Auszug - Haushaltssatzung 2015 mit Stellenplanänderungen 2015  

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 3.5
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Mo, 17.11.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:25 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
VO/2014/01995 Haushaltssatzung 2015 mit Stellenplanänderungen 2015
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Bürgermeister Bernd Saxe
Federführend:1.201 - Haushalt und Steuerung Bearbeiter/-in: Kurt, Norbert
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Als Tischvorlage wurden folgende Antworten auf die im Bauausschuss (03

Als Tischvorlage wurden folgende Antworten auf die im Bauausschuss (03.11.2014) gestellten Fragen zur „Haushaltssatzung 2015 mit Stellenplanänderungen 2015“ umverteilt:

 

Harmonisierung der Jahresbeträge für ungeplante Hochbaumaßnahmen beim GMHL

 

Protokollauszug:

Herr Pluschkell spricht die auf der Seite 107 erwähnten Kosten der Hochbaumaßnahmen des GMHL an. Hier ist er über die Angemeldete Summe für 2015 in Höhe von 250.000 Euro verwundert, weil sonst immer nur 100.000 Euro angemeldet waren und auch ab 2016 wieder sind.

Herr Bunk erklärt dies mit den Erfahrungswerten der Brandschutzmaßnahmen (eventuell zweiter Rettungsweg).

Dazu sieht es Herr Pluschkell als sinnvoll an, auch für die folgenden Jahre diesen Betrag auf 250.000 Euro zu erhöhen.

Er könnte sich sogar einen Betrag von 350.000 Euro vorstellen, erläutert Herr Bunk.

Diesbezüglich bittet Herr Pluschkell, dass sich die Bauverwaltung mit dem Bereich Haushalt und Steuerung bis zum 17.11.2014 auf einen Betrag einigen möge.

 

Antwort:

Wie auch in der Begründung der Maßnahme in den Haushaltsanmeldungen beschrieben, geht es um nicht-planbare (bzw. vorhersehbare) Maßnahmen, die unterjährig aufgrund verschiedener Ursachen entstehen (z.B. arbeitsschutzrechtliche Vorgaben, behindertengerechte Zugänge, Umstrukturierungen in Verwaltungsgebäuden oder auch Brandschutzmaßnahmen aufgrund von Brandschauen etc.).

Die Erfahrung der letzten Jahre zeigt, dass der Anteil an nicht-planbaren Maßnahmen gestiegen ist. Die Ursachen hierfür sind u.a. die schlechte Bausubstanz städt. Gebäude (Brandschutz, Arbeitsschutz) oder organisatorische und personelle Veränderungen in den Fachbereichen/Bereichen.

Wenn die Maßnahmen keiner akuten Umsetzung bedürfen, werden diese von uns als gesonderte Projekte in den kommenden Haushalten dargestellt (vgl. Haushalt 2015 - verschiedene Brandschutzmaßnahmen). Durch eine Intensivierung der Instandhaltungsplanung werden wir im Laufe der kommenden Jahre voraussichtlich in der Lage sein, die Anzahl von nicht-planbaren Maßnahmen zu reduzieren (bezogen auf die baulichen Notwendigkeiten). Voraussetzung hierfür ist die Bereitstellung der erforderlichen personellen und finanziellen Ressourcen.

Es wäre empfehlenswert, den Ansatz für Hochbaumaßnahmen auch für die kommenden Jahre mit 250.000 Euro vorzusehen. Mit Vorliegen belastbarer Instandhaltungsplanungen könnte langfristig sukzessive eine Reduzierung erfolgen.

Aufgrund des gegebenen begrenzten Investitionsmittelrahmens galt es bei der Haushaltsanmeldung auch in der mittelfristigen Finanzplanung Prioritäten zu setzen, wodurch dieser Ansatz in den Jahren 2016ff reduziert worden ist.

 

 

„An den Schießständen“ / „Kirschenallee“ - Fördermittel

 

Protokollauszug:

Frau Kaske spricht den Neubau der Kreisstraße "An den Schießständen" I "Kirschenallee" auf der Seite 159 und die seit 2009 vorliegende Förderfähigkeit dieser Maßnahme an. Hierzu möchte sie wissen, wie lange diese Förderzusage gelte.

