Vorlage - VO/2015/02342  

Betreff: Bebauungsplan 32.13.00 Godewind/ Am Fahrenberg
Auslegungsbeschluss (5.610)
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator/in F. - P. Boden
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Krön, Ingrid
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Entscheidung
02.03.2015 
Sitzung des Bauausschusses unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
1_Anlage_32 13 00_BPlan_200215
2_Anlage_32 13 00_BPlan_Verkleinerung_020215
3_Anlage_32 13 00_Textliche Festsetzungen_200215
4_Anlage_32 13 00_Begründung_020215

1

Beschlussvorschlag

1.              Der Entwurf des Bebauungsplanes 32.13.00 Godewind / Am Fahrenberg sowie die zugehörige Begründung werden in den vorliegenden Fassungen (Anlagen 1 bis 4) gebilligt.

2.              Der Entwurf des Bebauungsplanes und die zugehörige Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die Auslegung zu benachrichtigen.

3.              Sollte der Entwurf des Bebauungsplanes nach der öffentlichen Auslegung geändert oder ergänzt werden, ohne dass die Grundzüge der Planung berührt werden, ist eine eingeschränkte Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit sowie der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ergebnis:

 

Die nachfolgend genannten Bereiche wurden im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme gebeten.

1.201 Haushalt und Steuerung

2.280 Wirtschaft und Liegenschaften

2.530 Gesundheitsamt

2.830 Kurbetrieb Travemünde

3.370 Feuerwehr

3.390 Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz

3.700 Entsorgungsbetriebe

4.491 Archäologie und Denkmalpflege

5.660 Stadtgrün und Verkehr

5.691 Lübeck Port Authority

 

Überwiegend zustimmend; es wurden keine grundlegenden Bedenken gegenüber der Pla­nung vorgebracht.

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein

Begründung:

 

Kinder und Jugendliche wurden im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB beteiligt. Eine darüber hinausgehende besondere Beteiligung gemäß § 47 f GO wurde dabei nicht durchgeführt, da die Belange von Kindern und Jugendlichen durch den Bebauungsplan nicht in besonderem Maße berührt werden.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

x

vorgeschrieben durch: BauGB

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

Nein

 

 

Ja (Anlage 1)

 

siehe Anlage 4

Begründung

siehe Anlage 4

 

 


Anlagen

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 4 1 öffentlich 1_Anlage_32 13 00_BPlan_200215 (13904 KB)    
Anlage 3 2 öffentlich 2_Anlage_32 13 00_BPlan_Verkleinerung_020215 (439 KB)    
Anlage 2 3 öffentlich 3_Anlage_32 13 00_Textliche Festsetzungen_200215 (133 KB)    
Anlage 1 4 öffentlich 4_Anlage_32 13 00_Begründung_020215 (1813 KB)