Auszug - Neufassung der Friedhofssatzung und Änderung der Friedhofsgebührensatzung (5.660)
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Wortprotokoll Beschluss |
Herr Dr. Brock möchte wissen, wann die Entwicklung einer Gesamtkonzeption der Kostenkalkulation realisiert werde, da seiner Meinung nach die Tendenz dahin gehe, dass man die Bestattungen in anderen Bundesländern durchführen lasse, weil diese teilweise günstiger seien.
Hierzu möchte er wissen, ob es möglich wäre, einen vergleichenden Überblick zu erhalten.
Herr Olbrich sagt dies zu, da die Verwaltung im laufenden Kalenderjahr eine Neukalkulation ins Verfahren gäbe, bei der auch die Gebühren der benachbarten Friedhöfe und auch anderer Kreise dargelegt werden würden. Herr Olbrich führt weiter aus, dass teilweise die Bestattungen ins Ausland verlegt werden, da diese dann für die deutsche Gesetzgebung nicht mehr vorhanden seien (Stichwort: Verbleib der Urne im eigenen Zuhause).
Frau Kaske möchte wissen, ob es möglich zukünftig möglich sei eigene Grabeinfassungen zu realisieren, was Herr Olbrich ihr bestätigt.
Weiterhin möchte Frau Kaske wissen, ob es eine Erstattungen der bereits gezahlten Gebühren für das Abräumen der Gräber (Grabsteine) gäbe, wenn dies von den Angehörigen durchgeführt werde, was Herr Olbrich ihr auch bestätigt.
Frau Kaske möchte bezüglich von Grüften wissen, wie es sich dort mit den Kosten für das Öffnen dieser verhalte.
Herr Olbrich erläutert, dass diese bisher nicht explizit in der Gebührensatzung aufgenommen waren, da die durchführenden Firmen sich direkt an die Hinterbliebenen gewandt haben. Nun werden diese Maßnahmen auch von der Stadt selber durchgeführt oder an die Firmen vergeben, so dass dann aber nur die von den Firmen in Rechnung gestellten Kosten entstünden.
Frau Friedrichsen hinterfragt die verschiedensten Gebühren bei Baumgrabstätten an, die in der Anlage 8 aufgeführt werden.
Herr Olbrich erläutert, dass es sich hierbei um Wahlgräber handele, die, wie bereits erwähnt, sich über das gesamte Friedhofsgelände verteilen. Hierbei kann man für z.B. eine gesamte Familie unter einem bestimmten ausgesuchten Baum ein Urnengrab mit bis zu acht Plätzen kaufen. Bei den geringeren Gebühren handele es sich um einzelne Gräber um einen nicht wählbaren Baum.
Frau Friedrichsen spricht die Baumgrabstätten in Fredeburg an, bei der eine Ruhezeit von bis zu 99 Jahren möglich sei, im Vergleich von 20 Jahren bei der Hansestadt Lübeck.
Herr Olbrich verweist in diesem Zusammenhang auf die verschiedensten Infrastrukturen beider hier angesprochenen Gebiete (Busanbindungen, Bänke, Wasser, Stadtnähe, usw.).
Weiter möchte Frau Friedrichsen wissen, warum in Lübeck keine Schilder an den Bäumen erlaubt seien.
Herr Olbrich begründet dies mit dem Schutz der Bäume und dem allgemeinen Erscheinungsbild und verweist weiterhin auf die angebotenen einheitlich Stehlen, die gewählt werden können.
Frau Geweke spricht die Preisunterschiede verschiedenster Bestatter an, die z.B. Krematorien der Umlandgemeinden nutzen.
Herr Olbrich erläutert, dass die Hansestadt Lübeck kein eigenes Krematorium besitze und die Bestatter teilweise vertragliche Bindungen mit anderen Kommunen haben, bei denen sie sogenannte Provisionen bekämen.
Frau Bade spricht die Zuwegungen zu den Gräbern an, die ihrer Meinung nach teilweise schwer mit Rollstühlen zu erreichen seien, da die Wege dort aus losem Kies bestehen würden.
Herr Olbrich führt aus, dass auf dem Vorwerker und auch auf dem Waldhusener Friedhof sich viele geteerte Straßen befänden. Dazu kämen noch gepflasterte Wege und teilweise wassergebundene Decken, die aber behindertengerecht sein sollten. Allerdings gäbe es auch große Rasenflächen an Stellen, wo sich nur noch wenige Gräber befinden. Hier werden aus Kostengründen keine behindertengerechten Wege angelegt und unterhalten führt Herr Olbrich weiter aus.
Der Vorsitzende lässt über die Vorlage abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
Für die Vorlage: 14 Stimmen
Enthaltung: 1 Stimme
Der Bauausschuss empfiehlt einstimmig gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.
Beschluss:
Die Neufassung der Friedhofssatzung der Hansestadt Lübeck in der Fassung der Anlage 2
und die 1. Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Hansestadt Lübeck in
der Fassung der Anlage 5 werden beschlossen.