Herr Dr. Klotz erwähnt, dass man hierbei auf die Rückmeldung des Landes warte und sagt ebenfalls eine Klärung bis zum 17.11.2014 zu. Die Anerkennung als Fördermaßnahme liege definitiv vor, allerdings sind die Fördermittel fraglich. Für 2016 werde hier auch kein dringender Sanierungsbedarf gesehen, die Straße sei nach der Sanierung im Winter 2010 bislang in einem guten Zustand. Wichtig ist, Fördermittel für die fehlenden Radverkehrsanlagen zu erhalten, denn dies sei ja die wesentliche Verbesserung des Straßenzuges.

 

Antwort:

Diese Maßnahme ist generell förderfähig (Bescheid aus diesem Jahr liegt vor).

Das Land plant aber definitiv keinerlei Fördermittel ein; damit müsste die Stadt die Maßnahme zu 100% finanzieren. Der FB5 schlägt deshalb vor, lediglich den 1. Bauabschnitt auszuführen.

 

 

Beleuchtung Wesloer Straße

 

Protokollauszug:

Auch die beschlossene Beleuchtung des Radweges in der Wesloer Straße sei nicht im Haushaltsplan moniert Herr Lötsch.

Herr Dr. Klotz sagt eine Klärung zur Sitzung am 17.11.2014 zu, vermutet aber, dass dies eine Maßnahme sei, die dem konsumtiven Haushalt zugeordnet werden müsse.

 

Antwort:

Wie schon vermutet handelt es sich um eine konsumtive Maßnahme (Bilanzierung als Festwert). Die Maßnahme ist zur Umsetzung in 2015 vorgesehen und entsprechend in der Ergebnisrechnung unter Konto 541001.000.5221105 bereits mit 150.000 Euro geplant.

 

 

Schmutzwasserbeseitigung Ostpreußenkai / Skandinavienkai – Fördermittel

 

Protokollauszug:

Herr Howe spricht weiterhin auf der Seite 307 die geplante Schmutzwasserbeseitigung der Kreuzfahrtschiffe am Ostpreußenkai an und möchte wissen, warum es hier eine Förderung gäbe, aber nicht beim Skandinavienkai.

Herr Wiese verspricht eine Klärung zum 17.11.2014.

 

Antwort:

Da die Fördermöglichkeiten im Bereich LPA zum Zeitpunkt der Haushaltsanmeldung (Mai/Juni 2014) noch nicht bekannt waren, sind beide Maßnahmen ohne Einzahlungen angemeldet worden. In Beachtung des Vorsichtsprinzips wurden somit zunächst keine Einzahlungen geplant.

Wenn der Bereich Haushalt und Steuerung Erkenntnisse über Fördermöglichkeiten hat, erfolgt regelmäßig eine Ergänzung dieser Positionen durch den Bereich.

Auf diesem Wege sind auch die Einzahlungen bei der Maßnahme Ostpreußenkai in den Haushalt gelangt. Ein Klärung mit H&S, warum nur die eine Maßnahme mit Fördermitteln hinterlegt wurde, war bis zum Redaktionsschluss für diese Antwort nicht möglich.

 

 

Mensa OzD – haushaltsmäßige Ordnung (Email von Herrn Quirder vom 12.11.14)

 

Herr Quirder bittet mit Email vom 12.11.2014 um Sachstandmitteilung im Bauausschuss am 17.11.2014.

 

Antwort:

Die Investitionsmaßnahme „OzD / Neubau Mensa“ ist zunächst unter dem Produktsachkonto 217001.113.7851000 vom zuständigen FB4 zum Haushalt 2015 für das Jahr 2015 angemeldet worden. Im Rahmen der verwaltungsinternen Haushaltsberatung wurde diese Maßnahme jedoch unter Berücksichtigung der Prioritäten und vor dem Hintergrund nicht in Aussicht stehender Fördermittel (Der Neubau der Mensa ist nicht Bestandteil des Förderprogramms zur Schulsanierung der Possehl-Stiftung) auf „später“ verschoben.

