Auszug - Aufklärung und Prävention statt religiösem Extremismus Überweisungsauftrag aus der Sitzung der Bürgerschaft am 29.01.2015
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Die Bürgerschaft hat zu Punkt 5.17 TO mit VO Nr. 2268 den
nachstehend aufgeführten Antrag der SPD-Fraktion zur
abschließenden Beratung an den Jugendhilfeausschuss
(federführend), den Ausschuss für Sicherheit und Ordnung sowie
den Ausschuss für Soziales überwiesen:
Der Bürgermeister wird gebeten, in Abstimmung mit der Landesregierung den Aufbau lokaler
Strukturen zur Prävention von Radikalisierung und religiös motiviertem Extremismus zu
initiieren und zu fördern. Im Rahmen derartiger Modellprojekte soll insbesondere der Dialog
und die Kooperation mit den muslimischen Vereinen und Verbänden gepflegt werden, die
den Salafismus ablehnen.
Zudem sollen durch Angebote pädagogischer Arbeit und politische Bildung in Schulen und
Jugendeinrichtungen, Kinder und Jugendliche im Bezug auf religiösen Extremismus
sensibilisiert und über die damit einhergehenden Gefahren aufgeklärt werden. Darüber
hinaus sollen Lehrkräfte sowie pädagogische Fachkräfte durch entsprechende
Fortbildungsangebote dazu befähigt werden, auf religiös motivierte Verhaltensweise
angemessen zu reagieren. Der Krimalpräventive Rat der Hansestadt Lübeck ist einzubinden.
Der Überweisungsauftrag war bereits Gegenstand der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung am 17.02.2015.
Auszug aus der Niederschrift:
Herr Möller gibt bekannt, dass mit der Umsetzung der im Antrag geforderten Punkte im Kriminalpräventiven Rat (KPR) schon begonnen worden sei. Es gab schon eine Sondersitzung des KPR zu religiösem Fanatismus und es solle weitere Runden zu dem Thema geben, bei denen das Innenministerium eingebunden werde solle. Der Aufbau eines Präventionsnetzwerks sei ebenfalls in der Beratung.
Der Ausschuss empfiehlt bei 13 - Jastimmen, 0 - Neinstimmen und 2 – Stimmenthaltungen einstimmig, gemäß dem Antrag zu verfahren.
Es erfolgen keine Wortmeldungen.
Der Ausschuss empfiehlt einstimmig, dem Antrag stattzugeben.