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Auszug - Erhalt des Segelflugs in Lübeck-Blankensee  

24. Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 4.2
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Di, 10.02.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 18:50 Anlass: Sitzung
Raum: Mittelsaal im Kanzleigebäude
Ort: Breite Straße 62, 23552 Lübeck
VO/2015/02237 Erhalt des Segelflugs in Lübeck-Blankensee
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator/in Sven Schindler
Federführend:2.280 - Wirtschaft und Liegenschaften Bearbeiter/-in: Grau, Conja
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis

Herr Hundertmark berichtet, dass eine ebenfalls in Blankensee am Flughafen ansässige gewerbliche Segelflugschule nach seinen Recherchen im Internet auf ihrer Homepage ein Segelflugangebot von Mai bis Oktober 2015 unterbreitet

Herr Hundertmark berichtet, dass eine ebenfalls in Blankensee am Flughafen ansässige gewerbliche Segelflugschule nach seinen Recherchen im Internet auf ihrer Homepage ein Segelflugangebot von Mai bis Oktober 2015 unterbreitet. Insofern kann nach seiner Kenntnis die Aussage nicht stimmen, ab Frühjahr 2015 findet in Lübeck kein Segelflugbetrieb mehr statt. Er bittet um Aufklärung und eindeutige rechtliche Stellungnahme.

 

Herr Bürgermeister Saxe nimmt Bezug auf die Anfragen aus der letzten Sitzung des Hauptausschusses und teilt mit, dass ihm noch keine Stellungnahme des Flughafenbetreibers zugegangen sei.

 

Herr Reinhardt spricht die im Pachtvertrag aufgenommene Klausel an und macht deutlich, dass die Kündigung des Segelflugs nach seiner Ansicht ganz eindeutig der Klausel nach der angemessenen Berücksichtigung der Interessen des Segelflugvereins widersprechen würde. Er bittet um ernsthafte Prüfung der Rechtslage. Ggf. könne der Vertrag auch aufgekündigt werden.

 

Hierzu sprechen Herr Dedow, Frau Akyurt, Frau Mählenhoff und Herr Senator Schindler, der erklärt, dass der Flughafenbetreiber keine Veranlassung sieht, von seiner bisherigen Haltung abzusehen.

 

Der Vorsitzende schlägt vor, den vorliegenden Bericht als Zwischenbericht zur Kenntnis zu nehmen und über die noch offenen Fragen in der nächsten Sitzung des Hauptausschusses erneut zu berichten.

Der Hauptausschuss nimmt den Bericht als Zwischenbericht

Der Hauptausschuss nimmt den Bericht als Zwischenbericht
zur Kenntnis und bittet zur nächsten Sitzung um
Beantwortung der noch offenen Fragen.