 

 

Neubau Feuerwehrgerätehaus Kücknitz

 

Herr Pluschkell bittet um einen Bericht im Bauausschuss am 17.11.2014 über den geplanten Bau eines Feuerwehrhauses in Kücknitz.

 

Antwort:

Das Feuerwehrgerätehaus in Kücknitz befindet sich alters- und konstruktionsartbedingt in einem schlechten baulichen Zustand. Durchfeuchtungen haben bereits zu Schimmelpilzbildungen im Innenbereich mit entsprechenden Nutzungseinschränkungen geführt. Lediglich die Fahrzeughalle ist nicht in diesem Ausmaß von den dargestellten Bauschäden betroffen. Neben einer Instandsetzung des Gebäudes besteht nach Maßgabe des FB3 an dem Standort Kücknitz ein erweiterter Raumbedarf für die Jugendfeuerwehr, Geräte- und Lagerräume und zur Schulung der Feuerwehrleute, inklusive notwendiger Nebenraumflächen (z.B. Umkleideräume). Eine bauliche Erweiterung und Umbau des Bestandsgebäudes ist aufgrund des schlechten baulichen Zustands und der vorhandenen Raumaufteilung unwirtschaftlich im Vergleich zu einem Ersatzneubau. Daher wurde geplant, das vorgegebene Raumprogramm in Form eines eingeschossigen Neubaus zu realisieren, wobei die bestehende Fahrzeughalle erhalten bleibt und in den Neubau integriert wird.

 

Die zusätzlich benötigten Mittel in Höhe von 80.000 Euro sind über die Nachmeldeliste (Anlage 2a zur Haushaltssatzungsvorlage VO/2014/01995) mit Empfehlung zur Aufnahme in den Haushalt 2015 geordnet worden.

Damit stehen insgesamt 700.000 Euro auf dem Produktsachkonto 126001.017.7851000 zur Verfügung.

Einzahlungen sind im Produktsachkonto 126001.017.6818000 mit einem Gesamtbetrag von 350.000 Euro geordnet.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

Herr Dr. Brock merkt an, dass er im Haushalt 2015 beim GMHL keine Gelder für die Sanierung von Schultoiletten gefunden habe.

Herr Bunk weist darauf hin, dass dies konsumtive Maßnahmen seien.

Herr Dr. Brock fragt diesbezüglich nach dem Stand der Dinge in Sachen Schultoiletten.

Herr Bunk erläutert, dass man hierbei im Zeitplan sei und teilt mit, dass für die Bauausschusssitzung am 15.12.2014 vorgesehen sei, dem Bauausschuss mehrere Bauobjekte des Jahres 2014 zu präsentieren. U.a. soll dann auch der Stand zum „Toilettensanierungsprogramm“ kurz erläutert werden.

 

Frau Friedrichsen spricht die für die D.-Schlözer-Schule angegebenen Maßnahmen auf der Seite 366/367 an und möchte wissen, ob bei der erst 2008 fertig sanierten Schule schon wieder neue Kosten entstehen würden.

Herr Bunk verweist auf die, den Haushalt betreffend, bereits im Bauausschuss am 03.11.2014 beantwortete Frage zur Lüftungssituation in der Fachklasse für Friseure. Bezüglich der Erweiterung der Küchenabluft sagt Herr Bunk eine Klärung zum nächsten Bauausschuss zu.

 

Herr Rosenbohm möchte zur Budgetentwicklung der Fachbereiche wissen, wie sich die Personalkosten beim FB5 – hier: GMHL - in Höhe von 580.000 Euro zusammensetzen (Wie viele Stellen, wo befinden diese sich, gibt es eine finanzielle Aufstockung oder Einsparungen bei anderen Maßnahmen?).

