Auszug - Bebauungsplan 10.04.00 - Blankensee/ Alter Dorfkern - - Satzungsbeschluss -  

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 2.1
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Mo, 03.02.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:50 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
VO/2013/01205 Bebauungsplan 10.04.00 - Blankensee/ Alter Dorfkern -
- Satzungsbeschluss -
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator/in F. - P. Boden
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Schröder, Ulrike
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Howe erklärt, dass seine Einwände der letzten Bauausschusssitzung am 20

Herr Howe erklärt, dass seine Einwände der letzten Bauausschusssitzung am 20.01.2014 nicht beantwortet wurden und er diese deshalb wiederholen werde. Wenn diese Einwände abgearbeitet seien, könne der B-Plan erneut vorgelegt werden, merkt Herr Howe weiter an.

 

Herr Howe zählt folgende Einwände auf:

- Es wurden verschiedenste Einwände zusammengefasst (z.B. BUND und Einwohner), so dass nicht mehr ersichtlich sei, wer was gesagt habe. Auch sei es dadurch nicht nachvollziehbar, kommt alle Einwände korrekt wiedergegeben seien.

- Ein Schreiben aus der Verwaltung (November 2011) bezüglich der Planung soll im B-Plan nicht enthalten sein (Verändertes Dorfbild, Grundstücksgrößen weichen von den dorftypischen Größen ab, Stellplätze, usw.). Bei den jungen Familien heutzutage besteht eine hohe Mobilität, sodass hierfür nicht genügend Parkraum zur Verfügung stehe.

- Es wurden schon Baugenehmigungen ausgegeben, obwohl der B-Plan noch gar nicht beschlossen sei.

- Momentan gäbe es 63 Wohneinheiten in Blankensee. Eine Ergänzung von geplanten 40 Wohneinheiten wäre ein Verstoß gegen das Einfügungsgebot.

- Die Emissionen des Gewerbeparks wurden nur Einzeln betrachtet und nicht im Zusammenhang.

- Die Infrastruktur des Dorfes Blankensee sei nicht für Zuwachs geeignet (fehlende KiTa’s und Schulen).

- Im Flächennutzungsplan seien die Flächen nicht als Wohnbauland (Bauland) ausgewiesen, 1/3 läge im Außenbereich.

- Es seien DHH vorgesehen, aber es wurden zum Teil freistehende EFH genehmigt.

- Es gäbe eine Baubeschränkung von 980qm, aber die Flächen I und II ergäben zusammen 780qm.

- Die geplante Reinigung der Entwässerung sei nicht zulässig.

- Die neu zu erstellenden Knicks, müssten auf Grund des moorigen Untergrundes aufgeschüttet werden. Es sei aber nicht bekannt, woher dafür der Boden herkomme.

- Die alten Knicks seien im Bestand nicht mit aufgenommen worden, dadurch konnte die untere Naturschutzbehörde dazu keine Stellung nehmen, dieses wäre ein Fehler im B-Plan.

 

Insgesamt sei Herr Howe der Meinung, dass der B-Plan überarbeitet werden müsse. Prinzipiell sei er nicht gegen eine Bebauung in Blankensee, aber nicht in diesem Umfang.

 

Herr Howe beantragt eine Vertagung des Beschlusses.

 

Herr Lötsch erklärt, dass jede Änderung im B-Plan eine neue Auslegung mit sich bringe und dass seiner Meinung nach zwei Stellplätze für ein EFH ausreichend wären.

 

Herr Stolzenberg erwähnt, dass er sich der Meinung von Herrn Howe anschließen würde und viele Dinge im B-Plan nicht geklärt seien. Herr Stolzenberg bemängelt die Festsetzungen der Richtungsbeleuchtung und hinterfragt deren Zweckmäßigkeit. Auch das nicht zulässige Einbringen von Boden ins Baugebiet sei seiner Meinung nach fraglich. Insgesamt ist für ihn eine normale Bebauung auf Grund des FFH nicht vorstellbar.

