Auszug - Bebauungsplan 32.13.00 Godewind/ Am Fahrenberg Auslegungsbeschluss (5.610)  

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 2.1
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Mo, 02.03.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:03 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
VO/2015/02342 Bebauungsplan 32.13.00 Godewind/ Am Fahrenberg
Auslegungsbeschluss (5.610)
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator/in F. - P. Boden
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Krön, Ingrid
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Howe möchte wissen, wie und wo der dargestellte Längsschnitt im B-Plan-Gebiet gezogen wurde, was ihm Frau Ley anhand der Planzeichnung erläutert

Herr Howe möchte wissen, wie und wo der dargestellte Längsschnitt im B-Plan-Gebiet gezogen wurde, was ihm Frau Ley anhand der Planzeichnung erläutert.

 

Aufgrund der Empfehlung des Bereiches Recht wurde die Festsetzung zur Ferienhausnutzung im Allgemeinen Wohngebiet an die aktuelle Rechtssprechung angepasst, die Zulässigkeit betrifft jetzt gewerblich geprägte Beherbergungsbetriebe.

Frau Metzner weist in diesem Zusammenhang auf einen Widerspruch zwischen der vorliegenden Änderung der textlichen Festsetzung und der Beschreibung in der Begründung hin.

Frau Ley bestätigt diesen Widerspruch erläutert aber, dass in jedem Fall die textliche Festsetzung Bestandteil der Satzung sei und die Begründung nur eine Erläuterung darstelle. Die Begründung kann zur Auslegung noch redaktionell angepasst werden, damit es zu keinen Missverständnissen komme, was Herr Senator Boden auch bestätigt. Im Übrigen seien die Auswirkungen des Urteils auf die planungsrechtliche Praxis noch nicht abschließend gesichert, hier seien noch weiter Urteile und Kommentierungen zu erwarten, führt Frau Ley weiter aus.

 

Herr Dr. Brock hinterfragt die planungsrechtliche Absicht und Eindeutigkeit der Festsetzung zur Zulässigkeit von Beherbergungsbetrieben.

Herr Lötsch weist in diesem Zusammenhang auf das beigefügte Austauschblatt hin.

 

Herr Dr. Brock möchte diesbezüglich wissen, ob die Festsetzung eine Nutzung von Ferienwohnungen zulasse oder nicht.

Herr Schröder erklärt den Unterschied zwischen Ferienwohnungen und Beherbergungsbetrieben. Im Gegensatz zu Ferienwohnungen, die nach der aktuellen planungsrechtlichen Auffassung nur im Sondergebiet zulässig seien, würde von Beherbergungsbetrieben gesprochen, wenn eine gewerbliche Vermietung stattfände. Damit könnten Beherbergungsbetriebe in einem Allgemeinen Wohngebiet zugelassen werden.

 

Frau Friedrichsen möchte wissen, warum bei den Ausgaben (Kosten und Finanzierung) unter Punkt 9.2 auf der Seite 45 der Begründung nichts zu den auf der Seite 7 stehenden Altlasten gesagt wurde. Hierzu möchte sie wissen, wann diese Altlasten dort verfüllt wurden.

Frau Ley erläutert, dass dies schwer nachvollziehbar sei, geht aber davon aus, dass diese Altlasten in den 60er Jahren dort hin verbracht sein könnten. Nähere Angaben können der Altlastenerfassung entnommen werden.

 

Frau Friedrichsen möchte hierzu weiterhin wissen, ob bei der Altlastenbeseitigung weitere Kosten auf die HL zukämen.

Frau Ley führt aus, dass der Investor das Grundstück in Kürze erwerben werde und demzufolge auch für die Kosten der Baureifmachung aufkommen müsse, da ein Eingriff in den vorhandenen Boden hier unumgänglich sei.

 

Herr Stüttgen möchte bezüglich der unter Punkt 2.3 der Anlage 3 festgesetzten Geländeoberflächen wissen, worauf diese sich beziehen und auf welche Bereiche sie sich erstrecken. Seiner Meinung nach ist der hierfür im Plan verwendete Bereich „G“ nicht offensichtlich genug.