Herr Bössow erläutert, dass die Differenz in der Anlage 4 des Haushaltsplanes dargestellt und nachzulesen seien. Des Weiteren führt Herr Bössow aus, dass es sich hierbei um sieben Stellen insgesamt handele und die Kosten auch teilweise durch Stundenaufstockungen zu Stande kämen.

 

Auflistung:

4 Ingenieure mit EG11 (Personalkostendurchschnittswerte pro Stelle = ca. 72.000 Euro).

Davon:

2 Ing. unbefristete Bauunterhaltung

2 Ing. befristet für die Projekte des Förderpakets zur Schulsanierung der Possehl-Stiftung

Summe: 288.000 Euro

 

3 Verwaltungssachbearbeiter (2 x EG6 = 2 x 50.000 Euro; 1 x A9 = 1 x 60.000 Euro)

Summe: 160.000 Euro

 

50.000 Euro Stundenerhöhungen wegen Nutzerveränderungen bei der Gebäudereinigung.

100.000 Euro Personalkostensteigerung bei der Gebäudereinigung bei gleichzeitiger Reduzierung der Fremdleistungen für Vertretungen.

 

Herr Lötsch spricht die Brandschutzmaßnahmen von 5.651 auf der Seite 27 im Mühlendamm an und möchte wissen, ob es sich in 2014 um die Planungsleistungen in Höhe von 150.000 Euro handele und es nun zu den Ausführungen komme (350.000 Euro)?

Herr Bunk erläutert, dass in 2014 eine umfassende Bestandsaufnahme der Gebäude Mühlendamm 10-12 und 14 und Kleiner Bauhof 11 durchgeführt wurde. Die Ergebnisse werden zurzeit von den beauftragten Fachplanern zusammengestellt. Im Rahmen der Brandschutzbegehung wurden erhebliche Mängel festgestellt, die zeitnah behoben werden müssen. Hierfür sind die 350.000 Euro in 2015 vorgesehen. Weitere kostenintensive Maßnahmen zur Erhaltung der Verkehrssicherheit und zur Erreichung eines wirtschaftlichen Gebäudebetriebs werden in den nächsten Jahren erforderlich. Hierzu soll in einer Bauausschusssitzung 2015 berichtet werden.

 

Herr Lötsch möchte weiterhin wissen, wie viele Arbeitsplätze von den Baumaßnahmen betroffen seien?

Herr Bunk gibt an, dass es sich hierbei um ganze Abschnitte handele und dementsprechend um eine Vielzahl von Mitarbeitern.

 

Bezüglich des auf der Seite 49 stehenden Gebäudes in der Fackenburger Allee 27-29 möchte Herr Lötsch wissen, ob nach dem dortigen Auszug des Stadtteilbüros ein Leerstand im Gebäude bestehen bleibe? Herr Bunk führt aus, dass es bereits verschiedene Planungsansätze zur weiteren Belegung des Gebäudes gäbe. Die Raumplanung verfolge grundsätzlich das Ziel, der Flächenoptimierung und einer wirtschaftlichen Verwendung städtischer Gebäude. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, angemietete Flächen zu entmieten und die Nutzungseinheiten in städtischen Gebäuden unterzubringen.

Herr Senator Boden ergänzt, dass dort ggf. die Vollstreckung untergebracht werden könnte, um die teuren Mieten in der Hafenstraße zu sparen.

 

Herr Lötsch möchte weiterhin wissen, ob es sich bei der auf der Seite 59 stehenden Baltic-Gemeinschaftsschule um eine 100%ige Förderung handele, was Herr Bunk mit Hinweis auf das von der Possehl-Stiftung geförderte Schulbauprogramm bejaht.

 

Bezüglich der auf 2017 geschobenen Sanierung der Schulhofflächen der OzD (Seite 223) möchte Herr Lötsch wissen, ob die veranschlagten 350.000 Euro zu viel seien und ob die Verschiebung der Maßnahme realistisch sei.

Herr Dr. Klotz erläutert, dass man versuchen werde, die Maßnahme in den Haushaltsplanberatungen 2016 so zu priorisieren, dass eine Sanierung im Jahr 2016 durchgeführt werden könne. Bei sparsamer Planung könnten sich die bislang nur grob geschätzten Kosten ggf. noch reduzieren. Die Schulhoffläche werde auch gärtnerisch gestaltet führt Herr Dr. Klotz weiter aus.