Herr Stolzenberg bemängelt weiterhin die Festsetzung des Knickbewuchses mit Dornensträuchern (Gefahr für Kinder), die maximal gestattete Terrassengröße von 20qm, die maximale Breite von Glasscheiben von 1,50m und die festgelegten 30% bei den Fugen der Stellplätze. Diese Festsetzungen unterscheiden sich, seiner Meinung nach, deutlich von anderen Baugebieten und seien deshalb zu hinterfragen.

 

Herr Lötsch merkt an, dass es sich hierbei um ein NSG (LSG) und nicht um ein FFH-Gebiet handele.

 

Herr Prieur spricht das Wohnungsmarktkonzept 2013 an, bei dem man auch auf solche Flächen zur Bebauung angewiesen sei. Insgesamt gäbe es davon viel zu wenig in Lübeck. Seiner Meinung nach, wären zwei Stellplätze pro Wohneinheit auch ausreichend und die genannten Argumente klingen nach Verhinderung.

 

Herr Stolzenberg erwähnt, dass es zwei Stellplätze pro Grundstück wären, aber pro Grundstück gleichzeitig zwei Wohneinheiten möglich seien.

 

Herr Lötsch erwidert, dass man dann auch die gleichen Maßstäbe für alle Baugebiete anlegen müsse.

 

Herr Stolzenberg merkt nochmals an, dass es für 40 zugelassene Wohneinheiten 80 Stellplätze geben müsse. Generell sei er für eine Entwicklung der ländlichen Gemeinden. Die Sorgen der jetzigen Bewohner aus Blankensee müsse man auch ernst nehmen, führt Herr Stolzenberg weiter aus.

 

Herr Dr. Brock merkt an, dass das Wort Sorge sehr abstrakt sei und möchte daher wissen, wie die angesprochenen Sorgen begründet seien. Seiner Meinung nach sei es positiv, in einem in seiner Struktur gefährdeten Bereich neue Bürger anzusiedeln. Aus seiner Sicht sei das Problem mit den Stellplätzen nicht vorhanden, da weitere 14 Plätze geschaffen werden sollen. Herr Dr. Brock fragt, warum man sich gegen die Belange des Naturschutzes wenden solle, da von dort offensichtlich eine Abwägung stattgefunden habe. Auch Terrassen von 20qm findet Herr Dr. Brock als angemessen und es soll doch auch eine Entscheidung von den Personen sein, die dort hinziehen wollen.

Her Dr. Brock erwidert zu den Eingangs von Herrn Howe angeführten Argumenten, dass normalerweise für Herrn Howe die Grundstücksflächen zu groß seien und hier auf einmal zu klein und das Neuansiedlungen meistens im Außenbereich lägen. Herr Dr. Brock sei gegen eine Vertagung, da man mehr als 10 Jahre geplant habe und jetzt alles in Frage stelle. Es wäre unangemessen heute nichts zu entscheiden.

 

Frau Metzner bemängelt das Ansetzen von unterschiedlichen Maßstäben. Die problematischen Aspekte würden hier heruntergespielt werden. Man müsse sich zu solchen Problemen (fehlende Stellplätze, Schulen, usw.) offen bekenne ergänzt Frau Metzner ihre Ausführungen. Es darf nicht mit zweierlei Maß gemessen werden.

 

Herr Howe erwähnt, dass er durchaus nichts gegen eine Bebauung habe, aber anders, als es hier festgelegt werden solle. Die Bebauung würde sich in das Dorf nicht einfügen. Herr Howe sei immer noch für eine Vertagung, damit die Verwaltung die aufgeworfenen Fragen beantworten könne.

 

Herr Senator Boden macht deutlich, dass die vorgetragenen Anregungen und Bedenken aus der Mitte des Bauausschusses zu einer erneuten Offenlage führen, da der B-Plan in seinen Grundzügen zu ändern wäre, und nicht zum Satzungsbeschluss geändert werden könnte.