Frau Ley erläutert dies an der Planzeichnung.

 

Weiterhin möchte Herr Stüttgen wissen, wie alt das dortige BHKW sei und von welcher Restlaufzeit man ausgehen.

Frau Ley erklärt, dass die Aggregate des BHKW erst erneuert wurden und das BHKW in die Planung, insbesondere bezüglich Immissionsschutz und Erschließung, mit einbezogen worden sei, um Konflikte zwischen der Wohnnutzung und dem BHKW vorzubeugen. Es wird ein Vertrag, zur Realisierung notwendiger Schallschutzmaßnahmen mit den Stadtwerken Lübeck, geschlossen werden.

 

Herr Howe bittet darum, den Vertrag, der mit den Stadtwerken Lübeck abgeschlossen werden soll, den Bauausschussmitgliedern zur Kenntnis zu geben.

Frau Ley erwähnt, dass dieser Vertrag zum Satzungsbeschluss vorliegen müsse und die Kosten für die Planung und Ausführung der erforderlichen Maßnahmen zwischen dem Investor und den Stadtwerken abgestimmt werde.

 

Herr Howe spricht die auf der Seite 41 der Begründung festgesetzte Baumpflanzung in Lübeck-Moorgarten an und möchte wissen, wer diese Anpflanzung kontrolliere und ob hierzu ein Monitoring stattfinden werde. Weiterhin wünscht Herr Howe sich einen Plan, auf dem die Lage des Flurstückes ersichtlich ist, bei dem die Maßnahmen am Ovendorfer Hof durchgeführt werden sollen.

Frau Ley erläutert, dass dieser Lageplan im Grünordnerischen Fachbeitrag enthalten sei, sagt aber zu, diesen der Niederschrift beizufügen (siehe Anlage).

 

Herr Stolzenberg möchte wissen, warum ein erneuter Auslegungsbeschluss (nach dem 07.07.2014) im Bauausschuss zur Entscheidung vorliege.

Frau Ley erklärt, dass nach der Offenlegung und einer Trägerbeteiligung die Festsetzungen in folgenden Punkten konkretisiert wurden:

  • Überprüfung der erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen im Bezug auf den dort ansässigen Dachdeckerbetrieb.
  • Überprüfung der Möglichkeit zum Baumerhalt und Anpassung der Festsetzung.
  • Konkretisierung der planungsrechtlichen Festsetzungen zu Städtebau und Denkmalschutz einschließlich Zulässigkeit von Nebenanlagen.
  • Nachrichtliche Übernahme und Anpassung der planungsrechtlichen Festsetzungen an die Erhaltungssatzung.

 

Herr Stolzenberg hinterfragt die geplanten Überbauungen des denkmalgeschützten Gebäudes und vermisst hier die zugesagten Stellungnahmen des Denkmalschutzes.

Frau Ley führt aus, dass dies im Zusammenhang mit der geplanten Nutzung stehe und verweist auf die Zustimmung des Gestaltungsbeirates.

 

Weiterhin bemängelt Herr Stolzenberg die Grundflächenzahl von 0,9 bei dieser Wohnbebauung. Seiner Meinung nach läge die Obergrenze bei 0,4. Auch den reduzierten Abstand zwischen den Gebäuden von 0,3 sehe er als bedenklich an.

Frau Ley verweist auf den im Bauausschuss beschlossenen städtebaulichen Entwurf, dessen Umsetzung die Festsetzungen des Bebauungsplanes widerspiegeln. Die hohe Ausnutzung ergäbe sich durch die Anrechnung der Tiefgarage.

 

Herr Stolzenberg spricht die beschriebenen angemessenen Erweiterungen der Gebäude am Steenkamp an und moniert, dass es hier kaum Möglichkeiten dazu gäbe. Auch bezüglich der Stellplätze der Bewohner sieht Herr Stolzenberg Klärungsbedarf.