 

Herr Lötsch möchte bezüglich der für 2015 angesetzten 300.000 Euro für die Holstentor Gesamtschule (Seite 225) wissen, ob die Planungen für den Schulhof mit enthalten seien, was Herr Dr. Klotz bestätigt.

 

Bezüglich des Brolingplatzes auf der Seite 233 hinterfragt Herr Lötsch die Realität, die gesamten 800.000 Euro auch in 2015 zu verbauen.

Herr Dr. Klotz erläutert, dass der Bereich im Bauausschuss am 01.12.2014 einen Bericht geben werde und danach am 15.12.2014 die Freigabe der Mittel in einer Vorlage beantragen werde. Dann könne spätestens Anfang 2015 ausgeschrieben werden und der Bau etwa im April 2015 und damit noch in der Amtszeit des Bausenator Boden begonnen werden. Die Bauzeit betrage nach derzeitiger Kenntnis maximal acht Monate. Gemäß Planung soll das gesamte Vorhaben im November 2015 beendet sein. Demzufolge werden planmäßig die gesamten 800.000 Euro benötigt.

 

Herr Lötsch spricht das Ende der wirtschaftlichen Nutzung des Arbeitsschubboot „Sissy“ (Seite 259) an.

Herr Wiese erläutert, dass eine Reparatur ab einem bestimmten Zeitpunkt unverhältnismäßig teuer und nicht mehr wirtschaftlich sei, im Vergleich zu einer Neuanschaffung. Das alte Boot werde dann verschrottet bzw. verkauft.

 

Weiterhin möchte Herr Lötsch wissen, wie lange die wirtschaftliche Nutzung des Schubschiffs „Luba“ (Seite 271) noch möglich sei, damit sich dieser Umbau lohne.

Herr Wiese erklärt, dass man mit einem Zeitraum von etwa 50 Jahren rechnen könne und die „Luba“ sei mit einem Baujahr von 1992 noch relativ neu.

 

Bezüglich der Umgestaltung der Hafenzone des Fischereihafens in Travemünde (Seite 275) möchte Herr Lötsch wissen, welchen Investor es gäbe und welche Vereinbarungen getroffen worden seien, obwohl es hierfür noch keinen B-Plan gäbe

Herr Wiese erläutert, dass es sich hierbei um die Fläche handele, die im Besitz von 5.691 sei, und zwischen dem Grundstück des Investors und dem Fischereihafen liege und für die 2015 die Planungen beginnen sollten.

 

Herr Lötsch möchte auch noch bezüglich der Verlagerung des Lagerplatzes Trave (Seite 277) wissen, wo dieser hinkommen solle.

Herr Wiese erläutert, dass eventuell die freie Fläche der Kläranlage Ochsenkoppel als neuer Lagerplatz genutzt werden solle. Es sind Gebäude, Hallen, Flächenbefestigungen, Stege und eine Slipanlage zu bauen. Hierfür müsse auch noch ein Grundstück der EBL erworben werden.

Herr Howe möchte hierzu wissen, ob dann der momentan noch durchgängige Fußweg an der Trave unterbrochen werden würde, was Herr Wiese bestätigt.

 

Herr Lötsch möchte wissen, ob der Wegfall eines großen Kunden der LHG die angemeldeten Hafenbaumaßnahmen betreffen.

Herr Wiese erklärt, dass hiervon der Vorwerker Hafen betroffen sei, der im Haushalt 2015 nicht enthalten sei, ggf. könnten dadurch die Maßnahmen am Skandinavienkai nicht so dringend sein.

 

Herr Dr. Klotz erwähnt den als Anlage beigefügten und umverteilten Beschlussvorschlag bezüglich der K19.

Herr Dr. Brock möchte hierzu wissen, ob grundsätzlich kein Straßenausbau mehr vom Land gefördert werde.

