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Auszug - 7. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallwirtschaft in der Hansestadt Lübeck  

5. Sitzung des Werkausschusses
TOP: Ö 5.1
Gremium: Werkausschuss EBL Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Do, 16.01.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 18:40 Anlass: Sitzung
Raum: Entsorgungsbetriebe
Ort: Malmöstraße 22, Lübeck
VO/2013/01202 7. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallwirtschaft in der Hansestadt Lübeck
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator/in Bernd Möller
Federführend:3.700 - Entsorgungsbetriebe Lübeck Bearbeiter/-in: Luschas, Frank
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Vorsitzende begrüßt die Herren Halbe und Petschel von der Firma Econum Unternehmensberatung GmbH aus Hamburg

Der Vorsitzende begrüßt die Herren Halbe und Petschel von der Firma Econum Unternehmensberatung GmbH aus Hamburg. Gleichzeitig weist er auf die kompletten Kalkulationsunterlagen hin, die zur Einsichtnahme im Sitzungsraum bereit stehen.

 

Herr Dr. Verwey begrüßt die Gelegenheit, die Abfallgebührenkalkulation und die Satzung erläutern zu können. Er berichtet anhand einer Präsentation detailliert über die Hintergründe der einzelnen Zahlen, die Vor- und Nachteile der 3-jährigen Kalkulationsperioden, die letzten Gebührenanpassungen, die Leistungen der Abfallwirtschaft in Lübeck, die Ergebnisse der Gebührenkalkulation, den Gebührenmehrbedarf, die Sondersituation bei den EBL durch die Auflösung der SRL GmbH im Jahre 2010, die Entwicklung der Unter- und Überdeckungen, die Auswirkungen auf den Lübecker Bürger anhand eines Musterhaushaltes und über die Abfallgebühren der Nachbarkommunen, die jedoch schwierig miteinander zu vergleichen seien, da die Leistungen aus unterschiedlichen Gründen variieren.

 

Weiterhin erklärt Herr Dr. Verwey, dass die Gebührensätze bis 2016 ihre Gültigkeit behalten sollen und wie sich die Abfallgebühren in Lübeck ab 2017 weiterentwickeln könnten. Das Ziel sei eine Verstetigung der Gebührenentwicklung; ein Senkungspotenzial würde ebenfalls ab 2017 verdeutlicht. Auch sei eine Senkung der Gebührensätze auf den Wertstoffhöfen vorgesehen. Gebührensprünge würden unter anderem durch den Gesetzgeber entstehen, aber auch durch erweiterte und neue Leistungen, durch Sondersituationen, wie z. B. bei den EBL die zweifache gesellschaftsrechtliche Umorganisation in kurzer Zeit. (s. Anlage 1)

 

Der Vorsitzende dankt Herrn Dr. Verwey für seine Ausführungen und übergibt das Wort an Herrn Halbe von der Firma Econum. Herr Halbe erläutert anhand einer Präsentation aus der Sicht des Kalkulators ausführlich die Abfallgebührenkalkulation für den Kalkulationszeitraum 2014 – 2016. Er weist darauf hin, dass diese Kalkulation besonders umfangreich und komplex aufgrund der Abgrenzung zwischen KAG und den Vorschriften der Betriebswirtschaft sowie der Buchhaltungsrückführung der ehemaligen SRL GmbH gewesen sei.

 

Die Fragen der Herren Rohlf und Zahn werden von Herrn Dr. Verwey und Herrn Halbe beantwortet.

 

Herr Reinhardt und Herr Quirder beziehen sich auf die Gebührenerhöhung im Jahre 2008, hier waren es 10,4 %. Sie fragen, ob dies damals ausreichend gewesen sei. Herr Dr. Verwey erklärt, dass für 2008 der Sanierungsbedarf und die Suche nach einem strategischen Partner feststand. Die Erwartungen an diesen Partner waren relativ hoch, konnten jedoch nicht erfüllt werden, was zum damaligen Zeitpunkt nicht vorauszusehen gewesen war. Eine endgültige Feststellung konnte jedoch erst in dem Zeitraum nach der Kalkulationsperiode 2008-2010 erfolgen. Herr Halbe unterstützt die Aussage von Herrn Dr. Verwey und betont, dass im Rahmen der Gebührenkalkulation die Beratungskosten, Kosten für die Geschäftsführung, anteilige Verwaltungskosten und die Privatisierungkosten aus den gebuchten Werten herausgerechnet worden seien.