Frau Ley erläutert, dass der Anbau von Wintergärten am Steenkamp realisierbar sei und verweist bezüglich der Stellplätze auf die besondere städtebauliche Situation und den ausreichenden Platz zum Parken für die Bewohner im Straßenraum hin.

 

Herr Stolzenberg moniert weiterhin, dass die in der Begründung dargestellten Kosten, gemäß dem Bürgerschaftsbeschluss nicht aktuell wären.

 

Herr Ramcke hinterfragt, ob die Festsetzungen im Bezug auf die Umwelteinflüsse, auch im Umweltausschuss behandelt wurden.

Herr Lötsch erläutert, dass der Auslegungsbeschluss nur im Bauausschuss behandelt werde, der Satzungsbeschluss allerdings auch noch weitere Gremien durchlaufe.

Herr Senator Boden ergänzt, dass auch ökologische Fragen hier mit abgearbeitet wurden.

 

Weiterhin interessiert es Herr Ramcke, ob es auch Gedanken gab, hier ein reines Wohngebiet zu entwickeln und keine Mischung aus Wohnbebauung und Tourismusförderung.

Herr Senator Boden verweist auf die Planungen des Investors, bei der die Zielsetzung eine Kombination aus beiden aufweist.

 

Herr Pluschkell möchte wissen, wo der ursprüngliche Graben, der durch das Gebiet zum Godewindteich verlief, geblieben sei.

Frau Ley erklärt, dass der Graben inzwischen verrohrt und der Bestand der Leitung mit den EBL geklärt sei.

 

Herr Dr. Brock möchte wissen, warum hier kein Spielplatz geplant wurde.

Frau Ley verweist auf die vielfältigen Möglichkeiten der Freizeitgestaltung für Kinder in der näheren Umgebung.

 

Weiterhin möchte Herr Dr. Brock wissen, warum die vorgegebenen Abstandsflächen zwischen den Gebäuden unterschritten werden dürfe.

Frau Ley begründet diese Unterschreitung mit der bestehenden städtebaulichen Situation und erläutert anhand der Planzeichnung, dass die Unterschreitung nur zwischen den Schmalseiten der Gebäude „Am Fahrenberg“ erlaubt sei.

 

Herr Stolzenberg stellt den Antrag die Entscheidung über diesen B-Plan zu vertagen, damit seine eingangs gestellten Fragen ausführlich beantwortet werden könnten.

 

Der Vorsitzende lässt über den Vertagungsantrag abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

Für eine Vertagung:                                          4 Stimmen

Gegen eine Vertagung:                            11 Stimmen

 

Der Bauausschuss lehnt den Vertagungsantrag mehrheitlich ab.

 

Der Vorsitzende lässt über die Vorlage abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

Für die Vorlage:                                          14 Stimmen

Gegen die Vorlage:                                          1 Stimme

 

Der Bauausschuss beschließt mehrheitlich gemäß Beschlussvorschlag.

 

Beschluss:

Beschluss:

1.              Der Entwurf des Bebauungsplanes 32.13.00 Godewind / Am Fahrenberg sowie die zugehörige Begründung werden in den vorliegenden Fassungen (Anlagen 1 bis 4) gebilligt.

2.              Der Entwurf des Bebauungsplanes und die zugehörige Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die Auslegung zu benachrichtigen.

3.              Sollte der Entwurf des Bebauungsplanes nach der öffentlichen Auslegung geändert oder ergänzt werden, ohne dass die Grundzüge der Planung berührt werden, ist eine eingeschränkte Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit sowie der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen.

 

Der Beschluss ergeht unter Einbeziehung der auf dem Austauschblatt enthaltenen Änderung der textlichen Festsetzung unter 1.3 Allgemeine Wohngebiete – Ersetzung des Wortes „Ferienwohnungen“ durch das Wort „Beherbergungsbetriebe“.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

Ja-Stimmen:             

Nein-Stimmen:             

Enthaltungen:             

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich TOP 2.1 - Ausgleichsfläche_OvendorferHof (272 KB)