Auszug - Vereinheitlichung derTarif- und Ermäßigungsstrukturen
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Stabe weist daraufhin, dass die Vorlage im Kulturausschuss sowie im Sozialausschuss ohne Votum an den Hauptausschuss weitergeleitet wurde, da es zu der Vorlage noch Klärungsbedarf gäbe. Es gehe hier um folgende Fragen:
Ist es tatsächlich gewollt , dass alle Lübeckerinnen und Lübecker unabhängig von ihrem Einkommen eine Lübeck-Card erwerben können, um in den Genuss der Ermäßigungen zu kommen?
Wann genau soll die Maßnahme umgesetzt werden, welche Zeitschiene sei geplant?
Wie werden die aufgrund der Ermäßigung entstehenden verringerten Erlöse ausgeglichen?
Wie soll die verwaltungsmäßige Umsetzung der Maßnahme erfolgen?
Er beantragt daher, die Vorlage bis zur Klärung dieser Fragen zu vertagen.
Der Vorsitzende spricht sich gegen eine Vertagung aus, da die Vorlage dann in diesem Jahr nicht mehr von der Bürgerschaft abschließend beraten werden könne, was einen Bruch in der Leistungskette zur Folge hätte. Er macht darauf aufmerksam, dass es zur Sitzung der Bürgerschaft einen ergänzenden Antrag geben soll, in dem einzelne Punkte des Angebots konkretisiert werden, so z.B. die Preisstaffelung und die Personalisierung der Karte.
Er schlägt daher vor, die Vorlage ohne Votum passieren zu lassen.
Keine weiteren Wortmeldungen.
Beschlussvorschlag:
1. Zum nächstmöglichen Zeitpunkt werden die sozialpolitischen Ermäßigungsangebote durch Karten und Pässe bei der Hansestadt Lübeck zu einer einheitlichen
Lübeck-card zusammengefasst.
2. Die Umsetzung erfolgt in einem mehrstufigen Verfahren wie in dem beiliegenden Bericht beschrieben.
3. In der ersten Umsetzungsstufe werden der ‚Lübeck-Pass’, der ’Senioren- und Freizeitpass’ und die Familienkarte zu einer einheitlichen Lübeck-card zusammengefasst.
4. Die Lübeck-card gilt für jeweils ein Kalenderjahr zu einem Preis von 10 Euro; für Sozialleistungsbezieherinnen und –bezieher ist sie kostenfrei.
5. In Verbindung mit den jeweiligen Preistarifen der städtischen Kultur-, Freizeit- und Bildungseinrichtungen sind damit Vergünstigungen und Angebote für Lübecker Familien (bis zu 2 Erwachsene mit eigenen minderjährigen Kindern in gemeinsamer Nutzung), Senioren (über 65-jährigen Lübeckerinnen und Lübecker) und Sozialleistungsbezieherinnen und –bezieher vorzusehen.
6. Die Entgeltordnungen und Preistarife der städtischen Einrichtungen sind entsprechend anzupassen.
Der Hauptausschuss leitet die Vorlage
einstimmig ohne Votum an die
Bürgerschaft weiter.