 

Herr Prieur erwähnt, dass die Paul-Klee-Schule oder die St. Jürgen Grundschule alternativen für den Schulbesuch seien, da dort auch noch die geforderten Schülerzahlen erreicht werden müssten. Die Struktur in Blankensee könne auch nur dann erhalten bleiben, wenn es zu Ansiedelungen komme. Das wiederum spiegelt sich auch positiv auf dem Nahverkehr wieder.

 

Herr Goldschmidt findet den von Frau Metzner getätigten Vergleich nicht treffend. Er sei der Meinung, dass es zu einer Entscheidung kommen solle und nicht mit einer Vertagung zu einer Verzögerungstaktik.

 

Herr Stolzenberg gibt Herrn Senator Boden in seinen oben gemachten Äußerungen zwar grundsätzlich recht, aber es sehe es als Klimmzüge an, wenn man an einer schlechten Lösung festhalte anstatt ein gute Lösung zu finden. Seiner Meinung nach müsse der B-Plan verändert werden, da er mit diesen Auflagen nicht nachvollziehbar sei. Die Erhaltung des notwendigen Nahverkehrs sieht Herr Stolzenberg auch als wichtig an.

Bei der Schulnutzung sieht Herr Stolzenberg die Wulfsdorfer Schule als zu weit an und er sei der Meinung, dass die Eltern bei freier Schulwahl ihre Kinder dann auf dem Weg zur Arbeit bei einer auf dem Weg liegenden Schule einschulen würden.

 

Herr Lötsch ergänzt die von Herrn Stolzenberg getätigte Feststellung, dass Fenster dort nicht breiter als 1,50m seien dürfen, mit dem Zusatz, dass dann ein Pfosten notwendig sei.

 

Herr Howe ist der Meinung, dass es erlaubt sei, Änderungen einzubringen bis ein B-Plan beschlossen sei.

 

Herr Senator Boden widerspricht Herrn Howe und stellt nochmals fest, dass die vorgebrachten Änderungswünsche zu einer erneuten Offenlage führen, da die Grundzüge der Planung berührt seien.

 

Frau Metzner ist der Meinung, dass viele Bedenken heruntergeredet würden und nicht ausgeräumt und daher auch noch vorhanden seien.

 

Herr Dr. Brock wiederholt noch einmal, dass es in jedem neu zu erschließenden Wohngebiet diverse Festsetzungen gäbe, die den jeweiligen Standorten angepasst seien.

 

Herr Pluschkell sieht es als wichtig im B-Plan an, dass die städtebauliche Verdichtung gegeben sei. Es sei nur irritiert, dass auf einem recht kleinen Grundstück von 450qm auch Kleintierhaltung möglich sein solle.

Weiterhin stellt Herr Pluschkell die Frage, warum man nur davon ausgehe, dass junge Familien sich dort ansiedeln werden. Er sieht das Gebiet auch als Wohnort für ältere Bürger, bei denen die Schule keine Rolle mehr spiele.

 

Herr Stolzenberg erwähnt noch einmal, dass das Beleuchtungskonzept in einem Neubaugebiet wichtig sei. Hier beginne das Grundstück allerdings schon im Naturschutzgebiet. Er sieht auch die Rechtssicherheit des Planes nach einem möglichen Beschluss nicht als gegeben an. Wenn die Stadt Lübeck die neue Erschließungsstraße von den EBL übernehme und die Versickerung nicht gegeben sei.

 

Herr Lötsch entgegnet, dass die bauliche Auslegung der Straße in der Verantwortung des Investors lege und es zeitlich länger dauern würde, bis die Hansestadt Lübeck die Straße übernehmen werde.

 

Herr Senator Boden bestätigt das von Herrn Lötsch Gesagte, und dass die Stadt auch nur Flächen übernehme, die im Sinne des Erschließungsvertrages ordnungsgemäß hergestellt wurden.