Herr Dr. Klotz führt aus, dass momentan lediglich der Erhalt von Radwegen und der ÖPNV vorrangig gefördert werde.

Herr Dr. Brock stellt fest, dass die Hansestadt Lübeck bei einer grundhaften Erneuerung auf ihren Anteil der Kosten sitzen bleiben würde, was Herr Dr. Klotz bestätigt mit dem Zusatz, dass eine Förderung generell aber immer nur für klassifizierte Straßen gegeben worden sei.

 

Herr Lötsch möchte wissen, von welchen Summen man ausgehen müsse, wenn die Kantstraße mit in den Haushalt kommen würde.

Herr Senator Boden beziffert dies mit Planungskosten von rund 200.000 Euro und Baukosten von weiteren 800.000 Euro.

 

Herr Pluschkell möchte wissen, bis wann die rechtlichen Vereinbarungen der Dükerungen am Ostpreußenkai und am Skandinavienkai umgesetzt werden müssten.

Herr Wiese erläutert, dass das Abkommen 2016 in Kraft treten werde, es sei denn der Termin werde durch die HELCOM noch verschoben.

Herr Pluschkell möchte hierzu weiterhin wissen, ob beide Bauvorhaben unabhängig von einander gebaut werden müssten oder auch zusammengefasst werden könnten.

Herr Wiese erklärt, dass dies voneinander unabhängige Maßnahmen, u.a. aufgrund der unterschiedlichen Leitungen seien.

 

Herr Stolzenberg weist auf seine unter TOP 5.2.1 gestellten Fragen zum Haushalt hin.

Herr Senator Boden erläutert, dass die Beantwortung der gestellten Fragen innerhalb dieser Woche in schriftlicher Form an alle Bauausschussmitglieder erfolgen werde.

Herr Stolzenberg erklärt sich damit als nicht einverstanden und verweist auf die schriftliche Einreichung der Fragen.

 

Herr Howe möchte wissen, ob die Flächenbefestigung am Südgate des Skandinavienkais mit einem möglichen Kreuzfahrtterminal konkurriere.

Herr Wiese erläutert, dass dieser am ehemaligen Nordgate des Kais ggf. geplant sei.

 

Herr Lötsch schlägt vor den Haushalt ohne Votum weiterzuleiten.

 

Herr Pluschkell schlägt vor, dass der Bauausschuss der Bürgerschaft die Empfehlung gäbe, dass der älteste Radweg in Lübeck in der Roeckstraße und die Kantstraße mit in den Haushalt aufgenommen werde. Es sollten für beide Maßnahmen jeweils 200.000 Euro in den Haushalt gestellt werden, die ggf. aus der nach hinten zu verschiebenden Dükerung am Ostpreußenkai und am Skandinavienkai als Deckung genommen werden sollten.

Herr Wiese weist diesbezüglich auf einen möglichen Ausfall bei Kreuzfahrern hin, wenn das durch die Ostseeanrainer beschlossene Abkommen in Lübeck nicht umgesetzt werde.

 

Herr Howe bekräftigt den Vorschlag von Herrn Lötsch, diese Vorlage ohne Votum weiterzugeben und zusätzlich den Radweg in der Travemünder Landstraße mit aufzunehmen. Als Deckung hierfür könne ggf. Mittel aus dem Priwall Waterfront Projekt geschoben werden.

 

Herr Lötsch bittet um eine kurze Unterbrechung der Sitzung (17:20 Uhr).

 

 

Nach einer Unterbrechung (17:38 Uhr) stellt Herr Pluschkell folgenden Antrag:

Der Bauausschuss gibt der Bürgerschaft die Empfehlung, die Sanierung der K19, den Radweg Roeckstraße, den Radweg Travemünder Landstraße und die Sanierung der Kantstraße im Haushalt 2015 zu ordnen.

 

Herr Schultz möchte wissen, ob gesagt werden könne, wie weit die Planungen der Verwaltung seien, den Radweg in der Roeckstraße umzubauen, hauptsächlich auch im Bezug auf die dort vorhandenen Bäume mit ihren Wurzeln. Seiner Meinung nach gäbe es aber schon konkrete Pläne für den Umbau des Radweges Travemünder Landstraße.

