr Prieur spricht die Straße „Utkiek“ an, in der erst Sanierungsmaßnahmen stattgefunden haben und anschließend eine Großbaustelle der Trave eingerichtet wurde. Hierzu fragt er nach einer Koordinierung.
Herr Dr. Klotz erläutert, dass es sich hierbei wohl um parallel geplante Maßnahmen handeln würde.
Herr Stolzenberg möchte in Bezug auf den TOP 3.1 (Umgestaltung Westlicher Altstadtrand) wissen, ob schon feststehe, welche Maßnahmen in 2018 geschoben würden, wenn die Kosten in Höhe von 2,5 Mio. Euro anfallen.
Herr Senator Boden verweist auf die Nachtragsliste für die Haushaltsanmeldungen, welche voraussichtlich zur nächsten Bauausschusssitzung am 16.11.2015 vorliegen werde.
Herr Ramcke möchte wissen, ob bei den entstehenden Kosten, die Personalkosten bei der Hansestadt Lübeck, vom Land oder Bund vergütet würden, wenn es sich um die Erhaltung von Landes- bzw. Bundesstraße handele.
Herr Dr. Klotz verneint dies und verweist darauf, dass Kommunen mit über 80.000 Einwohnern für die Sanierung und Unterhaltung selber aufkommen müssten. Allerdings gäbe es sogenannte Ul-Sätze für die Unterhaltung und Instandsetzung, die vom Land jährlich gezahlt und in Quartalsraten eingehen würden, diese flössen seiner Kenntnis nach aber der allgemeinen Deckungsreserve zu und nicht dem Budget des Bereiches Stadtgrün und Verkehr.
Herr Ramcke möchte wissen, ob bzw. wo diese Pauschale gegen gerechnet werden würden.
Herr Dr. Klotz verweist erneut auf die allgemeinen Deckungsmittel.
Herr Rosenbohm möchte bezüglich der Seite 119 des Produktblattes wissen, warum für die Sanierung der Fahrbahndecken bei Gemeindestraße für 2016 nur 100.000 Euro veranschlagt sind und für 2017ff 1,1 Mio. Euro.
Herr Dr. Klotz erläutert, dass aus fachlicher Sicht der Bedarf auch für 2016 in der genannten Millionenhöhe da sei, verweist aber auf die eingangs von Herrn Senator Boden erwähnten Budgetvorgaben.
Herr Rosenbohm möchte bezüglich des Lindenplatzes (Produktblatt Seite 125) wissen, was mit den jeweils 150.000 Euro in den drei Folgejahren gemacht werden solle.
Herr Schünemann erläutert, dass die endgültige Umgestaltung des Lindenplatzes geschoben wurde und jetzt nur Maßnahmen zur Verkehrssicherung von dem Geld geleistet werde.
Herr Lötsch spricht die jeweils in 2016 und 2017 veranschlagten 1 Mio. Euro für die MuK an und möchte wissen, ob es sich hierbei um Hochrechnungen zur Sanierung der Konzertsaaldecke handele oder noch um alte Zahlen.
Herr Bunk erläutert, dass es sich hierbei um einen vorläufigen, pauschalen Investitionskostenansatz handele, um in 2016 erste Mängel in und an der MuK beheben zu können. Der Ansatz wurde angemeldet, bevor bekannt war, dass die Konzertsaaldecke saniert werden muss. Ggf. müssen die Investitionskosten noch angepasst werden, wenn die Kostenschätzung für die Baumaßnahmen an der Konzertsaaldecke vorliegt.
Frau Friedrichsen möchte wissen was mit den 150.000 Euro auf der Seite 150 der Produktblätter im Zusammenhang mit der Lärmschutzwand geschehen solle.
Herr Dr. Klotz verweist darauf, dass die vorhandene Lärmschutzwand aus Holz mittlerweile morsch sei und ausgewechselt werden müsse.
Frau Metzner möchte wissen, warum für die Possehlbrücke in 2017 keine Zahlen eingetragen seien.
Herr Dr. Klotz führt aus, dass die Brücke nach derzeitiger Kenntnis haushalterisch eigentlich bis Ende 2016 fertig sein werde und eventuelle Kosten aus 2017 aus den dann noch vorhandenen Resten bezahlt werde.
Herr Ramcke möchte wissen, warum die in 2015 gegebenen 1,5 Mio. Euro für die Bauunterhaltung im Gebäudemanagement nicht auch in 2016 vorhanden seien.
Herr Senator Boden verweist auf die Vorgaben von Haushalt und Steuerung und kündigt hierzu einen Bericht des GMHL zur Bürgerschaftssitzung im November 2015 an.
Herr Ramcke fragt nach, warum der Bereich LPA im Vergleich zu den Vorjahren so hohe Anmeldungen für Baumaßnahmen in den kommenden Jahren habe.
Herr Wiese erklärt, dass es sich hierbei um die Gesamtsumme aus mehreren Einzelmaßnahmen handele und im Hafen in den nächsten Jahren wieder investiert werden müsse.
Herr Stüttgen möchte eine Aufstellung seitens der Verwaltung aus der hervorgehe, welcher Bereich wofür Gelder bekomme und dem gegenüber was wirklich benötigt werde.
Herr Senator Boden verweist in diesem Zusammenhang auf die kontinuierlich im Bauausschuss stattfindenden Berichte der einzelnen Bereiche. Zudem sei das Volumen aus der vorliegenden Auflistung unberücksichtigter Maßnahmen erkennbar.
Frau Kaske möchte im Zusammenhang mit der Kantstraße noch einmal wissen, warum für 2016 keine Gelder für die Straße „An den Schießständen“ und „Kirschenallee“ eingestellt seien.
Herr Dr. Klotz erörtert, dass die Planungsmittel hierfür im Haushalt 2015 geordnet seien.
Herr Lötsch möchte wissen, ob die Verwaltung bis zum nächsten Bauausschuss eine Liste mit den Resten vorlegen könne.
Herr Senator Boden konnte diesbezüglich keine Zusage treffen, da u.a. andere Prioritäten vorrangig zu behandeln seien.
Herr Prieur möchte wissen, wofür die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen beispielsweise beim Gebäudemanagement stünden.
Herr Bunk sagt eine Beantwortung zum 16.11.2015 zu.
Herr Pluschkell möchte wissen, wo die Planungsmittel für den Bahnhaltepunkt Moisling im Haushalt geordnet seien.
Herr Senator Boden verweist auf die fehlenden klaren Aussagen vom Land, deshalb sei dies nicht erfolgt.
Der Bauausschuss vertagt die Vorlage einstimmig auf den 16.11.2015.