 

Herr Howe bittet um eine kurze Unterbrechung (16:58 Uhr).

 

 

Nach einer Unterbrechung (17:08 Uhr) lässt Herr Lötsch über den Antrag einer Vertagung von Herrn Howe abstimmen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Für eine Vertagung:                            7 Stimmen

Gegen eine Vertagung:              8 Stimmen

 

Der Bauausschuss stimmt mehrheitlich gegen eine Vertagung der Vorlage.

 

 

Herr Lötsch lässt über die Vorlage abstimmen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Für die Vorlage:                            8 Stimmen

Gegen die Vorlage:                            2 Stimmen

Enthaltungen:                                          5 Stimmen

 

 

Der Bauausschuss empfiehlt mehrheitlich die Beschlussvorlage zu beschließen.

 

 

Beschluss:

Beschluss:

1.              Die Bürgerschaft billigt den für den Bebauungsplan10.04.00 – Blankensee/ Alter Dorfkern – erstellten Auswertungsbericht zu den im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen in der vorliegenden Fassung (Anlage 1 und 2) .

              Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes 10.04.00 – Blankensee/ Alter Dorfkern – nach § 3 Abs. 2 BauGB abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck mit folgendem Ergebnis geprüft:

a)      berücksichtigt werden die Stellungnahmen von:

-    Bereich Archäologie und Denkmalpflege, Abtl. Archäologie, Hansestadt Lübeck (HL), vorgebracht mit Schreiben vom 27.05.11 und vom 15.10.13,

-    Bereich Feuerwehr, HL, vorgebracht mit Schreiben vom 30.05.11 und 08.07.13,

-    Bereich Haushalt und Steuerung, vorgebracht mit Schreiben vom 11.07.13

-    Bereich Umweltschutz, HL, vorgebracht mit Schreiben vom 05.07.11,

-    Bereich Naturschutz, HL, vorgebracht mit Schreiben vom 01.07.11 und 04.08.11 und

-    Bereich Umwelt, Natur- und Verbraucherschutz vorgebracht mit Schreiben vom 02.07.13,

-    Bereich Verkehr, HL, vorgebracht mit Schreiben vom 18.07.11,

-    Bereich Stadtgrün und Verkehr, HL, vorgebracht mit Schreiben vom 07.08.13,

-    Entsorgungsbetriebe; HL, vorgebracht mit Schreiben vom 19.07.11, 18.07.13 und vom 15.10.13,

-    LLUR Schleswig-Holstein, Technischer Umweltschutz, Regionaldezernat Südost vorgebracht mit Schreiben vom 24.07.13

-    Kreis Herzogtum Lauenburg vorgebracht mit Schreiben vom 05.04.12 und vom 06.08.13,

-    Landeskriminalamt, Sachgebiet 323, Kampfmittelräumdienst, vorgebracht mit Schreiben vom 06.07.11,

-    AG 29 vorgebracht mit Schreiben vom 22.07.11,

-    BUND vorgebracht mit Schreiben vom 22.07.11 und vom 23.01.08 (im Rahmen der frühz. Beteiligung gem. § 3 (1) BauGB),

-    Initiative Zukunft Blankensee e.V. vorgebracht mit Schreiben vom 21.07.11, 05.08.13 und vom 18.11.13,

-    NABU Schleswig-Holstein und Lübeck vorgebracht mit Schreiben vom 19.07.11,

-    Schutzgemeinschaft gegen Fluglärm und Umgebung e.V. vorgebracht mit Schreiben vom 20.07.11,

-    Anwohner 1, 2, und 7 vorgebracht mit Schreiben vom 20.07.11 bzw. Anwohner 4 vorgebracht mit Schreiben vom 15.07.11 und Anwohner 9 vorgebracht mit Schreiben vom 22.07.11 und

-    Anwohner 2 vorgebracht mit Schreiben vom 05.0813 und vom 13.11.13.