 

Fragen der Herrn Niewöhner und Krause zum negativen Betriebsergebnis bzw. den Kalkulationsperioden werden von Herrn Dr. Verwey beantwortet. In diesem Zusammenhang bietet Herr Dr. Verwey nochmals die Einsichtnahme in die Gebührenkalkulationsorder, wo jede einzelne Leistung enthalten ist, an. Diese Möglichkeit bestehe im Übrigen auch für jede/n interessierte/n Bürger/in der Hansestadt Lübeck.

 

Herr Senator Möller erinnert an die Besonderheiten der Jahre ab 2008. Das System der Nachkalkulation für die Zusammenführung der EBL und der SRL GmbH war äußerst komplex. Die Jahre 2014-2016 seien notwendig, um die Verluste nunmehr auszugleichen. Sollte dies nicht geschehen, würde die Hansestadt Lübeck die Kosten tragen.

 

Die Fragen der Herren Horstmann und Martens zu den Overhead- und Privatisierungskosten werden von Herrn Dr. Verwey beantwortet.

 

An der anschließenden Diskussion beteiligen sich die Herren Niewöhner, Büttner, Rohlf, Dr. Koß, Reinhardt, Wiese, Quirder, Martens, Zahn und Freitag sowie Frau Mählenhoff und Frau Dr. Blunk. Die einzelnen Fragen beantworten Herr Dr. Verwey, Herr Halbe und Herr Senator Möller.

 

Herr Senator Möller und Herr Dr. Verwey bieten den Mitgliedern des Werkausschusses an, Ihnen ausführliche Unterlagen zur weiteren Erläuterung der Gebührenanpassung (einschließlich der heutigen Präsentation) für das weitere Vorgehen bis zum nächsten Tag zur Verfügung zu stellen.

 

Herr Senator Möller fragt die Ausschussmitglieder, ob grundsätzlich Einverständnis bestünde, dass die jetzige Vorlage als Beratungsgrundlage gelte. Diese Frage wird einstimmig bejaht.

 

Herr Quirder bittet um eine kurze Unterbrechung der Sitzung zur Beratung. Die Sitzung wird von 18:25 Uhr bis 18:35 Uhr unterbrochen.

Beschluss:

Beschluss:

Die 7. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallwirtschaft (Abfallwirtschaftssatzung) in der Hansestadt Lübeck wird in der Fassung der Anlage 2 beschlossen.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Nach Wiedereintritt in die Sitzung trägt der Vorsitzende zwei Anträge der Fraktionen wie folgt vor:

 

-          Herr Niewöhner beantragt für die Fraktion Bürger für Lübeck, die Vorlage auf die nächste Sitzung des Werkausschusses zu vertagen, da noch erheblicher Klärungsbedarf bestehe. Der Vorsitzende lässt über den Vertagungsantrag abstimmen.

 

Dieser wird bei 3 JA-Stimmen, 11 NEIN-Stimmen und 1 Enthaltung mit Mehrheit

abgelehnt.

 

-          Der Werkausschuss nimmt die heute erhaltenen detaillierten Informationen zur Kenntnis und möchte sich damit noch näher befassen. Er nimmt deshalb die Vorlage zur Kenntnis und wird diese ohne Votum passieren lassen. Die in der heutigen Sitzung vorgestellten Präsentationen zum TOP 5.1 sind den Werkausschussmitgliedern und den Fraktionen umgehend zukommen zu lassen.

Der Vorsitzende lässt über den Alternativantrag abstimmen.

 

Dieser Alternativantrag wird bei 11 JA-Stimmen, 3 NEIN-Stimmen und 1 Enthaltung angenommen.