Auszug - Verkauf von Wohngrundstücken, die mit einem Erbbaurecht belastet sind
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
- Die Verkaufsaktion (vgl. Bürgerschaftsbeschluss vom 26.11.2009, Anlage 3) von Wohngrundstücken wird bis zum 31.12.2016 zu folgenden geänderten Konditionen neu aufgenommen:
- Der Beschlusspunkt 1 des Bürgerschaftsbeschlusses vom 26.11.2009 wird für den unter Ziffer 1 genannten Zeitraum wie folgt geändert:
Im Zuge der Haushaltskonsolidierung wird bis 31.12.2016 allen Erbbauberechtigten städtischer Wohngrundstücke
- deren Erbbaurechtsverträge noch mindestens 20 Jahre laufen,
- die keine automatische Wertsicherungsklausel enthalten und
- deren Nutzung nicht mehr als zwei Wohneinheiten beinhaltet oder
- im Erbbaurechtsvertrag oder durch Zusatzvereinbarung eine gewerbliche Ver-
mietung / Nutzung vereinbart worden ist,
die Möglichkeit des Ankaufs des Grundstückes, soweit ein öffentliches Interesse nicht entgegensteht, gegeben.
Soweit ein Verkauf von nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geteilten Erbbaurechten erfolgen soll, wird ein möglicher Abschlag nur gewährt, wenn alle Wohnungserbbauberechtigten gemeinsam erwerben.
Auf dem Bodenwert des unbelasteten Grundstückes wird ein Abschlag gewährt in Höhe von:
a) 17,5 % bei einer Rendite von 0,1 – 0,75 %
b) 12,5 % bei einer Rendite von 0,76 – 1,5 %
c) 7,5 % bei einer Rendite von 1,51 – 2,5 %
- Nach Abschluss ist der Bürgerschaft ein zusammenfassender Bericht über den Verlauf und Ergebnis der Verkaufsaktion vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig bei zwei Stimmenthaltungen.