 

b)      teilweise berücksichtigt werden die Stellungnahmen von:

-    Bereich Naturschutz, HL, vorgebracht mit Schreiben vom 01.07.11,

-    Bereich Umweltschutz, HL, vorgebracht mit Schreiben vom 05.07.11,

-    Bereich Verkehr, HL, vorgebracht mit Schreiben vom 18.07.11,

-    BUND vorgebracht mit Schreiben vom 22.07.11 und vom 23.01.08 (im Rahmen der frühz. Beteiligung gem. § 3 (1) BauGB),

-    Initiative Zukunft Blankensee e.V. vorgebracht mit Schreiben vom 21.07.11, vom 05.08.13 und vom 18.11.13,

-    NABU Schleswig-Holstein und Lübeck vorgebracht mit Schreiben vom 19.07.11,

-    Schutzgemeinschaft gegen Fluglärm und Umgebung e.V. vorgebracht mit Schreiben vom 20.07.11,

-    Anwohner 1 und 2  vorgebracht mit Schreiben vom 20.07.11 bzw. Anwohner 8 vorgebracht mit Schreiben vom 21.07.11 und Anwohner 9 vorgebracht mit Schreiben vom 22.07.11 und

-    Anwohner 1 vorgebracht mit Schreiben vom 05.08.13.

 

c)      nicht berücksichtigt werden die Stellungnahmen von:

-    Bereich Naturschutz, HL, vorgebracht mit Schreiben vom 01.07.11 und 04.08.11,

-    Bereich Umweltschutz, HL, vorgebracht mit Schreiben vom 05.07.11 und

-    Bereich Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz vorgebracht mit Schreiben vom 02.07.13,

-    Entsorgungsbetriebe Lübeck vorgebracht mit Schreiben vom 18.07.13 und vom 15.10.13,

-    Investitionsbank Schleswig-Holstein vorgebracht mit Schreiben vom 31.07.13

-    Kreis Herzogtum Lauenburg vorgebracht mit Schreiben vom 05.04.12,

-    AG 29 vorgebracht mit Schreiben vom 22.07.11 und vom 06.08.13,

-    BUND vorgebracht mit Schreiben vom 22.07.11, vom 23.01.08 (im Rahmen der frühz. Beteiligung gem. § 3 (1) BauGB) und vom 06.08.13,

-    Initiative Zukunft Blankensee e.V. vorgebracht mit Schreiben vom 21.07.11, vom 05.08.13 und vom 18.11.13,

-    NABU Schleswig-Holstein und Lübeck vorgebracht mit Schreiben vom 19.07.11 und vom 06.08.13,

-    Schutzgemeinschaft gegen Fluglärm und Umgebung e.V. vorgebracht mit Schreiben vom 20.07.11, vom 06.08.13 und 14.11.13,

-    Anwohner 1 - 9 vorgebracht mit den Schreiben vom 15.07.11 (A. 4), vom 20.07.11 (A. 1 - 3, 5 und 7), vom 21.07.11 (A. 6 und 8) und vom 22.07.11 (A. 9) und

-    Anwohner 1 vorgebracht mit Schreiben vom 05.08.13 und Anwohner 2 mit Schreiben vom 05.08.13 und 13.11.13.

 

              Die in den beiliegenden Auswertungsberichten (Anlage 1 (Beteiligungen 2013) und Anlage 2 (Beteiligung 2011) enthaltene Prüfung der Stellungnahmen einschließlich der Abwägungsempfehlungen werden gebilligt.

              Der Bereich Stadtplanung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgege­ben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

2.              Auf Grund des § 10 BauGB sowie nach § 84 der Landesbauordnung Schleswig-Holstein wird der Bebauungsplan in der vorliegenden Fassung (Anlage 3) als Satzung beschlossen.

              Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 6) gebilligt.

3.              Der Beschluss des Bebauungsplanes 10.04.00 – Blankensee/ Alter Dorfkern – durch die Bürgerschaft ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingese­hen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.