Herr Senator Boden erläutert, dass ein Umbau sichergestellt werden könne, wenn die Gelder hierfür seitens der Politik zur Verfügung gestellt würden.

 

Herr Stolzenberg erläutert, dass im bestehenden Fahrradkonzept zusätzlich als letztes der Radweg in der Walderseestraße noch realisiert werden müsse.

 

 

Herr Lötsch lässt über den Antrag von Herrn Pluschkell abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

Für den Antrag:                            12 Stimmen

Gegen den Antrag:                            2 Stimmen

Enthaltung:                                          1 Stimme

 

Damit beschließt der Bauausschuss den Antrag von Herrn Pluschkell mehrheitlich.

 

Herr Stolzenberg stellt folgenden Antrag:

Der Radweg in der Walderseestraße als dringliche Maßnahme und weiter sämtliche dringlichen Radwege, die im Fahrradkonzept enthalten sind, sowie die ergänzenden Mittel, zwischen den zur Verfügung stehenden Mitteln der Possehl-Stiftung und der tatsächlichen Kosten bei der Sanierung der Schule in Groß Steinrade, sind in den Haushalt 2015 aufzunehmen. Als Deckung dafür sind die Mittel aus dem Projekt Priwall Waterfront herauszunehmen und dieses in 2016 zu schieben.

 

Herr Lötsch lässt über den Antrag von Herrn Stolzenberg abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

Für den Antrag:                            1 Stimme

Gegen den Antrag:                            10 Stimmen

Enthaltungen:                                          4 Stimmen

 

Damit lehnt der Bauausschuss den Antrag von Herrn Stolzenberg mehrheitlich ab.

 

 

Der Bauausschuss gibt die Vorlage ohne Votum weiter.

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

1. Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite, dem Ergebnisplan und dem Finanzplan incl. der investiven Ein- und Auszahlungen und Finanzierungstätigkeiten wird mit den Veränderungen lt. Anlage 1 - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Ergebnisplan– Spalte 11

Anlage 2a - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und

Fachausschussempfehlungen zum Finanzplan/Investitions- und Finanzierungstätigkeiten- Spalte 10

 

beschlossen.

 

 

1a. Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den Maßnahmenlisten der Fachbereiche (Anlage 4) werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2015 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren.

 

 

2. Die Durchführungsbestimmungen (DB) zur Haushaltssatzung werden in der als Anlage 0 beigefügten Fassung festgesetzt.

 

 

3. Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird

 

1. im Ergebnisplan mit

einem Gesamtbetrag der Erträge auf                                                         690.782.000 EUR

 

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                                           746.616.600 EUR

 

einen Jahresüberschuss von

einen Jahresfehlbetrag von                                                                                     55.834.600 EUR

 

2. im Finanzplan mit

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender

Verwaltungstätigkeit auf                                                                                    674.234.800 EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender

Verwaltungstätigkeit auf                                                                                    706.712.400 EUR

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus

Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf                            73.040.500 EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus

Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf                             106.492.600 EUR

festgesetzt.

 

(Stand: gedruckter Entwurf 2015 incl. aktuellen Nachmeldelisten 1 und 2a)

 

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und

Investitionsförderungsmaßnahmen                                                                      33.357.300 EUR

 

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf               40.635.700 EUR

 

3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                         450.000.000 EUR

 

4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen

Stellen auf                                                                                                                3.204,54               Stand:

08/2014

 

 

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt:

 

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                             400%

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                       500%

 

2. Gewerbesteuer                                                                                                                 430 %

 

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen.

 

§ 5

 

Für die Wirtschaftspläne der städt. SeniorInneneinrichtungen werden festgesetzt:

 

2015/ EUR

 

1. im Erfolgsplan die Erträge auf                                                                                                   23.420.500

die Aufwendungen auf                                                                                                                 25.327.700

der Jahresverlust auf                                                                                                                               1.907.200

 

2. im Vermögensplan                             die Einnahmen auf                                                                       208.700

die Ausgaben auf                                                                       208.700

 

3. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und

Investitionsförderungsmaßnahmen                                                                                                                0

 

4. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                         0

 

5. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                     3.400.000

 

 

§ 6

 

Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2015 auf 50 Mio.

EUR festgesetzt.

 

 

§ 7

 

Der Gesamtbetrag der Kredite zur Ablösung von Kassenkrediten wird auf 200.000.000 EUR

festgesetzt.

______________________

 

 

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt.

(Ende des Satzungstextes)

 

 

 

4. Stellenplan

4.1 Der Stellenplan 2014 (3.196,42 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2015 um die sich aus der Anlage 5a ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2015 festgesetzt (3.204,54 Planstellen).

4.2 Die sich aus der Anlage 5b ergebenden Stellenplanveränderungen (Hebungen) gem. erfolgter Bewertung sowie die Stellenplanveränderungen zur Umsetzung der Dienstpostenbewertung Stufe 3 (Hebungen und Abwertungen) gem. Anlage 5c werden im Stellenplan 2015 festgeschrieben.

 

 

5. Haushaltsbegleitbeschluss 2015

Die in der Anlage 6 genannten neuen Konsolidierungsmaßnahmen werden beschlossen.

Der Bürgermeister wird beauftragt, alle erforderlichen Schritte zur Umsetzung dieser Konsolidierungsmaßnahmen einzuleiten, um die kalkulierten Haushaltsverbesserungen zu realisieren. Über die Umsetzung der Maßnahmen ist halbjährlich zu berichten.

Soweit es sich um strukturelle Maßnahmen im Sinne des Haushaltskonsolidierungsgesetzes des Landes S.-H. und der dazu erlassenen Richtlinien handelt, werden diese je nach Kassenwirksamkeit der Umsetzung Bestandteil des Konsolidierungskonzeptes 2012-2015 bzw. 2016-2018.

 

Verfahren:

1.               Welche Fachbereiche oder Projektgruppen                             Die Fachbereiche, Eigenbetriebe

sind beteiligt?                                                                                     und Eigengesellschaften

Mit welchem Ergebnis?                                                         lt. Haushaltsplan einschl. Anlagen

1.1               Eine Beteiligung von Kindern und

Jugendlichen gem. § 47 f GO ist über die Beteiligung des Jugendhilfeausschusses erfolgt

 

 

2. Finanzielle Auswirkungen:

 

 

2.1 Fehlbedarf Ergebnisplan

 

Gedruckter Entwurf

Einschl. Anlagen 1

(Stand: 25.11.2014)

Hauptausschuss

Am 25.11.2014

2015

52.746.200

55.834.600

 

 

 

2.2 Investive Auszahlungen/Finanzplan

Finanzplan Zeilen 18ff

Lt. Gedrucktem Entwurf

Lt. Entwurf und Liste

Anlage 2a

 

(Stand: 19.11.2014)

Hauptausschuss

Am 11.11. / 25.11.

Vor Bürgerschaft am 27.11.2014

Kreditbedarf für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen 2015

EUR

 

33.322.400

EUR

 

33.357.300

EUR

EUR

Kreditbedarf für den rentierlichen Bereich   2015

 

Kreditbedarf für den sonstigen Bereich    2015

 

5.022.500

 

 

28.299.900

 

5.022.500

 

 

28.334.800

 

 

Verpflichtungsermächtigung

                                      2015

 

42.110.700

 

40.635.700

 

 

 

 

3.               Die Maßnahme ist vorgeschrieben gem. § 95 GO

 

 

4.               Beraten               1. In den Fachausschüssen                             Ergebnisse: siehe Anlage 8

2. im Hauptausschuss                             Ergebnis:

 

 

5. Die Entscheidung trifft:                                                                       Bürgerschaft


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

Ja-Stimmen:             

Nein-Stimmen:             

Enthaltungen:             

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Top 3.5 - Beschlussvorschlag K19 (1091 KB)